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Gesetzentwurf für eine Anhebung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Gesetzentwürfe: 

 

Wer im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung einen Schaden erlitten hat weil er zu Unrecht inhaftiert wurde, wird gem. § 7 StrEG entschädigt. Abs. 3 sieht dabei auch den Ersatz des immateriellen Schadens vor. Hierzu ist eine Pauschale von 25 € für jeden angefangenen Hafttag vorgesehen. Zuletzt wurde diese Pauschale 2009 auf den benannten Betrag angehoben. Seitdem sind keine weiteren Anpassungen mehr vorgenommen worden, obwohl bereits 1988 bei Festsetzung der Pauschale eine permanente Anpassung gefordert wurde (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 11/1892; Plenarproto- koll Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode PlPr 11/69 vom 11. März 1988, S. 4683 ff.). 

Bereits im November 2017 wurde auf der Justizministerkonferenz einstimmig beschlossen, dass die Entschädigungsleistungen zu gering ausfallen. Der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz wurde aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung vorsieht. Seither ist nichts geschehen.

Beide Anträge wollen eine alsbaldige Erhöhung der Entschädigungsleistung herbeiführen. Während der Antrag aus Bayern die Bundesregierung auffordert einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, wird in dem Gesetzesantrag der Länder Hamburg und Thüringen der konkrete Vorschlag der Anhebung der Pauschale auf 50 € pro angefangenen Hafttag unterbreitet. Letzterer Entwurf befindet sich derzeit noch in der Ausschussberatung. 

Der DAV hat am 30. Mai 2018 zu den Anträgen Stellung genommen und fordert eine Anhebung der Tagespauschale auf 100 €. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Am 8. Juni 2018 hat der Bundesrat in seiner Sitzung über den Antrag aus Bayern abgestimmt und fordert eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung. Er bittet die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. 

 

 

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