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ALLGEMEINE BEITRÄGE

Sexuelle Übergriffe in Machtverhältnissen - Plädoyer für eine Reform 
von Prof. Dr. Elisa Hoven

Das kriminalpolitische Konzept der Geldwäschebekämpfung - Erfolgsmodell oder Symbolpolitik
von Dipl-Jur. Giannis Petras

Neue Mordmerkmale und eine Gesamtreform des Strafrechts gegen Tötungen 
von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch 

Mehr Sicherheit durch Strafverfolgung? - Der Koalitionsvertrag im Lichte des IT-Strafrechts 
von Jana Elsner, Lorenz Meinen und Prof. Dr. Christian Rückert

Zwischen (Teil-)Entkriminalisierung und Rufen nach (Re-)Regulierung - Zur Evaluierung des neuen Konsumcannabisgesetzes 
von Dr. Alessandro Giannini

FORSCHUNGSBERICHT 

Das Projekt GeVoRe - Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte
von Katharina Becker, Jule Fischer, Marie Heil, Sabine Horn, Prof. Dr. Anja Schiemann, Nicole Seif und Maren Wegner 

ENTSCHEIDUNGEN/ANMERKUNGEN

Protokollverzögerung als haftverlängernder Faktor 
Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.6.2025 - III-2 WS 156/25
von Alicia Althaus und Sina Aaron Moslehi

BUCHBESPRECHUNGEN

Marie-Theres Hess: Digitale Technologien und freie Beweiswürdigung. Eine Un Versuchung der Einflüsse von technologiegestützten Beweisen und Legal-Tech-Anwendungen auf die Sachverhaltsfeststellung im Strafprozess
von Prof. Dr. Anja Schiemann 

Simon Pschorr: Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände. Zur Verfassungswidrigkeit des § 315d StGB
von Prof. Dr. Anja Schiemann 

TAGUNGSBERICHT

Fachtagung „Leitlinien für effektive und faire Vernehmungen in Strafverfahren" an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 
von Laura Farina Diederichs und Pascale Fett

 

 

 

Sexuelle Übergriffe in Machtverhältnissen – Plädoyer für eine Reform

von Prof. Dr. Elisa Hoven 

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Abstract
Beim Schutz der sexuellen Selbstbestimmung weist das deutsche Sexualstrafrecht einen blinden Fleck auf: Sexuelle Übergriffe in asymmetrischen Machtverhältnissen werden in §§ 174 ff. StGB bislang nur in wenigen Sonderfällen adressiert. Wird ein Einverständnis allerdings allein aufgrund eines strukturellen Machtungleichgewichts gegeben, kann sich die sexuelle Handlung als strafwürdige Verletzung der Sexualautonomie darstellen. Der Beitrag analysiert die bestehenden dogmatischen Ansätze und zeigt normative und kriminalpolitische Lücken des geltenden Schutzkonzepts auf. Dabei werden vier Kategorien von Machtverhältnissen herausgearbeitet – Macht durch Gesetz, Vertrag, Zugang und Emotion –, die unterschiedliche strafrechtliche Bewertungen nach sich ziehen. Auf dieser Basis werden Vorschläge entwickelt, die einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz sexueller Selbstbestimmung und der Wahrung der individuellen Handlungsfreiheit beider Akteure ermöglichen sollen.

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Neue Mordmerkmale und eine Gesamtreform des Strafrechts gegen Tötungen

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch 

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Abstract
Thomas Weigend hat kürzlich in dieser Zeitschrift zur Idee einer Ergänzung des Mordtatbestandes um ein geschlechtsbezogenes Opfermerkmal und weitere Erscheinungsformen besonderer Vulnerabilität Stellung genommen. Bei der Würdigung dieser politischen Zielbestimmungen hat er die damit verbundenen Probleme benannt und kritischen Betrachtungen unterzogen. Völlig zu Recht hat Herr Weigend abschließend angemahnt, statt sich in kleinteiligen Operationen an Details zu verlieren das inzwischen eingeschlafene Projekt einer Gesamtreform des Lebensschutzstrafrechts wiederzubeleben. Dem schließt sich der Verfasser mit einigen ergänzenden Anmerkungen zu den Ausführungen des Kollegen und eigenen Vorschlägen zur Gesetzgebung gern an.

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Das kriminalpolitische Konzept der Geldwäschebekämpfung – Erfolgsmodell oder Symbolpolitik?

von Dipl.-Jur. Giannis Petras 

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Abstract
Die Geldwäschebekämpfung wird seit Jahren als kriminalpolitisches Schlüsselthema gesehen. Gleichwohl zeigen sich deutliche Spannungen zwischen normativer Anspruchshaltung und faktischer Wirksamkeit. Der § 261 StGB, insbesondere in seiner Ausprägung durch den sog. All-Crimes-Ansatz, führt zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit. Dies spiegelt sich allerdings nicht in einer signifikant höheren Anzahl von Verurteilungen oder Vermögensabschöpfungen wider. Durch Ausweitung des Tatbestands entsteht die Gefahr einer Kriminalisierung des Alltags. Es werden Ressourcen eingesetzt, ohne dass das gewünschte Ergebnis erreicht wird. Der Beitrag plädiert für eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen Ansätze, eine Konzentration auf qualitative Ermittlungsarbeit bei nationalen Strafvollzugsbehörden und eine Stärkung der staatlichen Institutionen. Nur durch eine solche konsolidierte und rechtsstaatlich abgesicherte Neuausrichtung, kann die Geldwäscheprävention langfristig ihre kriminalpolitische Legitimität wahren.

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Mehr Sicherheit durch Strafverfolgung? – Der Koalitionsvertrag im Lichte des IT-Strafrechts

von Jana Elsner, Lorenz Meinen und Prof. Dr. Christian Rückert

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Abstract
Hinter den teils vage formulierten Zielen des Koalitionsvertrags, verbergen sich auch viele strafrechtliche offene Fragestellungen unserer Zeit. Die Antwort des Koalitionsvertrags scheint (zumindest im strafprozessualen Bereich) “Befugniserweiterung zugunsten der Strafverfolgungsbehörden” zu lauten. Ob und wie, diese rechtlich zulässig gestaltet werden könnte, soll anhand der geplanten Speicherung von IP-Adressen und Erweiterung der Funkzellenabfrage betrachtet werden. Die Koalition plant auch vermeintliche Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von Deepfakes zu schließen. Der Beitrag beleuchtet die Notwendigkeit neuer strafrechtlicher Sanktionen bezüglich Deepfakes überblickartig und untersucht die mögliche Umsetzung des Koalitionsziels durch § 201b StGB-E, sowie die europarechtlichen Vorgaben durch die RL (EU) 2024/1385, denen § 201b StGB-E bislang nicht genügt.

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Zwischen (Teil-)Entkriminalisierung und Rufen nach (Rück-)Regulierung – Zur Evaluierung des neuen Konsumcannabisgesetzes

von Dr. Alessandro Giannini 

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Abstract
Der Beitrag analysiert das Konsumcannabisgesetz (KCanG) als Ausdruck eines kriminalpolitischen Paradigmenwechsels von der repressiven Prohibition zur kontrollierten Teil-Entkriminalisierung. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Leitplanken evidenzbasierter Gesetzgebung – Verhältnismäßigkeit, Einschätzungs-/Prognosespielraum sowie Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht – und die gesetzlich verankerte, differenziert ausgestaltete Begleitevaluation (§ 43 KCanG; EKOCAN) als Ausnahmefall im Strafrecht. Auf Vollzugsebene werden struktureller Nachsteuerungsbedarf und die einschlägigen Befunde zur Zielerreichung „Gesundheits- und Jugendschutz“ entlang der realen Bezugsquellen der Konsumierenden ausgewertet. Das Ergebnis: Das Strafrecht entfaltet nur begrenzte verhaltenssteuernde Wirkung; vorrangig wirksam sind Prävention, Aufklärung und qualitätssichernde Regulierung. Für eine abschließende Bewertung wird auf die Vorläufigkeit der Daten und den kurzen Evaluationszeitraum verwiesen; bislang ergeben sich keine wesentlichen Anhaltspunkte für eine Rückkehr in das als gescheitert bewertete Prohibitionsregime.

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Das Projekt GeVoRe – Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte

von Katharina Becker, Jule Fischer, Marie Heil, Sabine Horn, Prof. Dr. Anja Schiemann und Maren Wegner

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I. Einleitung

Das Projekt GeVoRe – Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte startete im November 2019 unter der Leitung von Prof. Dr. Anja Schiemann an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster und wurde von August 2022 bis November 2023 an der Universität zu Köln fortgeführt. Ziel war es, die Auswirkungen des 52. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches[1] auf Täter:innen, Opfer und Strafverfolgungsbehörden zu untersuchen. Dabei wurde die alte Rechtslage der Novellierung gegenübergestellt[2] und untersucht, inwieweit das gesetzgeberische Ziel einer Verbesserung der Strafverfolgung und einer höheren Bestrafung der Täter:innen erreicht wird. Des Weiteren wurden unterschiedliche Positionen innerhalb von Diskursen über Gewaltanwendung analysiert und ein Fokus auf die Untersuchung von Eskalationsprozessen zwischen der Polizei und ihrem Gegenüber gelegt. Der Frage nach der Sinnhaftigkeit der intendierten kriminalpolitischen Ausrichtung des Gesetzes wurde mittels Expert:inneninterviews mit Staatsanwält:innen, Strafrichter:innen und Strafverteidiger:innen nachgegangen, deren Befunde mit einer Aktenanalyse von Urteilen und

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Protokollverzögerung als haftverlängernder Faktor – Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.6.2025 – III-2 WS 156/25

von Alicia Althaus und Sina Aaron Moslehi

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I. Sachverhalt 

Der vom OLG Düsseldorf entschiedene Fall wirft ein Schlaglicht auf ein in der Praxis weit verbreitetes Problem: Es geht um die Auswirkungen verzögerter Protokollfertigstellung auf die Fortdauer der Untersuchungshaft.

Der Angeklagte befand sich seit dem 15. Dezember 2022 in Untersuchungshaft und wurde am 20. August 2024 vom LG Wuppertal – nicht rechtskräftig – wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Während das LG das Verfahren bis zur Urteilsverkündung nach 34 Hauptverhandlungstagen zügig durchführte und das 85-seitige schriftliche Urteil unter Ausnutzung der Urteilsabsetzungsfrist nach § 275 Abs. 1 StPO am 19. November 2024 niederlegte, verzögerte sich die Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls erheblich.

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Marie-Theres Hess: Digitale Technologien und freie Beweiswürdigung. Eine Untersuchung der Einflüsse von technologiegestützten Beweisen und Legal-Tech-Anwendungen auf die Sachverhaltsfeststellung im Strafprozess

von Prof. Dr. Anja Schiemann 

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2024, Verlag Nomos, ISBN: 978-3-7560-0809-4, S. 587, Euro 169,00

Die Dissertation, die erst 2024 bei Nomos erschienen ist, wurde bereits im Wintersemester 2022/2023 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg von der Juristischen Fakultät angenommen. Der Arbeit liegt daher die im März 2023 geltende Rechtslage zugrunde, wobei ausgewählte Literatur bis Oktober 2023 berücksichtigt und aktualisiert wurde. Dies muss man wissen, wenn man nach zwei Jahren die Monografie in die Hand nimmt. Dennoch sind trotz der Schnelllebigkeit der Materie einige fundamentale Fragen (fast) zeitlos, so dass diese Arbeit immer noch lesenswert ist. Denn zentrales Forschungsziel dieser Arbeit ist die Untersuchung des Zusammenspiels von digitalen Technologien und freier Beweiswürdigung. Es geht darum, zu untersuchen, welchen (künftigen) Einfluss technologiegestützte Beweise und Legal-Tech-Anwendungen auf die Sachverhaltsfeststellungen von Tatrichterinnen und Tatrichtern haben (S. 35).

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Simon Pschorr: Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände. Zur Verfas-sungswidrigkeit des § 315d StGB

von Prof. Dr. Anja Schiemann 

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2024, Verlag Nomos, ISBN: 978-3-7560-1018-9, S. 477, Euro 159,00

Die junge Vorschrift des § 315d StGB ist seit 2017 geltendes Recht. Die Legitimation knüpfte der Gesetzgeber an die Feststellung, dass „zunehmend Fälle von illegalen Kraftfahrzeugrennen“ dazu führten, dass „Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden“ (BT-Drs. 18/10145, S. 1). Insoweit sah man sich veranlasst, die Verortung im bloßen Ordnungswidrigkeitenrecht aufzuheben und illegale Kraftfahrzeugrennen zur Straftat hochzustufen. Dabei kam es schon während des Gesetzgebungsprozesses zur Kritik an der geplanten Vorschrift (so auch in unserer Zeitschrift bspw. von Dahlke/Hoffmann-Holland, KriPoZ 2017, 35), die auch nach Inkrafttreten nicht abriss (bspw. Momsen, KriPoZ 2018, 76).

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