von Rechtsanwalt Dr. Christopher Wolters
Abstract
Am 28.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung eines bundeseinheitlichen „Wettbewerbsregisters“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Register wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Vergaben haben. Denn mit seiner Errichtung spätestens ab 2020 müssen alle darin eingetragenen Unternehmen damit rechnen, keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten. Ziel des Gesetzes ist die wirksame Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität sowie der Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, einen ersten Überblick über die konkreten Regelungen und etwaige Unklarheiten zu geben.