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Abschaffung des § 219a StGB – Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:

Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss am 18. Mai 2022: 

zum Referentenentwurf des BMJ: 

 


19. Legislaturperiode:

Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 27. Juni 2018: 

Öffentliche Abhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 18. Februar 2019: 

Einen Überblick über die aktuellen Gesetzentwürfe / Anträge zur Abschaffung des § 219a StGB finden Sie hier.

 

 

EU – Cybersicherheitsagentur und EU – Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik

Entwürfe:

  • Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen JOIN(2017) 450 final: BR-Drs. 654/17

Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 654/1/17
Beschluss des Bundesrates: BR Drs. 654/17 (B)

  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die „EU-Cybersicherheitsagentur“ (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik („Rechtsakt zur Cybersicherheit“) COM(2017) 477 final: BR Drs. 680/17

Empfehlungen der Ausschüsse: BR Drs. 680/1/17

Stellungnahme der Europäischen Kommission: BR Drs. 362/18

 

Am 24. November 2017 hat sich der Bundesrat in seiner Plenarsitzung mit einer gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen, JOIN(2017) 450 final, auseinandergesetzt und begrüßte ausdrücklich, dass sich die Kommission mit dem Thema der Cybersicherheit beschäftigt. Es wurden allerdings einige Verbesserungsvorschläge formuliert. Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die Nutzerinnen und Nutzer weitergehend für die Problematik zu sensibilisieren und sich nicht nur mit technischen Fragen zu beschäftigen. So sollten bspw. die Gewährleistungsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit Sicherheitslücken bei IT-Produkten geregelt werden. Die Kommission wurde entsprechend gebeten Vorschläge zu erarbeiten.

Am 15. Dezember 2017 beriet der Bundesrat über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die „EU-Cybersicherheitsagentur“ (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik („Rechtsakt zur Cybersicherheit“). Die Kommission verfolgt damit das Ziel, die ENISA zu reformieren und weiterzuentwickeln. Durch die Verordnung soll die ENISA als Sicherheitsagentur befähigt werden, die EU in der Zukunft angemessen zu unterstützen und der veränderten Wirklichkeit Rechnung zu tragen. Außerdem soll ein EU-Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen werden.

Dem Vorschlag lassen sich folgende Maßnahmen entnehmen (BR Drs. 680/17, S. 3 f.):
  • Ausbau der Kapazitäten und der Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten und Unternehmen, insbesondere in Bezug auf kritische Infrastrukturen
  • Verbesserung der Zusammenarbeit und der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
  • Ausbau der Kapazitäten auf EU-Ebene, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, insbesondere im Fall von grenzüberschreitenden Cyberkrisen
  • stärkere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen für Fragen der Cybersicherheit
  • Verbesserung der Transparenz bei den Angaben zur Vertrauenswürdigkeit der bescheinigten Cybersicherheit von IKT-Produkten und -Diensten
  • Vermeidung eines Nebeneinanders unterschiedlicher Zertifizierungssysteme in der EU sowie der damit verbundenen Anforderungen und Bewertungskriterien in den einzelnen Mitgliedstaaten und Sektoren.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten gaben hierzu eine Empfehlung ab (BR Drs. 680/1/17). Begrüßt wurde, dass die EU dem Thema „Cybersicherheit“ große Aufmerksamkeit widmet. Sie äußerten sich jedoch in vielen Punkten zu dem Vorschlag kritisch. U.a. bestehen dahingehend Zweifel, ob der Verordnungsvorschlag im Hinblick auf die Ausgestaltung der europäischen Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung den Grundsätzen der Subsidiarität nach Art. 5 Abs. 3 EUV und der Verhältnismäßigkeit gemäß Art. 5 Abs. 4 EUV entspricht. Ebenso wurde betont, dass das vorgeschlagene Zertifizierungssystem nicht dazu dienen dürfe, gerechtfertigte nationale Anforderungen auszuhöhlen.

Die Stellungnahme wird nun an die Kommission übermittelt.

 

 
 
 

 

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz – BüStärG)

Gesetzentwürfe:

Am 12. Dezember 2017 hat der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Stärkung der Bürgerrechte beraten. Nach Ansicht der FDP sei das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit aus der Balance geraten. In einer Vielzahl von Fällen habe der Gesetzgeber die Bürgerinnen und Bürger in der vergangenen Legislaturperiode unverhältnismäßig eingeschränkt, z.B. mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Der Staat müsse zwar seiner Schutzpflicht gegenüber der Bürgerinnen und Bürger nachkommen und sie vor Kriminalität und Terrorismus schützen, er habe hierbei jedoch insbesondere die Grenzen zu wahren, die ihm das Grundgesetz vorgibt. Eine Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik sei daher dringend notwendig. Grundrechte sollten wieder respektiert und beachtet werden und nicht nur als Grenze staatlichen Handelns fungieren. Ein erster Schritt für diese Trendwende solle daher die Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sowie der Vorratsdatenspeicherung sein.

Die bußgeldbewehrten Regelungen des NetzDG rund um die Löschpflicht der Netzwerkbetreiber könnten zu einer vorsorglichen Löschung zulässiger Meinungen führen. Einzig die Pflicht zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten sei sinnvoll und soll in das Telemediengesetz (TMG) übernommen werden. Die FDP bezweifelt des Weiteren, ob dem Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zur Regulierung von Telemedien im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten zustehe.

Ferner sei die anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten europarechtswidrig sowie verfassungswidrig. Dies habe nicht nur der EuGH bereits festgestellt, sondern auch deutsche Gerichte – wie das OVG Münster – teilten diese Ansicht. Die Bundesrepublik Deutschland sei verpflichtet die Rechtsprechung des EuGH umzusetzen und die Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten gemäß §§ 113a ff. TKG zu streichen.

Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Sitzung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

Am 13. Juni 2018 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung statt. Unter der Leitung von Stephan Brandner wurden neun Experten aus Wissenschaft und Praxis zur Streichung der Vorratsdatenspeicherung befragt. Die Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier

Während sich die Richter und Staatsanwälte unter den Experten gegen die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung aussprachen, wurde der Entwurf durch den DAV und den Chaos Computer Club begrüßt. Eine Aufhebung der Regelungen sei dringend geboten, denn nach der Rechtsprechung des EuGH stehe fest, dass die anlasslose Speicherung von Daten unionsrechtswidrig sei. Es schaffe Rechtsunsicherheiten, wenn der Gesetzgeber nicht eingreife und die Beurteilung der Lage den Gerichten überlasse. 

Der DRB sieht hingegen keine Alternative zur Nutzung der Vorratsdaten für die Strafverfolgungsbehörden. Gerade in Fällen der Kinderpornographie oder der Volksverhetzung bleibe für die Ermittlungen nur die IP Adresse des Täters als Anhaltspunkt. Dies betonte auch OStA´in Petra Leister, die sich dafür aussprach die EuGH-Rechtsprechung umzusetzen, ohne die deutsche Regelung auszusetzen. Dann sei wenigstens eine teilweise Datenspeicherung möglich. 

Die anwesenden Vertreter der Wissenschaft beurteilten den Gesetzentwurf unterschiedlich. Während Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger ebenfalls dafür plädierte, trotz der EuGH-Rechtsprechung an den bestehenden Regelungen festzuhalten, betonte Prof. Dr. Mark Cole, dass die Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen sei. Eine anlasslose und generelle Speicherung von Verkehrsdaten sei grundrechtlich bedenklich. Deshalb sprach er sich dafür aus, die Regelung in ihrer derzeitigen Form abzuschaffen. 

Alle Experten erhoffen sich noch in diesem Jahr eine Klärung durch das BVerfG

Am 30. Januar 2020 hat der Rechtsausschuss sich gegen den Entwurf der FDP ausgesprochen (BT Drs. 19/16919). Ein ablehnender Beschluss durch den Bundestag erging schließlich am 23. Juni 2021 ohne weitere Aussprache. 

 

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