Gesetzentwürfe:
- Gesetzentwurf der Fraktion CDU/CSU und SPD: BT Drs. 19/22179
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: BT Drs. 19/27922
- Gesetzesbeschluss des Bundestages: BR Drs. 237/21
Die Fraktion CDU/CSU und SPD hat im September 2020 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters in den Bundestag eingebracht. Grund sind die zunehmenden negativen Stimmen aus der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Tätigkeit und dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertretern auf die Politik. Der Begriff „Lobbyismus“ sei in der Bevölkerung durchweg negativ konnotiert. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik zu stärken, sieht der Entwurf die Einführung eines Lobbyregisters vor. Ziel ist es, die hohen Transparenzerfordernisse in Einklang zu bringen. Der Regelungsrahmen von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll demnach beinhalten:
- Die „Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken (Lobbyregister).“
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Die „Verpflichtung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht.“
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Die „Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht.“