Gesetzentwürfe:
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/10037
Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats ‒ Pressefreiheit und Journalistinnen und Journalisten besser schützen
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/10036
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern – Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz – HinwGebSchG)
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD: BT Drs. 17/8567
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz)
- Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/3039
- Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 17/9782
- Antrag der Fraktion DIE LINKE: BT Drs. 18/3043
- Gesetzentwurf des Whistleblower Netzwerks vom April 2011
Beschlussempfehlung und Bericht: BT Drs. 18/5148
Initiativen auf Landesebene:
- Nordrhein-Westfalen:
Antrag der Fraktion der PIRATEN im nordrhein-westfälischen Landtag : LT Drs. 16/3437
- Schleswig Holstein
Antrag der Fraktion der PIRATEN im schleswig-holsteinischen Landtag: LT Drs. 18/4925
Anlagen:
Die Enthüllungen Edward Snowdens über die globalen Überwachungs- und Spionagemaßnahmen eines ausländischen Geheimdienstes lösten weltweite Empörung aus und führten dazu, dass der Deutsche Bundestag auf Antrag aller Fraktionen am 20. März 2014 einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt hat, der das Ausmaß und die Hintergründe der Ausspähungen in Deutschland aufklären soll. Enthüllungsplattformen wie WikiLeaks oder die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Journalisten der Internetplattform Netzpolitik.org erhitzen dabei in zunehmendem Maße die Debatte über Whistleblower. Einerseits leisten Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Meinungsbildung, sodass dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Rechnung getragen wird; andererseits kann die ungefilterte Weitergabe hochsensibler, als Verschlusssachen eingestufter Informationen das staatliche Geheimhaltungsinteresse in erheblichem Ausmaß gefährden.
In Deutschland fehlt bisher ein einheitliches, in sich geschlossenes Konzept, dass die Belange beider widerstreitenden Interessen in einem angemessenen Ausgleich berücksichtigt.
Im Jahre 2012 und erneut im Jahr 2014 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den Schutz sogenannter Whistleblower auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll. Dazu sollten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz Hinweisgeber*Innen arbeits- bzw. dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz gwähren und regeln, unter welchen Voraussetzungen sie sich an eine außerbetriebliche Stelle bzw. andere zuständige Behörde oder außerdienstliche Stelle bzw. direkt an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Zudem sollten Änderungen im Strafgesetzbuch herbeigeführt werden, die Hinweisgeber*Innen unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen. Dieser Gesetzentwurf wurde jedoch abgelehnt.
Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Bundesregierung erneut aufgefordert, den Schutz von Informanten und Journalisten gesetzlich zu modifizieren und zu erweitern. Kernstück bildet dabei die Neufassung des Begriffes des Staatsgeheimnisses des § 93 StGB. Zudem sollen zukünftig in den Fällen der §§ 94 bis 97a, 202d, 353b, 355 StGB Teilnahmehandlungen (§§ 26, 27, 30) einer in § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO genannten Person nicht rechtswidrig sein, wenn sie sich auf die Entgegennahme einschließlich deren Veranlassung, die Auswertung oder Veröffentlichung der Informationen und die dazu erforderlichen Vorbereitungen beschränken. Außerdem sieht der Antrag eine entsprechende Anpassung weiterer Vorschriften vor.
Die Anträge wurden in der Beschlussempfehlung und in dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT Drs. 18/5148 ) abgelehnt.