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Gesetz über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes

Gesetzentwürfe: 

Das BMJ hat am 17. Oktober 2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes – Strafrechtspflegestatistikgesetz auf den Weg gebracht. Statistiken bilden auf dem Gebiet des Strafrechts die Grundlage für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik und dienen der Wissenschaft als Grundlage für ihre Forschung. Zudem sind sie für die Erfüllung europäischer und internationaler Berichtspflichten notwendig.  Derzeit gibt es für ihre Erstellung jedoch keine gesetzliche Grundlage. Neben der Schaffung eines bundeseinheitlichen Gesetzes hat der Entwurf zum Ziel, „aussagekräftige Daten für verschiedene Abschnitte des Strafverfahrens“ zu generieren, die dem Informationsbedarf besser Rechnung tragen. Der Bereich soll sich vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren über die Entscheidung bis zur Strafvollstreckung fortsetzen. So soll beispielsweise die Durchführung von verlaufsstatistischen Analysen und Rückfalluntersuchungen ermöglicht werden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann dazu:
„Strafrechtspolitik muss sich an empirischen Fakten orientieren – nicht an gefühlten Wahrheiten. Expertinnen und Experten sprechen von evidenzbasierter Kriminalpolitik. Eine evidenzbasierte Politik ist angewiesen auf aussagekräftige statistische Daten. Ausgerechnet im Bereich des Strafrechts ist die Datengrundlage noch oft lückenhaft. Mit dem Strafrechtspflegestatistikgesetz wollen wir diesen blinden Fleck beseitigen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Arbeit der Strafjustiz statistisch gut erfasst wird – vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Strafvollstreckung. Ich bin mir sicher: Die Debatte über die Fortentwicklung des Strafrechts wird von besseren statistischen Daten profitieren. Zugleich ist mir wichtig: Eine bessere statistische Erfassung der Strafjustiz muss gelingen, ohne die Strafjustiz mit bürokratischen Berichtspflichten zu lähmen. Unser Entwurf schafft diesen Balanceakt.“

 

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