Eine neue Medienöffentlichkeit im Gerichtssaal?

von Prof. Dr. Gunnar Duttge und Dr. Franziska B. Friske

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Abstract
Der Beitrag analysiert die durch das EMöGG erfolgten Modifikationen zum bislang strikt verbotenen Einsatz von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Verhandlungen nach § 169 GVG. Es stellt sich zum einen die Frage, ob sich diese im Lichte der Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten sowie der Verfahrenszwecke und -grund- sätze gutheißen lassen; zum anderen kann aus der näher ermittelten Reichweite der freigegebenen „Medienöffentlichkeit“ besser eine Einschätzung getroffen werden, ob sich der Gesetzgeber bereits auf die „schiefe Bahn“ in Richtung eines künftigen „Medienspektakels“ begeben hat.

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Videokonferenz im türkischen Strafprozessrecht

von Dr. Erdal Yerdelen

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Abstract
Durch die aufkommende Technologie entstehen im Bereich der Rechtswissenschaft sowohl Entlastungen als auch Gefahren. Der Einsatz der Videokonferenztechnik im Bereich des Strafverfahrens bietet große Vorteile, insbesondere, wenn sich die zuständige Institution und der Angeklagte an verschiedenen Orten befinden. Die Tatsache, dass der Angeklagte bei der Vernehmung physisch nicht anwesend sein muss, wirft allerdings einige Fragen bezüglich des Unmittelbarkeitsprinzips auf. Außerdem ist der rechtliche Charakter der Videokonferenztechnik im Strafverfahren umstritten. Dazu existieren drei Ansichten. Die erste Ansicht sieht darin ein Amtshilfeersuchenan ein anderes Gericht.Nach der zweiten Ansicht soll die Situation genauso betrachten werden, wie wenn der Angeklagte persönlich vor Gericht erschienen wäre. Des Weiteren wird es auch als prozessrechtliches System sui generis bezeichnet. Im Folgenden werden der rechtliche Charakter der Videokonferenz und die Legitimation ihrer Anwendung im Strafverfahren dargelegt.

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