Einführung zum Sonderheft

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Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs regelt die grundlegenden Fragen strafrechtlicher Verantwortung. Trotz der besonderen Bedeutung des Allgemeinen Teils sind die gesetzlichen Regelungen rudimentär, und es bleibt weitestgehend der Rechtsprechung überlassen, die Voraussetzungen etwa für die objektive Zurechnung, den Vorsatz oder das Vorliegen von Garantenstellungen oder Sorgfaltspflichtverletzungen zu entwickeln. Auch mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot sollte das Strafgesetzbuch jedoch den Anspruch haben, die wesentlichen Aspekte des Allgemeinen Teils ausdrücklich zu normieren.

Vor diesem Hintergrund hat es sich die Arbeitsgruppe „Reform des Strafrechts Allgemeiner Teil“ des Kriminalpolitischen Kreises[1] zur Aufgabe gemacht h, den Gesamtkomplex des dogmatischen Teils des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten und neue Formulierungen für die wesentlichen Fragen vorzuschlagen.[2] Die Entwürfe der Arbeitsgruppe zielen zum einen auf die Kodifikation bestehender – und für überzeugend befundener – Konzepte, möchten aber gleichzeitig eigene Impulse für die Gestaltung des Allgemeinen Teils geben.

Intensiv hat die Arbeitsgruppe an einer Neuformulierung des Notwehrrechts in § 32 StGB und der Überschreitung der Notwehr in § 33 StGB gearbeitet. Die Ergebnisse unserer Überlegungen wurden in GA 5/2023 veröffentlicht. Ziel unserer Bemühungen war es, in einen wissenschaftlichen Diskurs über Ratio, Voraussetzungen und Grenzen des Notwehrrechts einzutreten. Daher haben wir einige Kolleginnen und Kollegen gebeten, sich kritisch mit unseren Vorschlägen auseinanderzusetzen. Auf einer Online-Tagung am 16. Juni 2023 sind wir miteinander in einen höchst spannenden Austausch getreten. Dieses Sonderheft enthält unseren ursprünglichen Entwurf, die Kommentare zu den vorgeschlagenen Regelungen und zu offenen Flanken des Notwehrrechts. Nach der Tagung hat sich die Arbeitsgruppe zusammengefunden, um den Entwurf im Lichte der durch die Diskussion erlangten Erkenntnisse noch einmal kritisch zu hinterfragen. Das Ergebnis dieses Prozesses findet sich am Ende des Sonderhefts.

 

Prof. Dr. Elisa Hoven und Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

 

[1]      Im Kriminalpolitischen Kreis arbeiten über 30 Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer aus verschiedenen deutschen Universitäten zusammen. Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, strafrechtswissenschaftliche Positionen in die kriminalpolitische Diskussion einzubringen und miteinander in einen langfristigen und kontinuierlichen wissenschaftlichen Austausch zu treten.

[2]      Maßgeblich mitgewirkt am hier formulierten Vorschlag haben neben den Verfassern Jörg Eisele, Volker Erb, Bernd Heinrich, Milan Kuhli, Hans Kudlich, Christoph Sowada und Thomas Weigend.

 

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