Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes

Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 23. Dezember 2016: BGBl I 2016 Nr. 67, S. 3346 ff.

 

Gesetzentwürfe:

Stellungnahme des Bundesrates: BT Drs. 18/9854

Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD –Drucksachen 18/9041– und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung –Drucksachen 18/9529, 18/9854, 18/9879 Nr. 5 – : BT Drs. 18/10068

Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 10 Absatz 2 und 3 des Kontrollgremiumgesetzes zur BND-eigenen Steuerung in der strategischen Fernmeldeaufklärung: BT Drs. 18/9142

 

Die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes wird gesetzlich neu geregelt. Durch den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Der Vorlage zufolge soll auch die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen Stellen normiert werden. Zudem ist die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums zur Überprüfung der Ausland-Ausland Fernmeldeaufklärung vorgesehen. Die Einschätzung der Experten offenbarte in der öffentlichen Anhörung allerdings Kontroversen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.

Der Bundesrat erhebt keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Am 21. Oktober hat der Bundestag die Reform des BND-Gesetzes verabschiedet. Am 4. November 2016 hat der Bundesrat die Reform ebenfalls gebilligt, sodass das parlamentarische Verfahren zu diesem umstrittenen Gesetzentwurf abgeschlossen ist.

Das Gesetz ist am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten.

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