KriPoZ-RR, Beitrag 06/2022

Die Entscheidung im Original finden Sie hier.

KG Berlin, Urteil v. 15.12.2021 – 2 StE 2/20, 2 StE 2/20-1: Lebenslange Freiheitsstrafe im „Tiergartenmord“

Amtliche Leitsätze:

1. Zur Verantwortlichkeit der Zentralregierung der Russischen Föderation für die vorsätzliche Tötung eines Menschen in Berlin.

2. Zur Annahme niedriger Beweggründe und der Schwere der Schuld bei der Tötung eines Regimegegners im Ausland.

Sachverhalt:

Am 23.08.2019 habe der Angeklagte den georgischen Staatsangehörigen tschetschenischer Abstammung in der Berliner Parkanlage „Kleiner Tiergarten“ erschossen. Er habe sich von hinten mit dem Fahrrad dem in Deutschland Asyl suchenden Geschädigten genähert und mehrere Schüsse auf diesen abgegeben. Der Geschädigte sei ehemaliger Kämpfer im Tschetschenienkrieg gewesen, weshalb die Regierung der Russischen Föderation den Auftrag gegeben habe, den Georgier zu liquidieren.

Entscheidung des KG:

Das Kammergericht verurteilte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe. Der Senat bejahte das Vorliegen von niedrigen Beweggründen und Heimtücke und sprach von „Staatsterrorismus.“ Hintergrund für den Auftrag sei ein politisches Motiv gewesen. Der Angeklagte sei allein zu dem Zweck der Tötung des Geschädigten nach Berlin gereist. Außerdem stellte der Senat die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest.

Keiner der Verfahrensbeteiligten legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

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