Dr. iur. Konstantina Papathanasiou, LL.M.
Abstract
Am 6. Juli 2016 hat der 6. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet (BT-Drs. 18/9097). Verfolgtes gesetzgeberisches Hauptziel war, die sexuelle Selbstbestimmung besser und umfassender zu schützen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die vorgenommenen Änderungen des Sexualstrafrechts unter direktem Bezug auf den Text der Begründung der Beschlussempfehlung und zeigt das Ausmaß der Änderung der Rechtslage im Lichte des Rückwirkungsverbots auf: Nicht nur wurden vorhandene Regelungen verschärft, sondern auch neue Straftatbestände eingeführt. Die Reform der §§ 177 ff. StGB führt somit auch zu einer Vorverlagerung bzw. Erweiterung der Versuchsstrafbarkeit. Der Beitrag beleuchtet ergänzend als obiter dictum die hier interessierenden Vorsatz- und Irrtumsfragen. Die Ausführungen runden die wesentlichsten Folgeänderungen ab.