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Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018

Gesetzentwürfe: 

 

Der Onlinehandel, bei dem Betreiber von elektronischen Marktplätzen aus dem Inland, der Europäischen Union oder einem Drittland Waren anbieten, nimmt mehr und mehr zu. Immer wieder gibt es in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte dafür, dass es dabei zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt. Mit dem Gesetzentwurf soll dies nun verhindert werden. 

Die Betreiber der elektronischen Marktplätze sollen daher verpflichtet werden, bestimmte Daten ihrer Nutzer vorzuhalten und für entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer aus Umsätzen auf ihrem Marktplatz zu haften. 

Des Weiteren gibt es in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf, dem nun entsprochen werden soll. 

Am 1. August 2018 hat das Bundeskabinett dem vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf beschlossen. Das Gesetz soll bereits im Januar 2019 umgesetzt werden. Parallel werden europäische Maßnahmen erarbeitet, die aber erst im Jahr 2021 wirksam werden könnten. 

Am 21. September 2018 beriet der Bundesrat in seiner Plenarsitzung über den Gesetzentwurf und unterstützt ausdrücklich die geplanten Änderungen des Umsatzsteuergesetzes zur Bekämpfung des Betrugs beim Onlinehandel. Insgesamt sollen 15 Steuergesetze an EU-Recht und an die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst werden. Die Ausschüsse für Finanzen, Inneres, Umwelt, Verkehr und Wirtschaft haben 39 Empfehlungen erarbeitet und sprechen sich dafür aus, zu dem Entwurf detailliert Stellung zu nehmen (BR Drs. 372/1/18). Die meisten Änderungswünsche befassen sich mit den vorgeschlagenen Änderungen entsprechender Steuergesetze rund um die Dienstwagenbesteuerung. Hinsichtlich des Onlinehandels unterstützen der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, unterbreiten aber detaillierte Änderungsvorschläge, um die Regelungen praxistauglicher und unbürokratischer zu gestalten. 

Am 26. September 2018 war der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (BT Drs. 18/4455) auch Thema der Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages.
Die Fraktionen der FDP und CDU/CSU kritisierten, dass die Onlinehändler nunmehr gezwungen werden mit Papier-Bescheinigungen zu arbeiten. Ebenfalls äußerte sich die Fraktion CDU/CSU hinsichtlich der Regelungen zur Haftung kritisch. Auf Nachfrage der AfD-Fraktion, verwies die Bundesregierung bezüglich der Steuerausfälle auf eine Angabe des Bundesrates, nachdem es sich bei den Mindereinnahmen um ca. 1 Mrd. Euro handeln soll. Schätzungen belaufen sich auf Steuerausfälle in der EU auf ca. 50 Mrd. Euro. Zur weiteren Klärung der aufgeworfenen Fragen beschloss der Finanzausschuss am 15. Oktober 2018 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Eine Liste der geladenen Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier

Am 23. November 2018 stimmte der Bundesrat dem Regierungsentwurf zu. Zahlreiche steuerrechtliche Änderungen werden demnächst umgesetzt. Unter anderem haften künftig die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf der jeweiligen Plattform. Eine Haftungsbefreiung ist nur möglich, wenn gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllt oder steuerunehrliche Händler von der Plattform ausgeschlossen werden. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

 

 

 

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