KONTAKT
schriftleitung@kripoz.de

Herausgeber
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Anja Schiemann

Schriftleitung
Prof. Dr. Anja Schiemann
Wiss. Mit. Sabine Horn
Wiss. Mit. Maren Wegner

Redaktion (national)
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Sabine Gless
Prof. Dr. Bernd Hecker
Prof. Dr. Martin Heger
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Michael Kubiciel
Prof. Dr. Otto Lagodny
Prof. Dr. Carsten Momsen
Prof. Dr. Helmut Satzger
Prof. Dr. Anja Schiemann
Prof. Dr. Edward Schramm
Prof. Dr. Mark Zöller

Redaktion international
Prof. Dr. Wolfgang Schomburg
Prof. Dr. Lovell Fernandez
Prof. Dr. Dres. h.c. Makoto lda
Prof. Neha Jain
Prof. Dr. Doaqian Liu
Prof. Dr. Dr. h.c. Francisco Munoz-Conde
Prof. Dongyiel Syn PhD
Prof. Dr. Davi Tangerino
Prof. Dr. Sheng-Wei Tsai
Prof. Dr. Merab Turava
Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver

 

 

 

 

Editorial

 

Beitrag als PDF Version

Heft 4 der KriPoZ beinhaltet drei Aufsätze zu unlängst in Kraft getretenen Gesetzen. Seit dem 21.6.2017 gelten durch das Achte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes neue Regelungen zum automatisierten Fahren (BGBl I 2017, S. 1648 ff.), mit denen sich Hilgendorf in seinem Beitrag auseinandersetzt.

Tolmein beleuchtet in seinem Aufsatz Hintergründe und Inhalt des bereits am 10.3.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften. Durch das Gesetz ist es möglich geworden, dass Cannabisarzneimittel als Therapiealternative im Einzelfall eingesetzt werden können. Patienten können getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten.

weiterlesen …

Auf dem Weg zu einer Regulierung des automatisierten Fahrens: Anmerkungen zur jüngsten Reform des StVG

von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

Beitrag als PDF Version

Abstract
Mit der jüngsten Reform des StVG ist es dem Gesetzgeber gelungen, eine tragfähige Grundlage für das automatisierte Fahren zu schaffen. Neben begrifflichen Festlegungen wurden vor allem Bestimmungen über die Zulässigkeit des automatisierten Fahrens eingeführt und Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers definiert. Es handelt sich allerdings nur um eine „kleine Lösung“, der in Zukunft weitere gesetzgeberische Maßnahmen folgen müssen.

weiterlesen …

Cannabis als Medizin – wie Verwaltungsrecht dem Sozial- und Strafrecht die Richtung weist

von Dr. Oliver Tolmein

Beitrag als PDF Version

Abstract
Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 10.3.2017 in Kraft getreten ist
,[1] ist drogenpolitisch als Reaktion auf die zunehmenden Legalisierungsforderungen zu sehen. Es stellt zugleich das Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen, weil es das sorgsam im Interesse der Leistungsträger austarierte System von Regelleistungen und sehr eng begrenzten Ausnahmemöglichkeiten in Bewegung bringt. Angesichts dessen kann es nicht überraschen, dass mit der Verabschiedung der entsprechenden Normen der Konflikt, der hier gesellschaftlich schwelt, nicht eingedämmt erscheint, sondern nur auf eine neue Stufe gehoben. Dabei kann auch dem Strafrecht, das zeitweilig zurückgedrängt sein dürfte, noch eine Rolle zukommen.

weiterlesen …

Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – ein Ehrgeizprojekt oder: Höher, schneller, weiter… das neue Abschöpfungsrecht aus Sicht des Strafverteidigers

von FAStR, Rechtsanwalt Markus Meißner

Beitrag als PDF Version

Abstract
Mit dem am 1.7.2017 in Kraft getretenen VermAbschRÄndG wurde das bisherige Regelungswerk der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung grundlegend reformiert. Dies gilt sowohl für die materiellen Vorschriften als auch für das Verfahrensrecht. So wurde etwa mit dem Abschied von dem bisherigen Modell der „Rückgewinnungshilfe“ die Opferentschädigung vollständig neu geregelt. Weiterhin hat der Gesetzgeber die vor der Reform bestehenden Abschöpfungsmöglichkeiten erheblich erweitert. Neue Abschöpfungsinstrumente wurden geschaffen. Im Gesetzgebungsverfahren schlug dem Reformvorhaben nicht nur von Seiten der Anwaltschaft, sondern auch von Seiten der Justiz deutliche Kritik entgegen. In dem Beitrag werden die wichtigsten Änderungen des Gesetzes in einem Überblick zunächst dargestellt, um diese dann kritisch zu beleuchten. Der Autor wirft hierbei die Frage auf, inwieweit durch den in der Höhe unlimitierten Zugriff des Staates auf vermeintlich inkriminierte Vermögenswerte die Vermögensstrafe faktisch wieder in das StGB eingeführt wurde.

weiterlesen …

Strafaussetzung zur Bewährung bei fahrlässiger Tötung durch illegale Autorennen

 

BGH, Urt. v. 6.7.2017 – 4 StR 415/16

Beitrag als PDF Version

Die Urteilsgründe bedürfen insbesondere dann einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob durch die Entscheidung die Rechtstreue einer über die Besonderheiten des Einzelfalls aufgeklärten Bevölkerung beeinträchtigt wird und die Strafaussetzung zur Bewährung von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte, wenn eine Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in mehreren Regionen festgestellt wird (Leitsatz der Schriftleitung).

weiterlesen …

Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen

BGH, Urt. v. 26.4.2017 – 2 StR 247/16

Beitrag als PDF Version

1. Zur Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen. 

2. Es gibt weder einen allgemeinen Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt. Die Polizei kann auch während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr tätig werden. 

3. Ob auf präventiv-polizeilicher Grundlage gewonnene Beweise im Strafverfahren verwendet werden dürfen, bestimmt sich nach § 161 Abs. 2 S. 1 StPO.

weiterlesen …

Maximilian Immig: Die Selbstbestimmungsaufklärung im Arztstrafrecht. Eine kritische Betrachtung der Übertragung der zivilrechtlichen Rechtsprechung in das Strafrecht

von Prof. Dr. Gunnar Duttge

Beitrag als PDF Version

2016, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, ISBN: Peter Lang GmbH, Frankfurt a. M., ISBN: 978-3-8487-3112-1, S. 220, Euro 58,00.

Bis heute schwimmt das Arztstrafrecht geradezu wie selbstverständlich im Sog der zivilrechtlichen Judikatur zur ärztlichen Aufklärung (wie auch zur Kategorie des Behandlungsfehlers nach Maßgabe des medizinischen „Standards“): Was die Zivilgerichte in zahllosen Einzelfällen vor allem an unvorhersehbaren (aber „eingriffsspezifischen“) Risiken des Heileingriffs als aufklärungspflichtig deklarieren, wird im Strafrecht um der „Einheitlichkeit“ des ärztlichen Pflichtenkanons willen bislang unverändert übernommen und zum Maßstab auch der strafrechtlichen Inverantwortungnahme erhoben. Dass eine Sanktionierung wegen Körperverletzung, je nach Behandlung der Irrtumsproblematik ggf. sogar wegen § 227 StGB, dem (allenfalls) begangenen (freiheitsspezifischen) Unrecht nicht gerecht wird, bekümmert das sonst so sehr auf seine Rechtsgutsdoktrin pochende Strafrecht bis heute nicht sonderlich; mehr noch geht beim BGH in Strafsachen das „Harmoniestreben“ sogar so weit, eine dezidiert im Lichte der zivilprozessualen Beweislastfrage entwickelte Rechtsfigur, die hypothetische Einwilligung, ungeachtet der massiven Bedenken sowohl dogmatischer wie rechtspraktischer Natur experimentierhalber in das Strafrecht zu überführen. Schon mehrfach wurde gerade in letztgenanntem Zusammenhang angemahnt, sich nicht auf eine Linderung der Symptome zu beschränken, sondern an den Wurzeln des Übels – der überzogenen Reichweite der ärztlichen Aufklärungspflicht – anzusetzen. Es ist nachdrücklich zu begrüßen, dass die vorliegende, unter der Betreuung von Kudlich entstandene Dissertation mit diesem Leitgedanken ernst macht und ein Konzept der genuin strafbewehrten Aufklärungspflichtverletzung ausarbeitet.

weiterlesen …

Magda Wicker: Cloud Computing und staatlicher Strafanspruch. Strafrechtliche Risiken und strafprozessuale Ermittlungsmöglichkeiten in der Cloud

von Prof. Dr. Anja Schiemann

Beitrag als PDF Version

2016, Verlag Nomos, Baden-Baden, ISBN: 978-3-8487-2776-6, S. 503, Euro 129,00.

Rechtsfragen rund um das Thema Cloud Computing beschäftigen schon seit einigen Jahren die juristische Fachwelt. Die vorliegende Dissertation zu strafrechtlichen und strafprozessualen Aspekten stammt von keiner Unbekannten. Vielmehr hat Wicker schon viele Fachaufsätze verfasst und u.a. zu der – meines Erachtens vorschnellen und falschen – Einschätzung in der Kommentierung von Meyer-Goßner/Schmitt beigetragen, der Zugriff auf ein externes Speichermedium außerhalb Deutschlands vom Computer des betroffenen Cloud-Nutzers über dessen Account sei von § 110 Abs. 3 StPO als rechtmäßige Ermittlungshandlung im Inland gedeckt (StPO, 59. Aufl. [2016], § 110 Rn. 7b). Von daher durfte man mit Spannung erwarten, wie sich Wicker den unterschiedlichen materiell-rechtlichen und prozessualen Themen mit Bezug auf das Cloud Computing nähert und positioniert.

weiterlesen …

Dieter Dölling / Gunnar Duttge / Stefan König / Dieter Rössner (Hrsg.): Gesamtes Strafrecht. StGB, StPO, Nebengesetze

von Prof. Dr. Frank Zieschang

Beitrag als PDF Version

4. Auflage, 2017, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, ISBN: 978-3-8487-2955-5, S. 3600, Euro 148,00.

Der Handkommentar ist seit seiner erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2008 nunmehr im Frühjahr 2017 schon in der 4. Auflage erschienen. Die Tatsache, dass die Neuauflagen jeweils in relativ überschaubaren Abständen erfolgten (2. Auflage: 2011, 3. Auflage 2013), ist bereits angesichts von derzeit über 50 Bearbeitern aus Wissenschaft und Praxis, deren Beiträge es zu koordinieren gilt, bemerkenswert. Dadurch ist zudem die Aktualität des Handkommentars gewahrt, wenn man sich auch eingestehen muss, dass vor dem Hintergrund der „Umtriebigkeit“ des Gesetzgebers heute ein Kommentar zum gesamten Strafrecht stets nie gleichauf mit der aktuellen Gesetzeslage sein kann. So hat der Gesetzgeber, ohne dass dies in der Neuauflage noch berücksichtigt werden konnte, inzwischen bereits wieder mehrere bedeutsame Änderungen im StGB durchgeführt. Insbesondere sind folgende Gesetze zu erwähnen: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1.3.2017 (BGBl I, S. 386) hat § 238 StGB modifiziert. Das 51. Gesetz zur Änderung des StGB vom 11.4.2017 (BGBl I, S. 815) – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben – hat die neuen §§ 265c, 265d, 265e StGB eingeführt. Zu erwähnen ist weiterhin das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, S. 872), welches insbesondere die §§ 73 ff. StGB, §§ 111b ff. StPO sowie §§ 421 ff. StPO reformiert hat. Weiterhin hat das 52. Gesetz zur Änderung des StGB vom 23.5.2017 (BGBl I, S. 1226) – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – die §§ 113 ff. StGB modifiziert und § 323c StGB um einen zweiten Absatz ergänzt, der die Behinderung von hilfeleistenden Personen pönalisiert. Das 53. Gesetz zur Änderung des StGB vom 11.6.2017 (BGBl I, S. 1612) – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern – hat vor allem §§ 66, 68b StGB erweitert. Jüngst hat der Bundestag einen neuen § 315d StGB („Verbotene Kraftfahrzeugrennen“) beschlossen. Schließlich wird § 244 StGB dahingehend verändert, dass der Wohnungseinbruchsdiebstahl bei einer dauerhaft genutzten Privatwohnung ein Verbrechen darstellt.

weiterlesen …

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen