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Die Strafbarkeitsvoraussetzungen des § 192a StGB

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

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Abstract
Volle Zufriedenheit hat der Gesetzgeber mit der Einführung des neuen § 192a StGB in der Gemeinde der Strafrechtler nicht erzeugt. Bezweifelt wird, ob die Strafbarkeitslücken, die die Vorschrift schließen soll, tatsächlich existierten. Auf der anderen Seite wird beanstandet, dass der neue Tatbestand selbst lückenhaft ist. Tatsache ist, dass das sprachliche Erscheinungsbild der Norm nicht zufriedenstellt. Der unausgegorene Gesetzestext wirft zahlreiche Fragen auf, die mit den Mitteln der Auslegung kaum zu beantworten sind. Taten werden strafbar gestellt, deren Strafwürdigkeit fragwürdig ist. Andererseits öffnen sich Räume der Straflosigkeit für Taten, die in Relation zu den vom Gesetzestext erfassten Fällen nur unter Missachtung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) von der Strafbarkeit verschont bleiben können.

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Wunsch und Wirklichkeit einer sog. „Überwachungsgesamtrechnung“ – Rechtstheoretische Grundlagen eines innovativen Evaluationsinstruments in der Sicherheitsgesetzgebung

von Dr. Oliver Harry Gerson 

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Abstract

Im aktuellen Koalitionsvertrag (2021-2025) der Regierungsparteien der „Ampelkoalition“ ist im Zusammenhang mit dem Themenbereich „Sicherheit und Freiheit“ neben der Einrichtung einer sog. Freiheitskommission als unabhängiges Expertengremium auch die Erstellung einer sog. „Überwachungsgesamtrechnung“ vorgesehen. Bislang ist noch nicht abschließend geklärt, in welcher Form und in welchem Umfang eine solche Gesamtschau der Sicherheitsgesetze erfolgen soll und ob es dabei wirklich darum gehen kann, Freiheitseinschränkungen des Bürgers durch Überwachungsbefugnisnormen zu „berechnen“. Insofern stellen sich intrikate Fragen nach den rechtstheoretischen Grundlagen, dem tatsächlichen Nutzen und den Risiken eines solchen Vorhabens. Der nachfolgende Beitrag unternimmt die dogmatisch und methodisch unabdingbare Nabelschau des Konzepts einer Überwachungsgesamtrechnung unter Diskussion bereits publizierter Umsetzungsvorschläge und präsentiert im Anschluss ein eigenes, in Grundierung und Wirkmechanismus singuläres Modell für eine praxistaugliche Ausgestaltung.

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(Inter-) Nationale Strafverfolgung in der Cloud? Risiken unilateraler Zugriffe auf Auslandsdaten

von Christine Untch

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Abstract
Um Strafverfolgungsbehörden einen erleichterten und schnelleren Zugang zu Cloud-Daten im Ausland zu verschaffen, schlägt die Europäische Union unilaterale Direktzugriffe bei den Anbietern solcher Dienste vor. Der folgende Beitrag zeigt die daraus resultierenden Risiken für die internationale Zusammenarbeit, Interessen der Diensteanbieter und insbesondere den Grundrechts- und Datenschutz Betroffener auf und bietet alternative Lösungsmöglichkeiten an.

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Vorschlag zur Einführung eines Gesetzes über das Aufspüren verdächtiger Vermögensgegenstände und über die selbständige Vermögenseinziehung (Vermögenseinziehungsgesetz)

von Prof. Dr. Kilian Wegner, Constantin Ladwig, Prof. Dr. Till Zimmermann und Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi

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Abstract
Eine wesentliche Schwäche der investigativen Bekämpfung komplexer Geldwäschestrukturen in Deutschland liegt darin, dass die Strafverfolgungsbehörden sich auf die – zumeist fruchtlose – Verfolgung von Geldwäschevortaten fokussieren. Um zu besseren Ergebnissen zu gelangen, muss der Ermittlungsfokus zukünftig stärker auf präventive Finanzermittlungen gelegt werden, in deren Rahmen von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten gefahndet und Verdachtsmomenten bereits unterhalb der Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts nachgegangen wird. Der nachfolgende Gesetzentwurf macht hierzu einen konkreten Vorschlag, indem er erstens neue Instrumente zum Aufspüren verdächtigen Vermögens schafft und zweitens das in Ansätzen bereits bestehende staatliche Einziehungsrecht auf dem Gebiet der non-conviction-based confiscation in ein außerstrafrechtliches Verfahren überführt und gleichzeitig weiterentwickelt.

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Der EU-Kommissionsvorschlag einer Verordnung für künstliche Intelligenz aus rechts- und kriminalpolitischer Perspektive – Zur unumgänglichen aber nachbesserungsbedürftigen Harmonisierung

von Jana Engelhard und Prof. Dr. Anja Schiemann

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Abstract
Am 21.4.2021 wurde von der Europäischen Kommission der Entwurf für eine Verordnung zur „Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“ (KI-VO-E) vorgelegt. Ziel ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz zu schaffen. Durch den Verordnungsvorschlag zur künstlichen Intelligenz soll gewährleistet werden, dass KI-Systeme die Grundrechte der Union beachten und so Vertrauen und Rechtssicherheit geschaffen wird. Die KI-VO-E verfolgt einen sog. „risikobasierten Regulierungsansatz“, so dass je nach Risiko der KI-Anwendung für die Europäischen Grundrechte höhere oder niedrigere Anforderungen etwa in Bezug auf die Sicherheit oder Transparenz aufgestellt werden. So sehr insgesamt die Harmonisierung zu begrüßen ist, so muss doch am Feinschliff der Verordnung noch gearbeitet werden, um zu überzeugen. Dies gilt auch für diverse Privilegierungen der Strafverfolgungsbehörden. Diesen wird zwar – zu Recht – mehr gestattet als Privaten, allerdings ist ein sachlicher Grund nicht immer zu erkennen.

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Die Reichweite der Autonomie zur Lebensbeendigung – Überlegungen zur neuen österreichischen Rechtslage

von Prof. Dr. Kurt Schmoller

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Abstract
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2020 die generelle Strafbarkeit einer Mitwirkung an der Selbsttötung in § 78 öStGB mit Wirkung am 31.12.2021 als verfassungswidrig aufgehoben. Der österreichische Gesetzgeber hat daraufhin am 1.1.2022 ein eigenes „Sterbeverfügungsgesetz“ in Kraft gesetzt und in § 78 öStGB eine (nur) eingeschränkte Strafbarkeit der Mitwirkung an einer Selbsttötung vorgesehen. Unklar ist, ob mit der gesetzlichen Neuregelung das Autonomiekonzept des VfGH hinreichend umgesetzt wurde. Im folgenden Beitrag wird die weit formulierte Autonomie zur Lebensbeendigung in der Entscheidung des VfGH mit dem Autonomiekonzept der gesetzlichen Neuregelung verglichen und die Grenzziehung kritisch hinterfragt.

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Strafbarkeit der Mitwirkung am freiverantwortlich begangenen Suizid? Ein Beitrag zum neuen österreichischen Sterbeverfügungsgesetz und zur Novellierung des § 78 österreichisches StGB

von Univ.-Prof. Dr. iur. Erwin Bernat 

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Abstract
In Österreich war die Mitwirkung am Suizid (Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung) bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 auch dann strafbar, wenn sich der Sterbewillige aus freien Stücken das Leben nahm (§ 78 StGB i.d. Stammfassung). Dieser Regelung wurde allerdings durch eine Entscheidung des VfGH (VfSlg. 20.433), die in weiten Teilen ein Spiegelbild des Urteils des BVerfG zu § 217 dStGB (BVerfGE 153, 182) ist, der Boden entzogen. In Reaktion auf VfSlg. 20.433 gewährleistet das mit 1.1.2022 in Kraft getretene Sterbeverfügungsgesetz (BGBl I 2021/242) ein Recht auf Suizid und Suizidbeihilfe, verankert aber gleichzeitig einschneidende administrativ-prozedurale Regeln, die der Sterbewillige beachten muss, um das todbringende Präparat legal zu erwerben. Schließlich kann die Leistung von Suizidbeihilfe für den Suizidbeihelfer strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, wenn er gewisse Regeln des Sterbeverfügungsgesetzes missachtet (§ 78 StGB i.d.F. von Art. 3 des Sterbeverfügungsgesetzes).

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Anna Lohmann: Strafrecht im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz. Der Einfluss von autonomen Systemen und KI auf die tradierten strafrechtlichen Verantwortungsstrukturen

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2021, Nomos, ISBN: 978-3-8487-8330-4, S. 289, Euro 82,00.

Über die Frage strafrechtlicher Verantwortlichkeit für Schäden beim Einsatz von KI ist schon viel geschrieben worden. Hierbei geht es häufig um die Auflösung von Dilemmata-Situationen im Bereich des autonomen Fahrens. Seltener sind grundlegende Arbeiten zur Reichweite des Sorgfaltsmaßstabs beim Inverkehrbringen von KI-Produkten sowie der individuellen (Unternehmens-)Verantwortung für KI-Produkte. Insofern ist es verdienstvoll, sich dieses zukunftsträchtigen Themenfeldes in einer Dissertation anzunehmen.

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Christian Kopetzki/Ulrich H.J. Körtner (Hrsg.): Leichenöffnung für wissenschaftliche Zwecke (Schriftenreihe Ethik und Recht in der Medizin, Bd. 14)

von Prof. Dr. Gunnar Duttge 

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2021, Verlag Österreich, ISBN: 978-3-7046-8654-1, S. 196, Euro 56,42.

Bekanntlich ist der Umgang einer Gesellschaft mit ihren Toten ein „wichtiger Gradmesser“ nicht nur für die Einstellung dieser Gesellschaft zum Tod, sondern zugleich für „den Umgang der Lebenden miteinander“: „Der Tod ist abstrakt, die Toten sind jedoch konkret“. Mit dieser Eingangssentenz in der Präambel des vorliegenden Bandes, der aus einer Tagung des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) an der Universität Wien hervorgegangen ist, treffen die Herausgeber einen zentralen Punkt: Selbstbestimmungs- und postmortales Persönlichkeitsrecht (Verfügungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen sowie seiner nahen Angehörigen) streiten, u.U. noch verstärkt durch die Glaubensfreiheit, für das grundsätzliche Tabu gegenüber Leichenöffnungen oder gar die Entnahme von Gewebeteilen oder Organen (was die Straftatbestände gegen eine „Störung der Totenruhe“ sicherstellen sollen, vgl. § 168 dStGB bzw. § 190 öStGB); für die Vornahme von Obduktionen bzw. Sektionen sprechen hingegen gewichtige gesamtgesellschaftliche Interessen, sei es etwa die Aufklärung von Straftaten (§ 87 dStPO bzw. § 128 öStPO), die frühzeitige Entdeckung von Infektionsquellen (§ 25 Abs. 4 dIfSG bzw. § 5 öEpidemieG, dazu näher M. Grimm, S. 145 ff., 168 ff.), die Qualitätssicherung ärztlichen Handelns (Behandlungsfehler?) oder generell die medizinische Forschung und akademische Lehre (Anatomie).

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