KONTAKT
schriftleitung@kripoz.de

Herausgeber
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Anja Schiemann

Schriftleitung
Ass. iur. Sabine Horn
Stellv.: Wiss. Mit. Tim Stephan

Redaktion (national)
Prof. Dr. Alexander Baur
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Sabine Gless
Prof. Dr. Bernd Hecker
Prof. Dr. Martin Heger
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub
Prof. Dr. Florian Knauer
Prof. Dr. Michael Kubiciel
Prof. Dr. Carsten Momsen
Prof. Dr. Helmut Satzger
Prof. Dr. Anja Schiemann
Prof. Dr. Edward Schramm
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel
Prof. Dr. Mark Zöller

Redaktion international
Prof. Dr. Dres. h.c. Makoto lda
Prof. Neha Jain
Prof. Dr. Doaqian Liu
Prof. Dr. Dr. h.c. Francisco Munoz-Conde
Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou
Prof. Dr. Wolfgang Schomburg
Prof. Dr. Sheng-Wei Tsai
Prof. Dongyiel Syn PhD
Prof. Dr. Davi Tangerino
Prof. Dr. Merab Turava
Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver

 

 

 

 

 

 

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Zur Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze 
von Prof. Dr. Alexander Baur, Christina Rueß, Elena Schaffeld und Prof. Dr. Jörg M. Fegert

Zur Strafbarkeit von Aufnahmeritualen bei Spezialeinheiten mit nicht lebensgefährlichen bzw. nicht schweren Verletzungsfolgen am aktuellen Fallbeispiel "Mobiles Einsatzkommando (MEK) Leipzig"
von Marius Luciano, LL.M. 

Airport Fast Lanes als strafbare Korruption? 
von Dr. Sebastian Wollschläger und Prof. Dr. Mark A. Zöller

Zwischen Verschwiegenheitspflicht und Weltrechtsprinzip des Völkerstrafrechts - Die Pflichten der Sozialarbeiter beim Umgang mit potenziellen Völkerstraftätern 
von Dr. Gurgen Petrossian, LL.M. und Miriam Schäfer, B.A.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts - Zu den jüngsten Arbeiten am Bau für deutsche Weltrechtspflege 
von Dr. Svenja Raube, LL.M. 

Die Verwertbarkeit von AnomChat-Daten im Strafprozess 
von Alicia Althaus und Justin Samek

Die Jugendstrafe nach 101 Jahren JGG - ein Blick zurück und einer nach vorn   
von Prof. Dr. Ralf Kölbel

ENTSCHEIDUNGEN/ANMERKUNGEN

Tatbestandsmerkmal "als Zeuge" in § 153 StGB als besonderes persönliches Merkmal 
BGH, Beschl. v. 5.2.2024 - 3 StR 470/23

Für die Wahrheitspflicht des Zeugen als besonderes persönliches Merkmal - Anmerkung zu BGH, Beschl. vom 5.2.2024 - 3 StR 470/23
von Tim Stephan und Hannah Schulze Zurmussen 

BUCHBESPRECHUNGEN

Jan Nicklaus: Fahrlässigkeit als Irrtum. Eine Untersuchung von Sorgfalt und Erlaubnistatbeständen im Strafrecht 
von Prof. Dr. Anja Schiemann

Maximilian Schneider: DNA-Analyse und Strafverfahren. Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis von Datenschutz- und Strafverfahrensrecht
von Prof. Dr. Anja Schiemann 

 

 

 

 

 

Zur Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze

von Prof. Dr. Alexander Baur, Christina Rueß, Elena Schaffeld und Prof. Dr. Jörg M. Fegert

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Auf der Tagesordnung der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 5. bis zum 6. Juni 2024 in Hannover stand eine wissenschaftliche Studie zur Strafmündigkeitsgrenze. Am Ende hat sich der von Baden-Württemberg gestellte Antrag nicht durchsetzen können. Aus Sicht der Autoren ist dies zu bedauern – aber nicht deshalb, weil entwicklungsbiologische oder entwicklungspsychologische Befunde eine frühere Reife und strafrechtliche Verantwortlichkeit nahelegten. Vielmehr wurde eine wichtige Chance vergeben, sich evidenzbasiert mit dem bestehenden Gesamtsystem für die Prävention und Bewältigung normabweichenden Verhaltens junger Menschen zu befassen.

weiterlesen …

Zur Strafbarkeit von Aufnahmeritualen bei Spezialeinheiten mit nicht lebensgefährlichen beziehungsweise nicht schweren Verletzungsfolgen am aktuellen Fallbeispiel „Mobiles Einsatzkommando (MEK) Leipzig“

von Marius Luciano, L.L.M.

Beitrag als PDF Version

Abstract
Der Autor beleuchtet ausgehend von einem aktuellen Ermittlungsverfahren zu einem sogenannten Aufnahmeritual bei einer polizeilichen Spezialeinheit aus Sachsen die strafrechtliche Einordnung solcher Rituale, die mit nicht erheblichen Verletzungsrisiken für die Teilnehmer einhergehen. Im Kern geht es bei diesen Konstellationen spätestens mit Eintritt eines Verletzungserfolgs um die Rechtsfrage nach einer rechtfertigenden Einwilligung in die Körperverletzung. Insoweit soll untersucht werden, ob im Einzelfall einzig die objektive Gefährlichkeit einer solchen Handlung rechtsgutsbezogen die Sittenwidrigkeit begründen kann, oder, ob in solchen Fällen hilfsweise die Menschenwürde als Sittenwidrigkeitsgrenze bei § 228 StGB herangezogen werden darf, sofern man denn im Einzelfall von einer Freiwilligkeit der Einwilligung im Rahmen einer etwaigen Gruppendynamik ausgehen kann.

weiterlesen …

Airport Fast Lanes als strafbare Korruption?

von Dr. Sebastian Wollschläger und Prof. Dr. Mark A. Zöller

Beitrag als PDF Version

Abstract

Derzeit wird lebhaft über die Frage diskutiert, ob die Einrichtung und Nutzung von sog. Fast Lanes an deutschen Verkehrsflughäfen als strafbare „Beschleunigungskorruption“ nach den §§ 331 ff. StGB strafbar ist. Im vorliegenden Beitrag wird herausgearbeitet, dass sich das Warteschlangenmanagement („Lining“) vor den eigentlichen Sicherheitskontrollen nicht als hoheitliche Aufgabe darstellt und die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Amtsträgerstellung für die Flughafenbetreiber zu begründen vermag. Für eine Korruptionsstrafbarkeit fehlt es somit schon an der erforderlichen Tatsubjektsqualität. Ungeachtet dessen gebietet auch der allgemeine Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) keine Abfertigung der Passagiere nach dem Prinzip „first come, first served“.

weiterlesen …

Zwischen Verschwiegenheitspflicht und Weltrechtsprinzip des Völkerstrafrechts – Die Pflichten der Sozialarbeiter beim Umgang mit potenziellen Völkerstraftätern

von Dr. Gurgen Petrossian, LL.M. und Miriam Schäfer, B.A.*

Beitrag als PDF Version 

Abstract

Internationale Konflikte und Menschenrechtsverletzungen erfordern die Verfolgung von Verbrechen durch nationale Gerichtsbarkeiten. Sozialarbeiter, die mit Geflüchteten arbeiten, sind durch § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet, was sie in ein Dilemma bringt, wenn sie von Völkerstraftaten erfahren. Dieser Beitrag untersucht rechtliche und politische Lösungen, um Sozialarbeiter zu stärken und internationale Verpflichtungen zu erfüllen. Vorschläge umfassen gesetzliche Ausnahmen im § 203 StGB zur Anzeige von Völkerstraftaten. Die Entscheidung liegt beim Gesetzgeber und hängt vom politischen Willen ab.

weiterlesen …

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts – Zu den jüngsten Arbeiten am Bau für deutsche Weltrechtspflege

von Dr. Svenja Raube, LL.M. (Edinburgh)

Beitrag als PDF Version

Abstract

„Auf den Trümmern des Zweiten Weltkrieges wurde das Völkerstrafrecht geboren. Unser Land sieht es daher als seine Pflicht an, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen.“[1] Mit diesen Worten leitete der Bundesjustizminister die erste Lesung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts ein, das nun am 6. Juni 2024 verabschiedet worden ist. Die kurz nach dem 20. Geburtstag des Völkerstrafgesetzbuchs durch das Bundesjustizministerium angestoßene Reform bringt nicht nur Änderungen im materiellen Strafrecht, sondern auch im Strafverfahrens- und Justizverfassungsrecht mit sich, um die deutsche Strafrechtspflege über die schwersten Verbrechen der internationalen Gemeinschaft zu verbessern. Durch die Änderungen soll erstens das deutsche Völkerstrafgesetzbuch weiter an das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs angeglichen werden, zweitens die Rechte der Opfer von Völkerrechtsverbrechen gestärkt und drittens die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Verfahren und Urteile verbessert werden. Der folgende Beitrag enthält einen Überblick über die nun in Kraft tretenden Änderungen und eine Stellungnahme, inwieweit der Gesetzgeber den formulierten Zielen der Reform und dem Anspruch einer deutschen Vorreiterrolle gerecht geworden ist.

weiterlesen …

Die Verwertbarkeit von AnomChat-Daten im Strafprozess

von Alicia Althaus und Justin Samek

Beitrag als PDF Version

Abstract

Die steigende Bedeutung digitaler Daten als Beweismittel im Strafverfahren zeigt sich am Beispiel des AnomChats. In jüngster Zeit konnten deutsche Ermittlungsbehörden mit Hilfe von Chatdaten aus einem Chat namens Anom Erfolge bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erzielen. Die Erhebung der Daten erfolgte jedoch über unbekannte ausländische Behörden unter unklaren Umständen, was die Gefahr der Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien in sich birgt. Der Beitrag widmet sich der Beweisverwertung der im Ausland gewonnenen AnomChat-Daten im deutschen Strafprozess. Dazu wird zunächst auf die europarechtliche Dimension der Datenerhebung eingegangen, um in einem zweiten Schritt die Verwertbarkeit im deutschen Strafprozess zu beurteilen. Der Beitrag schließt mit einer rechtspolitischen Diskussion der Thematik und der Forderung nach Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren.

weiterlesen …

Die Jugendstrafe nach 101 Jahren JGG – ein Blick zurück und einer nach vorn

von Prof. Dr. Ralf Kölbel

Beitrag als PDF Version

Abstract

Da es für das JGG jüngst ein Jubiläum zu begehen galt, besteht Anlass, um auf die Entwicklung des Gesetzes zurückzuschauen. Das ist gerade auch mit Blick auf die Jugendstrafe erforderlich. Denn das Jugendkriminalrecht scheint hier die größte Nähe zum allgemeinen Strafrecht aufzuweisen – eine Nähe, die allerdings in Frage gestellt werden muss. Bei einer näheren Analyse erweist sich die Jugendstrafe nämlich als ein Institut, das sich von der Freiheitsstrafe rechtlich und teilweise auch faktisch klar unterscheidet. Durch die neueste Rechtsprechung des BGH wird diese Differenz jedoch nivelliert. Weil dies für die Zukunft einen problematischen Gebrauch der Jugendstrafe befürchten lässt, ist der Gesetzgeber zu einer Korrektur aufgerufen.

weiterlesen …

Für die Wahrheitspflicht des Zeugen als besonderes persönliches Merkmal – Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 5.2.2024, 3 StR 470/23

von Tim Stephan und Hannah Schulze Zurmussen

Beitrag als PDF Version

 I. Einleitung

Die §§ 153 ff. StGB sind, insbesondere wegen der Eigenhändigkeit der Delikte des 9. Abschnitts, ein äußerst komplexer Deliktsbereich. Insbesondere anhand der Frage, inwieweit bei Beteiligten auch die akzessorietätslockernde Vorschrift des § 28 Abs. 1 StGB anwendbar ist, zeigen sich die hier vorliegenden Problematiken deutlich. Die zu besprechende Entscheidung des BGH vom 5. Februar 2024[1] musste sich hierbei mit der in der Literatur höchst umstrittenen Frage befassen, inwiefern das Tatbestandsmerkmal „als Zeuge“ in § 153 StGB ein besonderes persönliches Merkmal i.S. des § 28 Abs. 1 StGB darstellt.[2] Bislang wurde sich mit der konkreten Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich befasst, wodurch die hiesige Entscheidung wohl in der Wissenschaft und der Praxis gleichsam besondere Bedeutung erlangen wird. Die folgende Entscheidungsbesprechung setzt sich kritisch mit den Begründungslinien des 3. Strafsenats unter Heranziehung der bisher in der juristischen Fachliteratur vorzufindenden Argumente auseinander.

weiterlesen …

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen