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Zum Stand der Punitivitätsforschung in Deutschland und darüber hinaus

von Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Johanna Nickels, Prof. Dr. Fabien Jobard, Dr. Bénédicte Laumond, Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Dr. Elena Zum-Bruch, Julia Habermann, Matthias Michel, und Lukas Huthmann 

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Abstract
Punitivität, Strafbedürfnisse und Strafeinstellungen vor allem der Bevölkerung sind zuletzt wieder verstärkt Thema nicht nur der kriminologischen, sondern auch der strafrechtswissenschaftlichen Debatte geworden. Mitunter wird dabei der bereits bestehende empirische Forschungsstand zum Thema – der angesichts der Komplexität der Thematik ebenso vielschichtig wie uneindeutig ist[1] – kaum oder gar nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Forschungsbericht aus dem DFG/ANR-Forschungsprojekt „Strafkulturen auf dem Kontinent – Frankreich und Deutschland im Vergleich“ – das sich mit Einstellungen zur Strafe in Bevölkerung, Justiz, Medien und Politik in Deutschland und Frankreich befasst[2] – zentrale Erkenntnisse zu diesem Feld zusammenfassend skizzieren. Wie haben sich Strafeinstellungen in der Bevölkerung, der Justiz, der Politik und den Medien entwickelt? Ist die Justiz „milder“ als die Bevölkerung, wie mitunter kolportiert wird? Welche Faktoren beeinflussen die Einstellung, Vorstellungen und Bedürfnisse der Bürger*innen bezüglich Strafe? Diesen Fragen wird anhand des Forschungsstandes und erster Ergebnisse aus dem Projekt nachgegangen.

Punitiveness, the need for and attitudes towards punishment – in the population in particular – have recently been subject of much debate not only in criminology, but also among criminal law scholars. It so happens that the existing empirical knowledge about this complex topic, which is multi-layered and ambiguous1, is only touched upon or left out of the discussion entirely. With this in mind, we are presenting a brief overview of key findings from this field of research in this research brief. The authors are all involved with the binational research project “Penal Cultures on the Continent – Comparing France and Germany” (financed by the DFG and the ANR)2 where we study attitudes towards punishment in the population, the judiciary, the media, and politics. How did these attitudes evolve in the public, the justice system, politics and the media? Is the judiciary “milder” than the population as many claim? Which factors influence citizens’ punishment attitudes, beliefs and needs? These questions will be addressed with a review of research and first findings from our own project.

I. Entwicklung von Strafeinstellungen in der Bevölkerung

Bei Untersuchungen zur Entwicklung von Strafeinstellungen ist David Garlands These eines punitive turn omnipräsent.[3] Garland konstatiert in seiner 2001 veröffentlichten Arbeit „The Culture of Control“, dass es in den USA und Großbritannien in der Bevölkerung, der Politik und der medialen Berichterstattung zu einem Kulturwandel im Hinblick auf das Strafen gekommen sei, der – neben einem eher verwaltenden Zugriff auf bestimmte Formen von Abweichung – weg von einer wohlfahrtsstaatlichen und resozialisierenden Ausrichtung hin zu einer repressiveren Praxis der Sanktionierung führe.

Inwiefern es auch im kontinentaleuropäischen Kontext einen punitive turn gegeben hat, wird kontrovers diskutiert. Eine eindeutige Antwort kann jedoch nur schwerlich gegeben werden.[4] Dafür gibt es mehrere Gründe. Viele der bisher durchgeführten Untersuchungen sind keine Langzeitstudien, die einen Wandel erfassen könnten.[5] Darüber hinaus stellt sich das Problem, dass die Terminologie, die methodische Herangehensweise und die konkret in den Blick genommenen Phänomene von Forschungsprojekt zu Forschungsprojekt erheblich divergieren.[6] Dies macht es schwer, die Ergebnisse der durchgeführten Studien zu vergleichen und zueinander in Bezug zu setzen. Folgende Erkenntnisse lassen sich dennoch zu Strafeinstellungen und deren Entwicklung in der Bevölkerung, der Justiz, der Politik und den Medien zusammenfassen.

Im Hinblick auf die Strafeinstellung der Bevölkerung in Deutschland lässt sich keine eindeutige punitive Wende feststellen. Zwar weisen einige Studien auf einen (leichten) Anstieg der Straflust innerhalb der Bevölkerung hin.[7] Andere Studien stellen hingegen einen Rückgang der Straflust fest.[8] Die Belastbarkeit dieser Erkenntnisse wird jedoch angezweifelt,[9] wobei insbesondere zwei Punkte als Anlass zur Kritik genommen werden. Zum einen wird bemängelt, dass sich aus der Befragung einer bestimmten Gruppe – wie beispielsweise Jurastudierenden bei Streng[10] – kaum Rückschlüsse auf die Gesamtbevölkerung ziehen lassen.[11] Zum anderen wird ein Problem darin gesehen, dass beim Erfassen der Punitivität der methodischen Herangehensweise, insbesondere der Art und Form der Befragung, eine maßgebliche Bedeutung zukommt.[12] So hängt die festgestellte Straflust erheblich von den Informationen ab, die den Befragten zur Verfügung gestellt werden: Werden die Sachverhalte differenziert und nüchtern geschildert und stehen den Befragten mehrere Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, so tendiert ihr Antwortverhalten hin zu gemäßigten Sanktionen.[13]

Vor diesem Hintergrund untersucht das Projekt „Strafkulturen auf dem Kontinent“ Strafeinstellungen der deutschen und französischen Bevölkerung in einem mixed methods-Ansatz aus quantitativen und qualitativen Methoden. Dies wird mittels Vignetten umgesetzt, die verschiedene strafbare Handlungen vor allem aus dem Bereich der leichten und mittleren Kriminalität beschreiben. Die Befragten wurden gebeten, für die geschilderten Fälle jeweils Verfahrensbeendigungen bzw. Sanktionen auszuwählen, die sie für angemessen halten. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen keine besonders punitiven Strafeinstellungen in der Bevölkerung.[14] Interessanterweise ist aber ein erhebliches Interesse an niedrigschwelligen bzw. alternativen Formen der Verfahrensbeendigung zu beobachten, wie insbesondere der gemeinnützigen Arbeit, aber auch Einstellung, Einstellung mit Auflage und Therapie. Die Wahl härterer Sanktionen hängt unter anderem von Faktoren wie Vorstrafen und Gewaltausübung sowie dem Geschlecht der Täter*innen ab.[15] Aus der qualitativen Untersuchung – bei der die Befragten ihre Sanktionsauswahl begründen sollten – geht hervor, dass das Bestrafen eher selten von vorhandenen Überzeugungen oder klaren Strafeinstellungen geprägt wird. Im Vordergrund der explizierten Überlegungen stehen vielmehr die begangene Tat und das verwirklichte Unrecht sowie die Angaben zur Person des Straftäters bzw. der Straftäterin und des Opfers.

II. Strafeinstellungen in Justiz, Politik und Medien

Bei den Untersuchungen zu justiziellen Strafeinstellungen lässt sich konstatieren, dass es in Deutschland keine eindeutige punitive Wende gegeben hat. Im Detail weichen die bisherigen Forschungsergebnisse aber voneinander ab, was wiederum mit der Vielfalt der Indikatoren zur Messung von Punitivität zusammenhängt, die herangezogen werden. Neben dem in der internationalen Punitivitätsforschung am häufigsten herangezogenen Kriterium der Gefangenenraten – die in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit wieder rückläufig waren und sich im internationalen Vergleich im unteren Mittelfeld befinden – werden in der deutschen Forschung auch verhängte Strafen und die Diversionsbereitschaft als Kriterien verwendet, um ein differenzierteres Bild zu erhalten. Je nachdem welcher Indikator verwendet wird, lässt sich eine (leichte) Zu- oder Abnahme der Punitivität professioneller Rechtsanwender*innen verzeichnen.[16]

Für das Vorliegen eines punitive turn in Deutschland scheinen hingegen die Forschungsergebnisse zur legislativen Punitivität zu sprechen. Die Strafgesetzgebung der zurückliegenden Dekaden war von einer kontinuierlichen Ausweitung von Strafrahmen und einer zunehmenden Kriminalisierung von Verhaltensweisen geprägt, während Entkriminalisierungen eine Ausnahme darstellten. Ausdruck dessen sind die Einführung bzw. Erweiterung von Straftatbeständen, die Vorverlagerung der strafrechtlichen Sozialkontrolle sowie die Einführung neuer präventiver Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen.[17] Schaut man sich erweiternd die Befunde zur expressiv-politischen Punitivität an – die nicht nur die kriminalpolitischen Reformen, sondern auch den diesbezüglich stattfindenden Diskurs in den Blick nehmen – so spitzt sich das Bild der zunehmenden legislativen Punitivität weiter zu.[18] Tenor der bisherigen Forschung in diesem Bereich ist, dass „die dem Strafrecht originär zugrunde liegende rechtsstaatliche ‚Freiheitslogik‘ […] von einer ‚präventiven Sicherheitslogik‘ ersetzt [wird]“.[19]

Schließlich lässt sich festhalten, dass es bisher kaum Erkenntnisse zu einer punitiven Wende in der medialen Berichterstattung gibt. Zwar wird der Einfluss der Medien auf Strafeinstellungen häufig untersucht, wobei der Differenzierung zwischen Boulevardpresse und seriösen Medien eine entscheidende Bedeutung beigemessen wird.[20] Inwiefern in der Berichterstattung selbst jedoch eine Entwicklung hin zu mehr Punitivität zu verzeichnen ist, ist bislang kaum geklärt. Das binationale Forschungsprojekt „Strafkulturen auf dem Kontinent“ wird hierzu durch eine quantitative Langzeitanalyse der Bedeutung von Kriminalität in der Berichterstattung neue Erkenntnisse liefern. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass auch in den Medien kein massiver punitive turn zu verzeichnen ist. Außerdem werden Interviews mit Journalist*innen durchgeführt, da der institutionelle Rahmen und die professionellen Praxen der Journalist*innen eine erhebliche Rolle für die Berichterstattung spielen.[21]

III. Sind professionelle Rechtsanwender*innen milder als die Bevölkerung?

Ein häufig zu findendes Narrativ in der kriminalpolitischen Diskussion um Strafeinstellungen der Bevölkerung lautet, dass diese deutlich strenger wären als die Praxis der Justiz. Die vorliegenden empirischen Befunde zeigen indes, dass diese Beschreibung der Wirklichkeit so nicht zutreffend ist. Vielmehr scheint es gerade an dieser Stelle stark auf die methodische Herangehensweise der Untersuchung anzukommen, die erheblich Auswirkungen auf das Antwortverhalten der Befragten hat:[22] Sprechen Bürger*innen allgemein über Kriminalität, fordern sie strengere Sanktionen; werden sie mit den Einzelheiten und Hintergründen einer konkreten Tat konfrontiert und sollen eine Sanktion auswählen, ist ihre Straflust deutlich weniger ausgeprägt und kommen sie zu differenzierten und abwägenderen Urteilen.[23]

So wurden etwa im Rahmen des Projekts „Strafkulturen auf dem Kontinent“ für Deutschland sowohl knapp 3.000 Bürger*innen als auch 800 Justizpraktiker*innen aus der Staatsanwalt- und Richterschaft mittels der Vignettenmethode befragt. Den Teilnehmenden aus beiden Gruppen wurden jeweils die gleichen fiktiven Fälle leichter bis mittelschwerer Kriminalität vorgelegt, für die sie die aus ihrer Sicht angemessenen Sanktionen auswählen sollten. Der Vergleich zwischen Justizpraktiker*innen und Bevölkerung in Deutschland legt zunächst nahe, dass beide Gruppen recht unterschiedlich an die Fragestellung herangehen. Die Justizpraktiker*innen entscheiden offensichtlich unter Rückgriff auf ihre berufliche Perspektive und gehen die Fragestellung stark aus rechtlicher Sicht an. Auf diesem Wege kommen sie zu recht ähnlichen Ergebnissen. Die Bevölkerung hingegen löst die Fragestellung weniger strukturiert, sondern nimmt anhand der zur Verfügung gestellten Informationen eine Gesamtbewertung des Falles vor. Neben moralischen Betrachtungen orientieren sich die Bürger*innen dabei in der Regel auch an Vorstellungen oder Wissen über die jeweilige Rechtslage und versuchen somit, die Praxen der Rechtsanwender*innen zu imitieren.

Während sich die Antworten der deutschen Justizpraktiker*innen regelmäßig vor allem auf zwei der möglichen Formen der Verfahrensbeendigung verteilen, schöpfen die Bürger*innen das zur Verfügung stehende Spektrum an Sanktionsmöglichkeiten stärker in alle Richtungen aus. Bei allen Fällen finden sich für nahezu alle Formen der Verfahrensbeendigung (gemeinnützige Arbeit, Einstellung, Freiheitsstrafen ohne Bewährung usw.) Teilnehmende, die diese für angemessen halten. Zusammenfassend und in der Gesamtschau betrachtet zeigt sich aber gleichwohl, dass Justizpraktiker*innen und Bevölkerung unter dem Strich zu einem ähnlichen Sanktionsniveau kommen.[24] Anders sieht das Bild in der Befragung aus, wenn man unabhängig von konkreten Fällen nach Vorstellungen von und Einstellungen zu Strafen fragt. Die allgemeine Frage etwa, ob härtere Strafen geeignet seien, Kriminalität zu verringern, bejahten zwei Drittel der deutschen Bürger*innen, aber weniger als ein Drittel der Justizpraktiker*innen aus Deutschland.

Zusammenfassend betrachtet lässt sich also nicht ohne weiteres sagen, dass die Bevölkerung punitiver eingestellt ist als Justizpraktiker*innen,[25] sondern es zeigt sich vielmehr ein sehr differenziertes Bild. Welche Strafeinstellungen und Strafbedürfnisse bei den Bürger*innen festzustellen sind, hängt dabei stark von der Art der Messung ab. Wird nur oberflächlich und eindimensional eine allgemeine kriminalpolitische Einstellung abgefragt oder soll ein konkreter Fall beurteilt werden? Um welche Art von Straftaten geht es und welche Informationen werden zu dem Fall zur Verfügung gestellt? Dort, wo Strafeinstellungen in der Bevölkerung differenziert und in mehreren Dimensionen abgefragt werden, zeigt sich, dass diese zwar anders ausgeprägt sind als die der Justizpraktiker*innen, aber nicht unbedingt strenger ausfallen – unter Umständen sind sie sogar milder.

IV. Welche Faktoren beeinflussen Strafeinstellungen?

Für die Frage nach den Einflussfaktoren bezüglich Strafeinstellungen lassen sich in der Punitivitätsforschung verschiedene Diskussionsstränge identifizieren. Auf der einen Seite wird auf einer Makroebene der Frage nachgegangen, wie und warum sich die prägenden Strafeinstellungen in verschiedenen Ländern grundlegend unterscheiden. Wie wirken sich institutionelle Bedingungen, insbesondere das jeweilige politische System, wie wirkt sich mediale Berichterstattung aus? Auf der anderen Seite befasst sich die Forschung auf der Mikroebene mit der Frage, welche Faktoren individuelle Strafeinstellungen prägen.[26] Welche Rolle spielen soziodemographische Merkmale, Wertorientierungen und individuelle Erfahrungen und Bedürfnisse?

Zunächst zur Frage der Länderunterschiede. Seit geraumer Zeit wird versucht, Länder(-gruppen) nach ihrer Einstellung zur Strafe bzw. ihrem Maß an Punitivität zu kategorisieren. Vorherrschend ist ein Konzept, das westliche Länder anhand der Charakteristika ihres Wohlfahrtstaats in drei Gruppen einteilt:[27] Länder mit neoliberalen wohlfahrtsstaatlichen Konzepten mit hohen Gefangenenraten, denen allgemeinhin ein punitive turn attestiert wird; konservative Länder mit niedrigeren Gefangenenraten (hierzu zählen Deutschland und Frankreich); und sozialdemokratische Länder mit besonders niedrigen Gefangenenraten.[28] Zur empirischen Überprüfung dieser Ansätze kann das Projekt „Strafkulturen auf dem Kontinent“ mit seinem vergleichenden Ansatz einen wichtigen Teil beitragen. Das Antwortverhalten der deutschen und französischen Bevölkerung (sowie der Justizpraktiker*innen) in den Befragungen des Projekts zeigte große Ähnlichkeiten und erhebliche Parallelen, sodass jedenfalls für Deutschland und Frankreich von einer in wesentlichen Aspekten geteilten Strafkultur ausgegangen werden kann.

Soziodemographische Merkmale haben nach den Befunden aus dem Forschungsprojekt – wie auch nach anderen Untersuchungen[29] – in beiden Ländern kaum einen signifikanten Einfluss auf die individuellen Strafeinstellungen. Ob die Befragten hohe oder niedrige Einkommen hatten, männlich oder weiblich waren oder in großen oder kleinen Gemeinden wohnten, wirkte sich im Großteil der Fälle nicht auf die Strafauswahl aus. Einzig eine Differenzierung nach Altersklassen zeigte regelmäßig unterschiedliche Einstellungen zur Strafe – allerdings auch nicht eindeutig in eine Richtung.

Die Medien und ihre Berichtserstattung werden innerhalb der deutschen Punitivitätsforschung nicht nur als Symptom eines punitive turn angesehen, sondern überwiegend als Einflussfaktor auf die Straflust der Bürger*innen verstanden.[30] Eine empirisch häufig untersuchte These lautet, dass ein Zusammenhang zwischen der Punitivität der Bevölkerung und dem Gewicht der Kriminalitätsberichterstattung bestehe. Die Medien als Hauptinformationsquelle über das Kriminalitätsgeschehen würden die Einschätzung der Bürger*innen zu Art und Aufkommen von Kriminalität wesentlich prägen; je präsenter das Thema, desto punitiver sei die Gesellschaft.[31] Die empirischen Untersuchungen dazu liefern jedoch keine einheitlichen Antworten – weder zwischen noch innerhalb der Studien.[32] Je nach ihrer Seriosität und ihrem Format wird Medien ein anderer Einfluss attestiert. Es besteht zwar Einigkeit, dass es insbesondere die privaten Fernsehsender sowie die Boulevard-Presse sind, die zu einer erhöhten Punitivität führen,[33] bezüglich der öffentlich-rechtlichen Sender sowie der seriösen Presse driften die Ergebnisse jedoch auseinander. Für das verstärkt genutzte Internet sei ein die Punitivität fördernder Effekt nicht feststellbar.[34] 

Sack äußert grundlegende Zweifel an der Richtung der Kausalität zwischen Medienkonsum und Strafeinstellung.[35] Ihm zufolge könne die Strafeinstellung der Kriminalitätseinschätzung auch vorausgehen. Die schon bestehende normative Forderung nach härteren Strafen könne so kognitiv durch die geschätzte Kriminalität gerechtfertigt werden. Ferner führt er an, dass der oder die Konsument*in aus der Vielfalt an Medien selektiert. Welche Medien konsumiert werden, könnte dementsprechend Konsequenz und nicht Ursache einer höheren Punitivität sein.[36]

 

[1]      S. dazu Leitgöb-Guzy, Strafeinstellungen in Deutschland, in: Birkel et al., Opfererfahrungen und kriminalitätsbezogene Einstellungen in Deutschland. Vertiefende Analysen des Deutschen Viktimisierungssurvey 2012 unter besonderer Berücksichtigung des räumlichen Kontextes, 2016, S. 241.
[2]      S. näher https://cpc-strafkulturen.eu.
[3]      Vgl. Eisenberg/Kölbel, Kriminologie, 7. Aufl. (2017), S. 789 ff.; Kunz/Singelnstein, Kriminologie, 7. Aufl. (2016), S. 357 ff.
[4]      Vgl. Dollinger, KrimJ 50 (2018), 188; Kunz/Singelnstein, S. 357 ff.
[5]      Vgl. Reuband, NK 2006, 99.
[6]      Höffler, in: Kaspar/Walter, Strafen „im Namen des Volkes“? Zur rechtlichen und kriminalpolitischen Relevanz empirisch feststellbarer Strafbedürfnisse der Bevölkerung, 2019, S. 91 (98 ff.); Leitgöb-Guzy, in: Birkel et al., S. 241 (242 f., 249 ff.).
[7]      Bargel, Wandel politischer Orientierungen und gesellschaftlicher Werte der Studierenden, Studierendensurvey: Entwicklungen zwischen 1983 und 2007, 2008, S. 17; van Kesteren, European Journal on Criminal Policy and Research 15 (2009), 25 (29, 33 ff.); Pfeiffer/Windzio/Kleimann, European Journal of Criminology 2 (2005), 259 (273); Schwind et al., Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt. Bochum 1975-1986-1998, 2001, S. 204; Streng, Kriminalitätswahrnehmung und Punitivität im Wandel. Kriminalitäts- und berufsbezogene Einstellungen junger Juristen – Befragungen von 1989 bis 2012, 2014, S. 73.
[8]      Bspw. Baier et al., Kriminalitätsfurcht, Strafbedürfnisse und wahrgenommene Kriminalitätsentwicklung. Ergebnisse von bevölkerungsrepräsentativen Befragungen aus den Jahren 2004, 2006 und 2010, 2011.
[9]      Insbesondere Reuband, Konstanz und Wandel im Strafbedürfnis der Bundesbürger – 1970 bis 2003, in: Lautmann/Klimke/Sack, Punitivität. 8. Beiheft des Kriminologischen Journals, 2004, S. 89; Reuband, NK 2006, 99; Reuband, NK 2010, 143 (145); siehe auch Baier et al., S. 57 ff.; Bliesener/Fleischer, in: FS Streng, 2017, S. 201; Peters, Zeitschrift für Rechtssoziologie 2014, 309.
[10]    Streng, S. 73.
[11]    Baier/Fleischer/Hanslmaier, MschKrim 2017, 1 (2); Reuband, NK 2006, 99.
[12]    Peters, Zeitschrift für Rechtssoziologie 2014, 309.
[13]    Kury, in: FS Kreutzer, 2009, S. 459 (472 ff.); vgl. auch Klimke/Sack/Schlepper, Wie der punitive turn an den deutschen Grenzen Halt machen soll, in: Klimke/Legnaro, Politische Ökonomie und Sicherheit, 2013, S. 99 (106 f.)
[14]    S. auch Leitgöb-Guzy, in: Birkel et al., S. 241 (253 ff.).
[15]    Jobard, Rapport final de recherche: Punitivités Comparées, 2019.
[16]    Cornel, TuP 2013, 409; Heinz, Zunehmende Punitivität in der Praxis des Jugendkriminalrechts? Analysen aufgrund von Daten der Strafrechtspflegestatistiken, in: Bundesministerium der Justiz, Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?, 2009, S. 29.
[17]    Cornel, TuP 2013, 409 (410); Oelkers/Ziegler, Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 2013, 38 (39); Schlepper, Strafgesetzgebung in der Spätmoderne: eine empirische Analyse legislativer Punitivität, 2014, S. 34; Singelnstein, Zeitschrift für Rechtssoziologie 2014, 321.
[18]    Dollinger, KrimJ 50 (2018), 188 (191).
[19]    Schlepper, S. 40; Haffke, Kritische Justiz 2005, 17 (20).
[20]    Vgl. Baier et al., S. 131; Ditton et al., British Journal of Criminology 44 (2004), 595; Kania, Kriminalitätsvorstellungen in der Bevölkerung. Eine qualitative Analyse von Alltagsvorstellungen und ‑theorien über Kriminalität, 2004; Mühler, Der Einfluss von Medienrezeption auf personale und soziale Kriminalitätsfurcht. Arbeitsbericht Nr. 65 des Instituts für Soziologie der Uni Leipzig, 2015; Reuband, Steigende Kriminalitätsbedrohung, Medienberichterstattung und Kriminalitätsfurcht der Bürger, in: Hess/Ostermeier/Paul, Kontrollkulturen. Texte zur Kriminalpolitik. 9. Beiheft des Kriminologischen Journals, 2007, S. 71; Windzio/Kleimann, Soziale Welt 2006, 193; Windzio et al., Kriminalitätswahrnehmung und Punitivität in der Bevölkerung – Welche Rolle spielen die Massenmedien? Ergebnisse der Befragungen zu Kriminalitätswahrnehmung und Strafeinstellungen 2004 und 2006, 2007.
[21]    Vgl. Esser, European Journal of Communication 13 (1998), 375; Hubé, Décrocher la Une, 2008; Neveu, Sociologie du journalisme, 2009.
[22]    Kury, in: FS Kreutzer, 2009, S. 459 (472 ff.); Müller/Schmoll, Deliktsschwereforschung als Grundlage eines gerechteren Strafrechtssystems?, in: Kaspar/Walter, Strafen „im Namen des Volkes“? Zur rechtlichen und kriminalpolitischen Relevanz empirisch feststellbarer Strafbedürfnisse der Bevölkerung, 2019, S. 117 (120 f., 126 f.); Reuband, in: Lautmann/Klimke/Sack; Reuband, NK 2006, 99; Reuband, NK 2010, 143; Schneider, in: Schneider, Internationales Handbuch der Kriminologie. Band 2: Besondere Probleme der Kriminologie, 2009, S. 268.
[23]    S. auch Höffler, in: Kaspar/Walter, S. 91 (106); Leitgöb-Guzy, in: Birkel et al., S. 241 (249 ff.).
[24]    Drenkhahn/Jobard/Singelnstein, Punitivités comparées. Représentations pénales en France et en Allemagne. Mission de recherche droit et justice, 2019.
[25]    Leitgöb-Guzy, in: Birkel et al., S. 241 (260 f.); anders jedoch Hoven/Weigend, Strafzumessung in den Augen der Bevölkerung. Empirische Forschung und rechtspolitische Überlegungen, in: Kaspar/Walter, Strafen „im Namen des Volkes“? Zur rechtlichen und kriminalpolitischen Relevanz empirisch feststellbarer Strafbedürfnisse der Bevölkerung, 2019, S. 263.
[26]    S. etwa Baier/Fleischer/Hanslmaier, MschKrim 2017, 1; Leitgöb-Guzy, in: Birkel et al., S. 241.
[27]    Vgl. Esping-Andersen, The Three Worlds of Welfare Capitalism, 1990.
[28]    Vgl. Boutellier, European Journal on Criminal Policy and Research 4 (2001), 361; Cavadino/Dignan, Criminology & Criminal Justice 4 (2006), 435; Lacey, The Prisoners‘ Dilemma: Political Economy and Punishment in Contemporary Democracies, 2008.
[29]    Leitgöb-Guzy, in: Birkel et al., S. 241 (264 ff.).
[30]    Kunz/Singelnstein, S. 349 ff.
[31]    Dollinger/Schabdach, Jugendkriminalität, 2013, S. 216 f.; vgl. auch Pfeiffer/Windzio/Kleimann, European Journal of Criminology 2 (2005), 259; Windzio et al.
[32]    Vgl. Ditton et al., British Journal of Criminology 44 (2004), 595; Kania; Kemme/Hanselmaier, Recht, Strafe und Kriminalität in der öffentlichen Wahrnehmung, in: Soeffner, Transnationale Vergesellschaftungen. Verhandlungen des 35. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Frankfurt am Main 2010, 2012; Mühler; Reuband, in: Hess/Ostermeier/Paul; Windzio/Kleimann, Soziale Welt 2006, 193; Windzio et al.
[33]    Baier/Fleischer/Hanslmaier, MschKrim 2017, 1 (15); Ditton et al., British Journal of Criminology 44 (2004), 595; Kemme/Hanselmaier, in: Soeffner; Reichertz, Die Macht der Worte und der Medien, 2009; Windzio/Kleimann, Soziale Welt 2006, 193; Windzio et al.
[34]    Baier/Fleischer/Hanslmaier, MschKrim 2017, 1 (17 ff.).
[35]    Sack, Soziale Probleme 2006, 155 (161).
[36]    A.a.O., 155 (163).

 

 

 

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