Regelung zur Vermeidung paralleler Strafverfolgung in der Europäischen Union

Gesetzesinitiative:

Anlage:

 

Durch die transnationale Kooperation europäischer Staaten im Bereich der Kriminaljustizsysteme kann die Verfolgung und Bestrafung einer Straftat unter die Strafgewalt von mehr als einer einzigen Instanz fallen. Das kann einerseits zu Kompetenzkonflikten zwischen den verschiedenen Zuständigkeitsprätendenten führen, andererseits sieht sich der Tatverdächtige der Gefahr gegenübersieht, mehrfach strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Das nationale Recht sieht Regelungen zur Vermeidung paralleler Strafverfolgung vor, während die Rechtslage im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verbesserungsbedürftig sei, so mahnt es die BRAK in der Stellungnahme an und stellt gleichzeitig Eckpunkte zur Vermiedung der Problematik auf.

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