Sexualstrafrecht – Der Prozess einer Reform – Kommentar zum Beitrag von J.-Prof. PD Dr. Elisa Hoven

von Prof. Dr. Tatjana Hörnle

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I. Medienberichte im Vorfeld der Reform des Sexualstrafrechts

Elisa Hovens Kritik am journalistischen Umgang mit Zahlen ist teilweise berechtigt. Es ist für die Qualität einer Darstellung besser, keine Zahlen anzuführen, die vorgeben, präzise Angaben etwa zur Größe des Dunkelfelds bei Sexualstraftaten zu machen. Tatsächlich ist es nicht möglich, dazu exakte und aktuelle Daten zu bekommen. Es gibt bedauerlicherweise in Deutschland keine in kurzen Abständen durchgeführten repräsentativen Erhebungen zum Dunkelfeld bei Sexualstraftaten und anderen Delikten (ein Manko, das behoben werden sollte). Allerdings ist die Kritik, dass Falschdarstellungen verbreitet wurden, zu streng. Damit wird suggeriert, dass die Unterstützung für einen geänderten § 177 StGB auf sachlich unrichtige Darstellungen der Lebens- und Verfahrensrealität zurückzuführen gewesen sei.

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Das reformierte Sexualstrafrecht – Ein Überblick über die vorgenommenen Änderungen

Dr. iur. Konstantina Papathanasiou, LL.M.

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Abstract
Am 6. Juli 2016 hat der 6. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet (BT-Drs. 18/9097). Verfolgtes gesetzgeberisches Hauptziel war, die sexuelle Selbstbestimmung besser und umfassender zu schützen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die vorgenommenen Änderungen des Sexualstrafrechts unter direktem Bezug auf den Text der Begründung der Beschlussempfehlung und zeigt das Ausmaß der Änderung der Rechtslage im Lichte des Rückwirkungsverbots auf:
Nicht nur wurden vorhandene Regelungen verschärft, sondern auch neue Straftatbestände eingeführt. Die Reform der §§ 177 ff. StGB führt somit auch zu einer Vorverlagerung bzw. Erweiterung der Versuchsstrafbarkeit. Der Beitrag beleuchtet ergänzend als obiter dictum die hier interessierenden Vorsatz- und Irrtumsfragen. Die Ausführungen runden die wesentlichsten Folgeänderungen ab.

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Die geplanten Änderungen der §§ 177, 179 StGB – ein kritischer Blick

von Prof. Dr. Tatjana Hörnle

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Abstract:
Der Beitrag analysiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem vor allem durch eine Erweiterung von § 179 StGB der Schutz sexueller Selbstbestimmung verbessert werden soll. Angestrebt wird eine kleine Lösung, die bestimmte „besondere Umstände“ (Überraschungseffekte, Ausnutzung von Furcht des Opfers) erfassen soll.

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