Herzlich Willkommen zur ersten Ausgabe der KriPoZ,

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der Kriminalpolitischen Online-Zeitschrift, die von nun an jeden zweiten Monat erscheinen wird. Warum schon wieder eine juristische Fachzeitschrift, werden sich viele von Ihnen vielleicht fragen, gibt es nicht schon viel zu viele und brauchen wir wirklich eine weitere? Ich würde diese Frage nicht stellvertretend für Sie stellen, wenn ich nicht ganz sicher sagen könnte, ja, wir brauchen ein kriminalpolitisch ausgerichtetes Online-Medium. Printausgaben, die rechts- und kriminalpolitische Schwerpunkte setzen, sind naturgemäß bis zum Erscheinen mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf verbunden. Online-Ausgaben profitieren von ihrer Schnelligkeit und Flexibilität. Eine kostenlos abrufbare wissenschaftliche Online-Zeitschrift, die sich ausschließlich mit kriminalpolitischen Themen beschäftigt, gibt es in Deutschland derzeit nicht. Die KriPoZ will diese Lücke schließen und wird dafür von der DFG gefördert.

Die KriPoZ bietet ihren Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, frühzeitig auf den kriminalpolitischen Diskurs Einfluss zu nehmen oder Gesetzesvorhaben und gerade in Kraft getretene Gesetze einer breiten Öffentlichkeit mit kritischem Blick vorzustellen. Wir leben in einer kriminalpolitisch spannenden Zeit, unser derzeitiger Justizminister Heiko Maas ist so reformierungsfreudig wie kaum ein anderer. Ob Reform des Mordparagrafen, Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung oder große StPO-Reform – es steht noch viel auf der Agenda des Justizministeriums. Zu der Diskussion um die geplanten Änderungen der §§ 177, 179 StGB können Sie einen Beitrag von Prof. Dr. Hörnle im aktuellen Heft lesen.

Doch es stehen nicht nur viele neue Reformen unmittelbar bevor, es traten in letzter Zeit auch zahlreiche (Straf-) Gesetze in Kraft. So wird seit Dezember letzten Jahres die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt, die kriminalpolitische Debatte und die streitbare Vorschrift stellt uns Prof. Dr. Hillenkamp in seinem Beitrag „§ 217 StGB n.F.: Strafrecht unterliegt Kriminalpolitik“ vor. Auch Rechtsanwalt Dr. habil. Pollähne widmet sich in seinem Beitrag einem in Kürze in Kraft tretenden Gesetz, nämlich dem Gesetz zur Novellierung des Rechts auf Unterbringung und sieht noch erheblichen weiteren Reformbedarf nach dem Motto „nach der Reform ist vor der Reform“. Diese Auswahl für das erste Heft wird in folgenden Ausgaben z.B. ergänzt um die gesetzliche Umsetzung der Strafbarkeit der Korruption im Gesundheitswesen und die in Siebenmeilenstiefeln durch das Gesetzgebungsverfahren gebrachte und immer noch umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

Doch nicht nur bereits in Form gegossene Gesetze und Gesetzesvorhaben möchte sich die KriPoZ zum Thema machen, sondern auch kriminalpolitische Diskussionen im Vorfeld konkreter Gesetzesentwürfe. So wird Rechtsanwalt Dr. Baur in der aktuellen Ausgabe die Ergebnisse einer Studie zur Evaluation der Führungsaufsicht vorstellen und Verbesserungsmöglichkeiten der Führungsaufsicht de lege lata und de lege ferenda aufzeigen. Viele andere kriminalpolitische Themen bieten sich an, in Aufsatzform gegossen zu werden und Sie, liebe Leserinnen und Leser, sind ausdrücklich aufgefordert, aktiv zu werden und Beiträge einzureichen. Herausgeber und Redaktion werden im Peer Review Verfahren über die Annahme der Aufsätze entscheiden. Wir freuen uns, auch weitere Hefte mit interessanten Beiträgen zu füllen, um die kriminalpolitische Debatte voranzubringen und Positionierungen deutlich zu machen. Neben den klassischen Aufsätzen bietet die KriPoZ dem Leser die Möglichkeit, Kommentare zu den einzelnen Heftbeiträgen zu verfassen. Hierzu gibt es neben der zum Download bereitstehenden PDF-Version eine HTML-Fassung jeden Heftes, in der Kommentare gepostet werden können. Diese Möglichkeit, unmittelbar und schnell zu wissenschaftlichen Beiträgen Feedback zu geben und sich zu positionieren, ist ein weiteres Novum unserer Online-Zeitschrift. Nutzen Sie die Gelegenheit, hier aktiv auf die kriminalpolitische Debatte Einfluss zu nehmen.

Neben den kriminalpolitischen Themenfeldern in Deutschland bietet unsere Auslandsrubrik Einblicke in kriminalpolitische Diskussionen anderer Länder. So stellt unser Mitglied der Auslandsredaktion Prof. Dr. Tangerino in seinem Beitrag Überlegungen zur Privatisierung der brasilianischen Strafanstalten an. Auch in Deutschland wird das Für und Wider der (Teil-)Privatisierung des Strafvollzugs immer wieder debattiert. Es ist geplant, auch in Folgeheften der KriPoZ einen Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus zu werfen, um zum einen mehr über kriminalpolitische Diskurse im Ausland zu erfahren und zum anderen Anregungen für das deutsche Recht daraus zu ziehen.

Kriminalpolitik wird auch von Gerichten gemacht und so kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Teilverfassungswidrigkeit des BKAG gerade rechtzeitig, um ebenfalls von der KriPoZ aufgegriffen zu werden. Der Gesetzgeber wird vom Gericht aufgefordert, bis zum 30. Juni 2018 die verfassungswidrigen Vorschriften durch verfassungsgemäße Normen zu ersetzen. Dr. Graulich hat für unsere aktuelle Ausgabe eine Anmerkung zum Urteil geschrieben.

Tagungsberichte zu Tagungen mit kriminalpolitischem Bezug werden in der KriPoZ ebenso abgedruckt wie Buchrezensionen zu inhaltlich einschlägigen Werken. Auch hier sind Sie, liebe Leserinnen und Leser, aufgefordert, uns von einer interessanten Tagung zu berichten oder Interesse an der Besprechung eines Buches mit – zumindest auch – kriminalpolitischem Bezug zu bekunden.

Die KriPoZ möchte unterschiedliche Facetten der kriminalpolitischen Diskussion abbilden und nicht nur bereits bestehende Gesetze reflektieren, sondern auch auf im Entstehen begriffene Gesetzesvorhaben Einfluss nehmen.

Außerdem versteht sich die KriPoZ als Medium und Transporteur neuer Denkanstöße zu kriminalpolitischen Themen. Die KriPoZ braucht dazu nicht nur Leserinnen und Leser, sondern auch Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Beiträge und die Beteiligung durch aktive Nutzung unserer Kommentarfunktion. Insoweit sind Sie aufgerufen, Beiträge unter schriftleitung@kripoz.de einzureichen oder Anmerkungen zu Aufsätzen zu posten. Herzlichen Dank!

Prof. Dr. Anja Schiemann          

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