Editorial

 

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Heft 4 der KriPoZ beinhaltet drei Aufsätze zu unlängst in Kraft getretenen Gesetzen. Seit dem 21.6.2017 gelten durch das Achte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes neue Regelungen zum automatisierten Fahren (BGBl I 2017, S. 1648 ff.), mit denen sich Hilgendorf in seinem Beitrag auseinandersetzt.

Tolmein beleuchtet in seinem Aufsatz Hintergründe und Inhalt des bereits am 10.3.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften. Durch das Gesetz ist es möglich geworden, dass Cannabisarzneimittel als Therapiealternative im Einzelfall eingesetzt werden können. Patienten können getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten.

Meißner beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem seit 1.7.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Es gibt den Terminus des Verfalls vollständig auf und geht einheitlich von Einziehung aus. Durch das Gesetz wird die strafrechtliche Vermögensabschöpfung komplett neu geregelt.

Ein weiterer Aufsatz von Wolters beschäftigt sich mit Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters. Am 7.7.2017 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses gebilligt und auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.

Ferner finden sich drei Buchbesprechungen und ein Tagungsbericht im Heft.

Im Juni und Juli (Stand: 10.7.) sind wieder einige Gesetze in Kraft getreten. Seit dem 9.6.2017 gilt Art. 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BGBl I 2017, S. 1354). Hierzu zählt auch die Regelung der elektronischen Fußfessel für Gefährder. Im Übrigen tritt das Gesetz am 25.5.2018 in Kraft. Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz trat mit Ausnahme der Art. 7 und 8 am 25.6.2017 in Kraft. Die Regelungen zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes   treten   erst   am   1.1.2018 in Kraft. Am 26.6.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Kraft getreten (BGB. I 2017, S. 1822). Das erste Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes trat am 30.6.2017 mit Ausnahme des Art. 2 in Kraft. Dieser gilt erst ab dem 25.5.2018.

Am 1.7.2017 ist das Dreiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern in Kraft getreten (BGBl I 2017, S. 1882). Am 6.7.2017 ist Art. 7 des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU in Kraft getreten. Alle übrigen Artikel treten erst am 25.5.2018 in Kraft.

In Kraft treten sollen demnächst nach Unterzeichnung vom Bundespräsidenten zudem noch einige weitere Gesetze. So billigte der Bundesrat am 7.7.2017 den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Abschaffung der Majestätsbeleidigung und zur Strafverschärfung bei Wohnungseinbruchsdiebstahl. Darüber hinaus stimmte der Bundesrat der Rehabilitierung verurteilter Homosexueller und den umfangreichen Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht zu. Hier wurde der Regierungsentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ in das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens integriert. Außerdem wurden quasi in letzter Minute die sehr umstrittenen Regelungen zum Einsatz von Spionage-Software zwecks Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung gesetzlich verankert.

Ferner stimmte der Bundesrat für die Ratifizierung des Übereinkommens zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Darüber hinaus wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Außerdem hat der Bundesrat am 7. 7. 2017 auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches, um den Vereinigungsbegriff in § 129 StGB legal zu definieren, zugestimmt.

 

Prof. Dr. Anja Schiemann

 

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