Hier finden Sie folgende Gesetzentwürfe:
- Antrag der Fraktion der FDP: BT Drs. 19/7698
- Antrag der Fraktion Die Linke: BT Drs. 19/7705
- Antrag der Fraktion der AfD: BT Drs. 19/7723
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BT Drs. 19/1328
Am 15. Februar 2019 debattierte der Bundestag über einen Antrag der FDP (BT Drs. 19/7698) zur Stärkung der IT-Sicherheit. Darin stellt die Fraktion fest, dass die IT-Sicherheit „die Achillesferse des Informationszeitalters“ sei. Ihre Gewährleistung sei eine Kernherausforderung, der sich die Bundesregierung nicht annehme. Zu viele Ministerien und Ämter seien gleichzeitig für die Organisation der It-Sicherheit zuständig. Dabei dürften aber Vorfälle, wie die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Politikern nicht zum Anlass gereichen, die staatlichen Ermittlungsbefugnisse auszuweiten. Eine Föderalismus-Kommission III soll sich in Zusammenarbeit von Bund und Ländern um eine Konzeption bemühen. Dabei sollen auch datenschutzrechtliche Straftatbestände in das Kernstrafrecht überführt werden.
Gleichzeitig beriet der Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke (BT Drs. 19/7705) zur „Umsetzung effektiver Maßnahmen für digitale Sicherheit statt Backdoors“ und über einen Antrag der AfD (BT Drs. 19/7723) zum „Schutz der Kritischen 5G-Infrastruktur vor staatsnahen Netzwerkausrüstern“. Nach Vorstellung der Linken soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in eine eigenständige Behörde umgewandelt werden, die sich mit der Erhöhung der digitalen Sicherheit beschäftigt. Ferner soll der Einsatz von Staatstrojanern unterbunden werden. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, das 5G-Netzt als kritische Infrastruktur einzustufen. In diesem Zuge soll das Telekommunikationsgesetz an Gefährdungsanalysen angepasst werden.
Alle drei Anträge wurden im Anschluss an die Sitzung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort fand zu dem Antrag der FDP, der Linken und der Grünen am 8. April 2019 eine öffentliche Anhörung statt. Eine Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier. Die Experten betonten, dass es ihrer Ansicht nach an einer klaren Strategie im Hinblick auf die IT-Sicherheit fehle. Insbesondere der Bereich der vernetzten Geräte sei eine besondere Herausforderung. Belastbares Datenmaterial zu vergangenen IT-Strategiemaßnahmen seien nicht vorhanden. Klaus Rieger vom Chaos Computer Club Berlin sprach sich für eine „rein defensive“ gesetzliche Ausrichtung aus, da sich der Staat sonst in einem Konflikt befinden könne. Würden alle Sicherheitslücken geschlossen, stünde dies den Wünschen der Geheimdienste entgegen. Dr. Alexandra Sowa erklärte, dass die vielen guten Ideen der Anträge bereits besprochen worden seien. Nun sei der Bundestag an der Reihe grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Entweder entscheide er sich, neue Techniken zu fördern, die neue Lebens- und Arbeitsweissen ermöglichen oder er entscheide sich für Techniken zur Überwachung.
Die Anträge von FDP und DIE LINKE wurden abgelehnt.