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Medien – Kriminalität – Kriminalpolitik Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle am 19. und 20. Oktober 2017

von Wiss. Mit. Fredericke Leuschner und Wiss. Mit. Dr. Matthias Rau

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I. Einführung

Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltet als zentrale Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für den Bereich der Strafrechtspflege seit ihrem Bestehen 1986 regelmäßig Fachtagungen zu aktuellen Themen der Kriminalpolitik. Die Veranstaltung im Oktober 2017 widmete sich der wechselseitigen Beziehung zwischen Justiz und Medien sowie der medialen Darstellung von Kriminalität und deren Auswirkung auf Einzelpersonen oder kriminalpolitische Fragestellungen. Weitere Themen waren die sich rapide wandelnden Voraussetzungen journalistischer Arbeit und die Möglichkeiten, Medien im Zusammenhang von Kriminalprävention und Resozialisierung von Straffälligen zu nutzen.

Medien und Kriminalität hingen schon immer eng zusammen, so waren Einzelfälle schwerwiegender Straftaten seit jeher ein beliebtes Thema, welches medial intensiv aufgearbeitet wurde und wird. Zugleich wirken Medien weder eindimensional noch im Sinne einer Einbahnstraße auf die Justiz bzw. Kriminalität, sondern es bestehen vielfältige Wechselwirkungen. Auch überschneiden sich die Bereiche auf mehreren Ebenen, was sowohl am Tagungsprogramm als auch den Grußworten aus dem Hessisches Ministerium der Justiz und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz deutlich wurde.

Medien nehmen einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft ein. Sowohl negative als auch positive Assoziationen ergeben sich bereits aus der gelegentlichen Bezeichnung als „vierte Gewalt“, in Anlehnung an das System der Gewaltenteilung, neben der Legislativen, Exekutiven und Judikativen. Sie sind, genau wie das Justizsystem, für das Gemeinwesen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung unverzichtbar. So können sie Erkenntnisse der Wissenschaft, aber auch der Justiz, in eine breitere Öffentlichkeit tragen. Mediale Berichterstattung über Missstände kann als Korrektiv dienen. Zudem kann die Nutzung von Medien ein Instrument polizeilicher Ermittlungsbehörden sein.

Die Auswahl und Form der Darstellung von Sachverhalten in den Medien folgt journalistischen Interessen. Daher können strafgerichtliche Verfahren durch mediale (Begleit-)Berichterstattung beeinflusst  werden.  Auch  kann die Lebensführung einzelner Personen oder von Personengruppen durch Berichterstattung erheblich beschränkt werden. Kriminalität und der Umgang mit Kriminalität sind zugleich politische Themen und dauerhafter Gegenstand des öffentlichen wie politischen Diskurses.

II. Zur Realität und ihrer medialen Verarbeitung

In dem Vortrag von Prof. Dr. Thomas Hestermann, Inhaber der Professur für Journalistik an der Hochschule Macromedia (Hamburg/Berlin) wurde ersichtlich, warum und wie sehr Verwertungsinteressen medialer Berichterstattung Verzerrungen bewirken. Bei der Berichterstattung gehe es um den Erfolg beim Publikum, nicht jedoch um ein statistisches Abbild der Kriminalitätsverteilung. Folglich entspreche die Medienwirklichkeit nicht der statistischen Wirklichkeit des Hellfeldes, sondern es bestehe ein Lupeneffekt, nach dem schwere Straftaten, etwa gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder gegen das Leben, im Vergleich zu ihren Anteilen in den Kriminalstatistiken im extremen Ausmaß überproportional in Medien thematisiert werden. Bei den Darstellungen von Kriminalität würden Opfer in den Vordergrund gerückt, wobei hier eine Selektion nach den Attributen des idealen Opfers nach Christie erfolge.[1] Auf diese Weise beinhalten die medialen Berichte überwiegend klare und leicht zu differenzierende Darstellungen von „Gut“ und „Böse“, für die – je nach Medium – verschiedene sprachliche Mittel oder Bebilderungen eingesetzt werden. Zudem werden besonders sichtbare Beispiele für die Berichterstattung ausgewählt, aus denen unter Betonung der Tatfolgen auf Opferseite ein Trend konstruiert und eine Tendenz abgeleitet werde.

Ebenfalls zu den Tücken medialer Berichterstattung und möglichen Effekten trug Dr. Mark Ludwig vom Institut für Kommunikations- und Medienforschung der Deutschen Sporthochschule in Köln vor. Zum Einstieg wies Ludwig auf Überschneidungen kriminologischer Fragen und dem Entstehen bzw. der Wirkung von Skandalen hin. Beide thematisieren (vermeintliche) Normüberschreitungen, setzen sich mit dem Beurteilen und Strafen sowie Folgen für die betroffenen Menschen auseinander und diskutieren die Auswirkungen auf (abweichende) Verhaltensbereitschaften. In diesem Sinne können auch Medien erziehend, bestrafend, normschwächend oder -verstärkend auf das Verhalten von Menschen einwirken. Skandale können daher sowohl funktionale Effekte, etwa in Form einer Signal-, Diskurs- oder Lernfunktion aufweisen, als auch dysfunktionale Effekte, etwa Schäden der Reputation etc. Im Folgenden fokussierte Ludwig die Skandalbildung in den Medien, die teilweise in Wechselwirkung mit der Justiz entstehe. So können durch Medien ausgelöste Skandale Anlass von Ermittlungsverfahren sein, die Justiz kann selbst Thema eines Skandals sein oder die Berichterstattung hat juristische Folgen. Selten seien Skandale sogar Anstoß zu Gesetzgebungsverfahren, wobei Ludwig als ein aktuelles Beispiel die 2017 schnell umgesetzte Sexualstrafrechtsreform in Verbindung mit einem Strafverfahren nannte, in dem Gina-Lisa Lohfink als Geschädigte auftrat. Die Entwicklungstendenz zeige seit den 1980er Jahren eine Zunahme der Skandalberichterstattung und Ausweitung von der Politik in weitere Teilbereiche der Gesellschaft hinein (Showgeschäft, Kultur, Sport usw.). Aufgabe der Gesellschaft sei es, mit den Effekten der Skandalberichterstattung angemessen umzugehen und sich möglichen negativen Auswirkungen, z.B. eines Verlusts der Glaubwürdigkeit von Politik, Medien oder auch Justiz entgegenzustellen, ohne die Pressefreiheit zu beschneiden.

Prof. Dr. Tanjev Schultz lehrt Journalismus an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und gab einen Einblick in die „Beziehungen zwischen Journalismus, Extremismus und Verschwörungstheorien“. Er verdeutlichte seine Thesen immer wieder nachvollziehbar am Beispiel des NSU. Im Vortrag zeigte Schultz die Popularität von Verschwörungstheorien und die vielfache Multiplikation durch Populisten und Extremisten auf. Eine Verbreitung von Verschwörungstheorien – insbesondere hinsichtlich des Sicherheits- und Geheimdienst-Komplexes – ergebe sich jedoch auch durch Populärkultur und Journalismus einerseits, die aufgrund fehlender Kenntnis und Geheimhaltung eigene Versionen von Sachverhalten beschreiben und durch MitarbeiterInnen der entsprechenden Behörden andererseits, die gegen entsprechende Ideen ebenfalls nicht immun seien. Als Einflussfaktoren, die die Ansprechbarkeit von MitarbeiterInnen der Behörden für Verschwörungstheorien erhöhen nannte Schultz u.a. den reizenden investigativen Impetus, die Notwendigkeit Aufgaben work in progress zu erledigen, eine z.T. schwierige Quellenlage und Grenzen bei der Verifikation, Komplexität oder auch fehlendes Fachwissen. Als Einflussfaktoren, die dahingehend auf JournalistInnen wirken nannte er u.a. den investigativen Impuls, ebenfalls die Notwendigkeit Aufgaben work in progress zu erledigen, Techniken und vermeintliche Notwendigkeiten der Narration, Dramatisierung und Zuspitzung, mediale Konkurrenz und auch die teilweise schwierige Quellenlage sowie Grenzen bei der Verifikation.

Wie Fake-News, die sich nicht selten auf Verschwörungstheorien beziehen, und Hasspostings zu einem Imagewandel des Internet geführt haben, war Thema des Informatikers Dr. Jens-Martin Loebel, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur Digitale Medien im Bereich Angewandte Medienwissenschaft der Universität Bayreuth. Zwar habe es Halbwahrheiten, Lügen und Propaganda auch zuvor bereits gegeben, aber soziale Medien ermöglichen eine weitere und schnelle Verbreitung solcher Inhalte. Dadurch entstehe auch ein Legitimations- und Wettbewerbsdruck für die klassischen Medien. Loebel erläuterte verschiedene Arten von Fehlinformationen, die sich nach dem Ersteller und dessen Absicht sowie ihrer Art unterscheiden. Im Zuge des Diskurses zum Thema sei immer wieder gefordert worden, der Gesetzgeber möge sich einschalten, was er durch das Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Anfang Oktober 2017 tat. Nach einer Erläuterung, wie Betreiber von Internetplattformen diesen Regelungen technisch nachkommen, schlussfolgerte er, dass diese Regulierung über das Gesetz das Problem nur unvollständig zu lösen vermag – zumal die Rechtsdurchsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden und nicht durch Unternehmen erfolgen solle. Ergänzend müsse digitale Bildung weiter gefördert werden, so dass Inhalte angemessen durch die Empfänger bewertet werden können.

III. Justiz und Medien

Diesem Aspekt widmete sich Prof. Dr. Rainer Hamm, Honorarprofessor für Strafprozessrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main und praktizierender Strafverteidiger intensiv, indem er „Vom Wandel der Strafjustiz durch den der Medien intra et extra muros“ berichtete. Einleitend wies er auf die Mehrdeutigkeit des Begriffes Medien hin (bspw. Speichermedien, Kommunikationsmedien im Strafprozess, Medien als Berichterstattung) und die Einflüsse des medialen Wandels auf unterschiedliche Bereiche – Strafjustiz, Strafverfolgungsmaßnahmen und Beweisführung. So seien durch neue Kommunikationsverarbeitungstechniken positive Änderungen in den Aufklärungsmethoden von Straftaten erfolgt, aber gleichzeitig hätten sich auch die Straftaten weiterentwickelt und verändert. Mit der für 2026 vorgesehenen vollständigen Einführung der elektronischen Akte zeige sich auf einer anderen Ebene eine Weiterentwicklung und ein Wandel durch Medien, wobei eine weitergehende Revolutionierung des Protokollierungs- und Dokumentationswesen nicht vorgenommen worden sei, obwohl sich technisch neue Möglichkeiten ergeben hätten. Neben den genannten Aspekten habe sich zudem die Berichterstattung gewandelt. Neue Technologien ermöglichen Berichterstattung auf einem Niveau, das von der Justiz skeptisch betrachtet werde. Von Seiten der Medien seien daher Anpassungen wünschenswert, bei denen die Unschuldsvermutung und Belange des Opferschutzes stärker berücksichtigt werden. Fraglich bleibe, ob die Justiz auch medienfähiger werden müsse, eine Frage die durch die spätere Referentin, OStA Ulrike Stahlmann-Liebelt mit einem eindeutigen Ja beantwortet wurde. Auch Hamm schloss seinen Vortrag mit der Aussage, dass beide Parteien voneinander lernen können, eine „Verschmelzung“ staatlicher Aufklärungsarbeit mit privatwirtschaftlicher Recherchearbeit der Medien jedoch vermieden werden müsse.

Die Sicht der Justiz auf die Medien und die möglichen Spannungsfelder erläuterte OStA Ulrike Stahlmann-Liebelt, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft in Flensburg. Das Ernennen zum Pressesprecher bzw. zur Pressesprecherin einer Justizbehörde erfolge, soweit zu überblicken, in Deutschland bisher in der Regel ohne entsprechende Vorbereitung und werde eher als Nebentätigkeit zu den bisherigen Aufgaben angesehen. Dabei sei eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Justiz mit den Medien erstrebenswert und die Medien seien durch die Justiz als Bestandteil des demokratischen Wertesystems zu akzeptieren. Gelingt dies, könnten andere Verfahrensbeteiligte geschützt und möglicherweise schädliche Spekulationen verhindert werden. Die Staatsanwaltschaft müsse ihre Funktion als „privilegierte Quelle“ der Medien anerkennen und diese wahrnehmen, wenn die Voraussetzungen einer Stellungnahme vorlägen (berechtigtes öffentliches Informationsinteresse, Mindestbestand an Beweistatsachen, Gelegenheit zu Stellungnahme des Betroffenen). Zur Verbesserung der Zusammenarbeit sei die Professionalisierung der PressesprecherInnen angeraten.

IV. Präventive Einsatzmöglichkeiten von Medien

Zu den Potenzialen sozialer Medien im Rahmen polizeilicher Arbeit referierten Prof. Dr. Thomas Görgen und Daniel Wagner (M.A.) vom Fachgebiet Kriminologie und interdisziplinäre Kriminalprävention der Deutschen Hochschule der Polizei (Münster). Sie stellten das laufende Forschungsprojekt „Präventive digitale Sicherheitskommunikation[2] vor, bei welchem die polizeiliche Nutzung von sozialen Medien zur Vermittlung kriminalpräventiver Inhalte und die Entwicklung eines neuen dialogischen Ansatzes untersucht werden. Neben der Tatsache, dass soziale Medien unmittelbarer Gegenstand und Bezugspunkt polizeilicher Handlungen sein können (Tatort, Tatmittel), sei es auch möglich, sie als Instrument zu nutzen. Beispiele für Letzteres seien die Nutzung als Mittel polizeilichen Erkenntnisgewinns bei der Strafverfolgung, als Kommunikationsmöglichkeit der Polizei (bei Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen oder in Krisensituationen), zur Nachwuchsrekrutierung aber auch als Instrument der Öffentlichkeitarbeit und Kommunikation mit Bürgern jenseits konkreter Gefahrenlagen. Herausforderungen der polizeilichen Arbeit mit den sozialen Medien ergeben sich aus den Rahmenbedingungen, etwa politischen Vorgaben, Datenschutz, Ressourcen und Personal, aber auch dem Spannungsfeld der Prinzipien polizeilicher Arbeit (Sachlichkeit, Neutralität, Gründlichkeit, Vollständigkeit) im Gegensatz zu den dort üblicherweise genutzten Stilmitteln, in denen mit Emotionalisierung, Personalisierung, Zuspitzung, Humor und Geschwindigkeit agiert wird. Trotz der bestehenden Herausforderungen und Spannungen sind die Potenziale sozialer Medien im Rahmen polizeilicher Arbeit bei weitem nicht ausgeschöpft.

Eine weitere präventive Einsatzmöglichkeit von Medien, bei der Chancen für die Resozialisierung von Inhaftierten erkannt werden, sei der Zugang zum Internet für Inhaftierte. Lorenz Bode, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Georg-August-Universität Göttingen zeigte in diesem Zusammenhang eine bestehende Regelungslücke auf. Die Chance einer medientechnischen Neuausrichtung in den neu geschaffenen Landesvollzugsgesetzen sei nicht genutzt worden. Dabei stünden sich in der Diskussion um die Mediennutzung im Strafvollzug Resozialisierung und der Schutz der Allgemeinheit als abzuwägende Interessen gegenüber. Die Justiz vertrete nach Ansicht Bodes diesbezüglich eine Kultur der Abschottung, indem sie auf die abstrakte Gefährlichkeit abstelle. Dagegen argumentierte Bode für eine Abwägung der Risiken und Chancen einer Internetnutzung im Strafvollzug, die die persönliche Eignung der Inhaftierten sowie technischen Möglichkeiten der Gefahrenreduktion mit einbeziehe und das Internet als unverzichtbares Kommunikations- und Informationsmedium anerkenne.

V. Herausforderungen der Wirkungsforschung

Nicht nur neue Belange und Zusammenhänge betreffend Medien und Kriminalität müssen weiter untersucht werden, sondern auch solche, die schon seit Dekaden Gegenstand wissenschaftlicher Forschung sind. Dies veranschaulichte auch Dr. Malte Elson vom Institut für Erziehungswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum in seinem Vortrag, der sich mit dem Zusammenhang zwischen Unterhaltungsmedien und Kriminalität befasste. Er verdeutlichte, dass öffentliche Diskurse wiederkehrend die Schäden „neuer“ Medien thematisierten und widmete sich der Frage, ob der Konsum von Medien eine Ursache von Gewaltverhalten sei und/oder ob Medien eine Schutzfunktion vor Kriminalität zukommen könne. Elson stellte die verschiedenen Möglichkeiten dar, Zusammenhänge zwischen Medienkonsum und Kriminalität bzw. Gewaltverhalten zu untersuchen. Er wies diesbezüglich auf den geringen Informationswert verfügbarer Statistiken hin und die z.T. erheblichen Unzulänglichkeiten sozialpsychologischer Experimentalanordnungen. Insbesondere die valide Operationalisierung von Aggressivität sowie die Schwierigkeit, von geäußerten Einstellungen im Experiment oder den dort gezeigten Verhaltensweisen auf tatsächliches Verhalten zu schließen, seien für die Forschung Herausforderungen. Bisher gebe es für die These des o.g. Zusammenhangs aus Sicht der sozialpsychologischen Grundlagenforschung wenig Evidenz.

VI. Ausblick

Gewiss konnte im Rahmen einer Fachtagung das Thema „Medien – Kriminalität – Kriminalpolitik“ nicht abschließend bearbeitet werden. Die hier – wenn auch nur verkürzt und auf  Teilaspekte reduziert – vorgestellten Vorträge waren jedoch anschaulich und anhand aktueller Beispiele in der Lage, einen Überblick über verschiedene Gesichtspunkte der wechselseitigen Beziehung zwischen Justiz und Medien sowie der medialen Darstellung von Kriminalität zu vermitteln. Zur weiteren Vertiefung der Themen bieten sich die durch die KrimZ angekündigten Verschriftlichungen der Beiträge in einem Tagungsband an, der voraussichtlich im Sommer 2018 erscheinen wird.

Dass die erörterte Thematik durchaus eine besonders aktuelle ist, zeigen zurzeit regelmäßig geführte politische, mediale sowie juristische Diskussionen über die sogenannte „Lügenpresse“, Fake-News und den Umgang damit. Eine Aufklärung der Gesellschaft, nach der besondere Aufmerksamkeit auf die Verfasser von Nachrichten gelegt werden sollte und eventuell Bilder oder Videos gegengecheckt werden sollten, findet bereits – insbesondere durch die traditionellen Medien – statt. Dies ist sicher sinnvoll, um die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung von Inhalten zu eröffnen.

Allerdings zeigte sich in den Vorträgen auch, dass mediale Berichterstattung selbst erhebliche Folgen in der Gesellschaft auslösen kann. Beispiele hierfür sind die Terrorberichterstattung, die neben der Steigerung der Angst in der Bevölkerung auch Trittbrettfahrer anregen kann – vgl. weiterführend hierzu etwa den aktuellen Beitrag von Jetter.[3]  Daher sind ethische Richtlinien, wie der Pressekodex, von besonderer Bedeutung. Außerdem muss sich – von allen Akteuren – immer wieder vor Augen geführt werden, in welchem Ausmaß die „vierte Gewalt“ Einfluss auf gesellschaftliche Phänomene haben kann, nicht zuletzt, da eine zweifelhafte Berichterstattung letzten Endes auch die eigene Glaubwürdigkeit der Medien berührt. Aus diesem Grund ist es notwendig die angesprochenen Dynamiken zu erkennen und einen sinnvollen Umgang damit zu finden.

Weiter wurde im Rahmen der Fachtagung der KrimZ herausgearbeitet, dass Weiterentwicklungen  in  den  Medien nicht nur vor neue Herausforderungen stellen, sondern den Strafverfolgungsbehörden, wie auch der Justiz dienlich sein können. Dazu besteht die Notwendigkeit der gegenseitigen Akzeptanz beider Parteien, die sich nicht als Gegner betrachten dürfen. Schließlich sind beide Bestandteil eines freiheitlich-demokratischen Wertesystems und können beide von einer angemessenen und sinnvollen Kooperation profitieren, was insbesondere aber auch auf die Gesellschaft als Ganzes zutrifft. Ebenfalls gehört dazu, dass die sozialen Medien als mittlerweile gängiger Teil der Lebenswirklichkeit und mithin auch der Informationsbeschaffung eines großen Teils der Bevölkerung anerkannt und akzeptiert werden müssen. Es müssen einerseits deren gesellschaftliche Auswirkungen erfasst und andererseits die Chancen und Potenziale erkannt und genutzt werden. Dies gilt nicht nur auf allen Ebenen der Prävention sondern auch bei der Bewältigung weiterer behördlicher Aufgaben. Auftrag der Wissenschaft bleibt es, die Entwicklungen und den Diskurs zu begleiten sowie zu einem besseren Verstehen der Zusammenhänge beizutragen.

 

[1]      Christie, The Ideal Victim, in: Fattah, From Crime Policy to Victim Policy. Reorienting the Justice System. (1986) S. 17-30.
[2]      Vgl. https://www.dhpol.de/de/hochschule/Departments/praedisiko.php (zuletzt abgerufen am 9.11.2017).
[3]      Jetter, Journal of Public Economics 2017, 153 (32-48).

 

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