Beatrice Sartorius: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – Die Tatbestände der §§ 299a, 299b StGB

von Dr. Matthias Dann, LL.M. 

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2018, Dr. Kovač, Hamburg, ISBN: 978-3-8300-9847-8, S. 258, Euro 88,90.

Seit Inkrafttreten der §§ 299a, 299b StGB sind etwa drei Jahre vergangen. Eine Konturierung der neuen Vorschriften durch die Judikative hat bislang jedenfalls nicht in einem signifikanten Umfang stattgefunden. Umso größer ist nach wie vor die Bedeutung von Fachliteratur. Die Dissertation von Beatrice Sartorius dürfte zu den ersten, nach 2016 veröffentlichten Monographien zu Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gehören. Die von Kubiciel betreute und 2017 in Köln eigereichte Arbeit entstand zu einem Zeitpunkt, als die beiden Tatbestände, abgesehen von zwei Ausnahmen, noch nicht von den strafrechtlichen Großkommentaren abgedeckt waren. Sie ist in vier Blöcke unterteilt (A. Einleitung, Gang der Untersuchung und Ausgangslage, B. Tatbestände der §§ 299a ff. StGB C. Einzelne Kooperationsformen in der Praxis, D. Schluss).

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Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes

Gesetzentwürfe: 

 

Die Länder Niedersachsen und Bremen haben sich mit einem Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes (BR Drs. 207/19) für ein Waffenverbot an öffentlichen Plätzen ausgesprochen. Angriffe mit Messen oder mit Waffen seien weiterhin in großer Anzahl verübt worden. Dies beeinträchtige insbesondere das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Darum soll durch eine gesetzliche Maßnahme das Tragen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit und insbesondere an stark frequentierten Orten untersagt werden. Dazu soll die Verordnungsermächtigung der Länder entsprechend erweitert werden, damit umfangreiche Waffenverbotszonen eingerichtet werden können. Für Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 6 cm soll ein komplettes Mitführungsverbot in der Öffentlichkeit bestimmt werden. 

Der Bundesrat beschäftigte sich in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2019 mit dem Antrag der Länder. Im Anschluss wurde er zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Dieser beschäftigt sich am 23. Mai 2019 damit. Entsprechend seiner Empfehlung entscheidet der Bundesrat dann darüber, ob er den Entwurf in den Bundestag einbringen will. 

 

 

 

Adolf Schönke/Horst Schröder: Strafgesetzbuch

von Rechtsreferendar Martin Linke 

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2019, Verlag C.H. Beck, ISBN:978-3-406-70383-6, S. 3361, Euro 179,00.

I. Einleitung

Ende November 2018 erschien mit der 30. Auflage des Schönke/Schröder eine Jubiläumsausgabe des Klassikers. 4 Jahre sind vergangen, seit die letzte Auflage auf den Markt kam. Ein Werk, das in einiger Regelmäßigkeit erscheint, zu rezensieren, ist mit Schwierigkeiten verbunden. Die Vorzüge des betreffenden Kommentars wurden bereits in früheren Rezensionen hinreichend gewürdigt.[1] Diese Vorzüge bleiben auch in der 30. Auflage bestehen. Die Qualität des Schönke/Schröder ist weiterhin hervorragend. Eingegangen werden soll im Folgenden stichprobenartig auf einige nach Auffassung des Rezensenten besonders hervorzuhebende Neuerungen. Die Besprechung erfolgt entsprechend der Normierung im StGB.

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Tagungsbericht der Veranstaltung „Islam und Recht II“ am 13. Februar 2019

von Elisa-Sophie Fickenscher

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Am 13. Februar 2019 fand in Berlin in den Räumlichkeiten der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz eine rechtspolitisch wie wissenschaftlich spannende Tagung zum Thema „Islam und Recht II“ statt, die vom Landtag Rheinland-Pfalz, dem Deutschen Richterbund und der Gesellschaft für Rechtspolitik (gfr) gemeinsam veranstaltet wurde.

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