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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17. Juli 2017: BGBl I 2017 Nr. 48, S. 2440

 

Gesetzentwürfe:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: BT Drs. 18/12608

Anlage:

Der Rahmenbeschluss 2008/841/JI zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde noch nicht vollständig umgesetzt, da der Begriff der Vereinigung in § 129 StGB in der Auslegung durch die Rechtsprechung des BGH enger ist als die im Rahmenbeschluss vorgegebene Definition in Art. 1. Daher sieht der Referentenentwurf eine Legaldefinition in § 129 StGB-E vor, die sich am Rahmenbeschluss orientiert.

Nach § 129 Abs. 2 StGB-E ist eine Vereinigung ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses. Diese durch die Legaldefinition bedingte Ausweitung des Vereinigungsbegriffs und damit der Vorfeldstrafbarkeit soll durch das Merkmal der „Schwere der Tat“ wieder eingeschränkt werden. Der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung muss demnach gem. § 129 Abs. 1 StGB-E auf die Begehung von Straftaten gerichtet sein, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren (so der Referentenentwurf) bzw. zwei Jahren (so der Regierungsentwurf) bedroht sind.

Am 2. März 2017 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Am 9. März 2017 wurde erstmals im Bundestag debattiert und der Entwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Ausführlich zu dem Thema Zöller, KriPoZ 2017, 26 ff.

Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses der Änderung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf die Bandenkriminalität zugestimmt. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, während sich die Grünen ihrer Stimmen enthielten.

Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.

Am 21. Juli wurde das Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

 

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