KriPoZ-RR, Beitrag 04/2023

Die Entscheidung im Original finden Sie hier. Die Pressemitteilung finden Sie hier

BGH, Beschl. v. 4.1.2023 – 5 StR 522/22: BGH bestätigt Verurteilung im „Berliner Wettbüro-Mordfall“

Sachverhalt und Verfahrensgang:

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 1.10.2019 die Angeklagten wegen Mordes bzw. Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Einen Teil der Mindestverbüßungsdauer hat das Landgericht für alle neun Angeklagte für vollstreckt erklärt. Mit Urteil vom 7.2.2022 hat der BGH die Verurteilungen bestätigt, einen der Strafaussprüche jedoch aufgehoben. Hintergründe zum Sachverhalt und zur Entscheidung finden Sie hier. 

Zu neuer Verhandlung und Entscheidung wurde an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Das LG hat den Angeklagten erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und eine Strafmilderung abgelehnt. Der Angeklagte legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Entscheidung des BGH:

Mit Beschluss vom 4.1.2023 hat der BGH die Revision ohne weitere Begründung verworfen. Rechtsfehler waren für den 5. Strafsenat nicht ersichtlich. Das LG habe ermessensfehlerfrei entschieden. 

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