Zu den Kommentaren springen

Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)

Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) vom 25. Juni 2021: BGBl I 2021 Nr. 37, S. 2083 ff.

Gesetzentwürfe: 

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der praktischen und digitalen Nutzbarkeit des Transparenzregisters auf den Weg gebracht. Eingeschlossen ist auch die Schaffung der datenseitigen Voraussetzungen der im Jahr 2021 anstehenden europäischen Transparenzregistervernetzung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/839 (EU-Geldwäscherichtlinie). Gleichzeitig wird die Richtlinie (EU) 2019/1153 über die Nutzung von Finanzinformationen bei der Bekämpfung schwerer Straftaten (EU-Finanzinformationsrichtlinie) umgesetzt. Damit beteiligt sich Deutschland auf nationaler und europäischer Ebene an einer Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. 

Die EU-Geldwäscherichtlinie sieht vor, die Transparenzregister der Mitgliedsstaaten bis zum 10. März 2021 zu vernetzen. Dazu werden jedoch strukturierte Datensätze benötigt, die das Register derzeit nur eingeschränkt darstellt. 

Die EU-Finanzinformationsrichtlinie regelt den Zugang der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden zum Kontenabrufverfahren und den Informationsaustausch mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Hierfür müssen einzelne Behörden (mindestens die nationalen Vermögensabschöpfungsstellen und das Bundesamt für Justiz) benannt werden, über die ein verbesserter EU-weiter Austausch von Kontenregister- und Finanzinformationen mit Europol erfolgen soll. In Deutschland bedarf die Richtlinie insoweit einer Umsetzung, als zwingend das BKA und das BfJ zu benennen wären. Außerdem müssen Stellen für den Zugang zu Finanzinformationen und deren EU-weiten Austausch benannt werden. 

Der Gesetzentwurf sieht daher vor:

  • im Bereich des Transparenzregisters
    • Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffangregister auf ein Vollregister
    • Aufhebung der Mitteilungsfiktion und Verpflichtung aller Rechtseinheiten ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister positiv zur Eintragung mitzuteilen (bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld)
  • im Bereich der EU-Finanzinformationsrichtlinie
    • Benennung von BfJ und BKA für den Kontenabruf und den hieran anknüpfenden Austausch mit Europol
    • Regelung von Zugriffsbefugnissen, die den spezifischen technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der Richtlinie Rechnung tragen und mit statistischen Folgepflichten einhergehen

 

Am 26. März 2021 beschäftigte sich erstmals der Bundesrat mit dem Entwurf und nahm entsprechend den Empfehlungen der Ausschüsse dazu Stellung (BR Drs. 133/21 (B)). Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf ohne Berücksichtigung der Anliegen des Bundesrates verabschiedet. Der Innenausschuss empfahl dem Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, während der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss eine Billigung des Gesetzes empfahlen. Das Plenum entschied am 25. Juni 2021 abschließend und billigte schließlich das Gesetz. 

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Durch Abschicken des Formulares wird dein Name, E-Mail-Adresse und eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen