Gesetzentwürfe:
- Antrag der Fraktion Die Linke: BT Drs. 19/11098
Die Fraktion Die Linke hat am 1. Juli 2019 einen Antrag zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 19/11098). Deutschland sei ein Paradies für Geldwäsche und gehöre zu den Top 10 der „weltweiten Schattenfinanzplätze“. Nach einer Schätzung der „Dunkelfeldstudie für den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren„, beträgt das Geldwäsche-Volumen in Deutschland jährlich 100 Mrd. Euro. Darüber hinaus habe Deutschland bis zum Jahr 2020 die Fünfte Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5) der EU in nationales Recht umzusetzen. Darum fordert die Fraktion, nun mit einem Masterplan gegen Geldwäsche vorzugehen. Sie fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung der Fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll sicherstellen, dass
- die Geldwäsche hinreichend erfasst wird,
- Eigentumsstrukturen aufgedeckt werden (z.B. durch öffentliche Register der wirtschaftlich Berechtigten von Immobilien),
- die Geldwäsche-Aufsicht gestärkt wird,
- die FIU funktionsfähiger wird und
- eine Waffengleichheit der Strafverfolgung bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung hergestellt wird.
Am 13. November 2019 shat der Rechtsausschuss über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie abgestimmt und nahm den Entwurf mit Verschärfungen im Bereich der Immobilientransaktionen an. Der eingebrachte Antrag Masterplan gegen Geldwäsche (BT Drs. 19/11098) wurde abgelehnt.