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Gesetzentwurf zur Strafschärfung bei Rückfall

Gesetzentwürfe: 

 

Am 14. Dezember 2018 debattierte der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der AfD zur Strafschärfung bei rückfälligen Straftätern (BT Drs. 19/6371). Die Fraktion sieht in der wiederholten Begehung von Straftaten die empfindliche Rechtsgüter betreffen eine „soziale Sprengkraft“. Wiederholungstäter erschütterten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, was zu einem Bedürfnis nach Bestätigung der Normen führe. Daher sei es geboten, eine solche Bestätigung durch Ausschöpfung von Strafrahmen oder durch eine Erhöhung der Strafrahmen bei rückfälligen Tätern in bestimmten Fällen zu bieten. 

Um ihren Vorschlag zu untermauern, stützt sich die AfD auf eine wissenschaftliche Untersuchung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (Kehle/Albrecht/Hohmann-Fricke/Tetal – Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen), welche die Rückfälligkeit aufgrund der Daten des Bundeszentralregisters in den Zeiträumen 2010 bis 2013 und 2004 bis 2013 in den Fokus nahm. Die Untersuchung ergab, dass 35% der 2010 sanktionierten bzw. aus dem Strafvollzug entlassenen Täter innerhalb von 3 Jahren erneut straffällig wurden. Die allgemeine Rückfallquote steigerte sich nach 6 Jahren um 9% und nach 9 Jahren nochmals um 3%. Im Bereich der gleichartigen Rückfälligkeit, bei der die Wiederholungstäter vergleichbare Rechtsgutsverletzungen begingen, sei die Entwicklung nach Ansicht der Fraktion schockierend. Es gebe bestimmte Gruppen an Straftätern die sich unbelehrbar zeigten und durch ihr Verhalten eine „derartige Ablehnung der verfassten Verhaltensnormen und dem Rechtsstaat als Sinnganzem zum Ausdruck〈bringen〉, auf welche es durch harte Strafen zu antworten gilt.“

Diese „besonders sozialschädlichen Gewohnheitsverbrecher“ hätten insoweit ihrerseits „das Recht auf Freiheit eindeutig verwirkt“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das Verhalten gebiete nicht nur ein generalpräventives Handeln, sondern daneben auch eine harte Strafe, die das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Rechtsdurchsetzung stärke. Die AfD schlägt daher vor, ein gestuftes System einzuführen, das sowohl Bagatelldelikte als auch schwere und besonders schwere Rückfalltaten berücksichtigt und in bestimmten Fällen gar einer Erhöhung des Strafrahmens vorsieht. Hierzu möchte die Fraktion, in Anlehnung an die Strafgesetzbücher der Länder Österreich und Lichtenstein, einen § 48  – „Strafschärfung bei Rückfall“ in das StGB einführen. 

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. 

 

 

 

 

 

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