Hessen legt Entwurf zum strafrechtlichen Schutz kritischer Infrastrukturen vor

Gesetzentwürfe: 

 

Das Land Hessen hat einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes kritischer Infrastrukturen vorgelegt. Ziel ist es, eine Schutzlücke zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht zu schließen. Hintergrund sind nach Darstellung des Entwurfs insbesondere unbefugte Zutritte zu Anlagen der kritischen Infrastruktur sowie der unerlaubte Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge über entsprechenden Anlagen, auch wenn es dabei nicht zu einer konkreten Beschädigung oder Betriebsstörung kommt. Hierzu soll mit § 123a StGB ein neuer Straftatbestand des „gemeinschaftsschädlichen Hausfriedensbruchs“ geschaffen werden. Strafbar soll danach insbesondere das unbefugte Eindringen oder Verweilen in Anlagen sein, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung erheblich sind. Erfasst werden soll zudem der unbefugte Überflug entsprechender Anlagen mit unbemannten Luftfahrzeugen. Der Anwendungsbereich soll sich an den im KRITIS-DachG genannten Sektoren orientieren. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob die konkrete Anlage nach den dort vorgesehenen Schwellenwerten als kritische Anlage eingestuft ist. Die Vorschrift soll als Offizialdelikt ausgestaltet werden. Für Fälle mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist zudem eine Qualifikation vorgesehen, insbesondere wenn die Tat der Vorbereitung einer Sabotagehandlung oder eines gezielten Angriffs auf eine kritische Infrastruktur dient. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollen durch die Neuregelung insbesondere Vorfeldhandlungen erfasst werden, die nach geltendem Recht nicht oder nur unzureichend strafrechtlich verfolgt werden können. 

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