Gesetzentwürfe:
- Empfehlung der Kommission vom 1.3.2018 für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten: C (2018) 1177 final
Viele Diensteanbieter im Internet spielen in der digitalen Wirtschaft eine zentrale Rolle. Sie verbinden Unternehmen und Bürger miteinander oder tragen zu öffentliche Debatten sowie zur Verbreitung und den Erhalt von Informationen, Meinungen und Ideen bei. Diese Dienste werden jedoch auch von Dritten für illegale Aktivitäten im Internet ausgenutzt. So werden z.B. Inhalte verbreitet, die Terrorismus, den sexuellen Missbrauch von Kindern, Hetze oder Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften zum Gegenstand haben. Die Verfügbarkeit illegaler Online-Inhalte hat schwerwiegende negative Folgen, nicht nur für die Nutzer, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt. Darum sieht die Kommission die Anbieter von Online-Diensten in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung dafür, bei der Beseitigung illegaler Inhalte zu helfen. Sie sollten daher zügig über mögliche Maßnahmen in Bezug auf illegale Online-Inhalte entscheiden und wirksame und geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorsehen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und Hostingdiensteanbieter auf, „wirksame, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um im Einklang mit den in ihrer Empfehlung aufgeführten Grundsätzen und in voller Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte, insbesondere mit dem Recht auf Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung, und anderen einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts, unter anderem in den Bereichen Schutz personenbezogener Daten, Wettbewerb und elektronischer Geschäftsverkehr, gegen illegale Online-Inhalte vorzugehen.“
Damit die Kommission die Wirkungen ihrer Empfehlung überprüfen kann, sollen die Mitgliedstaaten und Hostingdiensteanbieter nun auf Anfrage alle relevanten Informationen übermitteln.
Der Deutsche Anwaltverein hat zu der öffentlichen Konsultation über Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Bekämpfung illegaler Online-Inhalte Stellung genommen. Die Stellungnahme finden Sie hier.