Hier finden Sie alle aktuellen Beiträge des KriPoZ-RechtsprechungsReports. Die Beiträge aus dem Jahr 2022 finden Sie hier.
Eine Ohrfeige, die nicht mit voller Kraft ausgeführt und vom Geschädigten als „mäßig schmerzhaft“ empfunden wurde überschreitet die erforderliche Erheblichkeitsschwelle für eine körperliche Misshandlung i.S.v. § 223 Abs. 1 StGB. ⇒ KriPoZ-RR, Beitrag 01/2023