Contemporary Anti-Corruption Legal Policy: European and Ukrainian Perspectives

von Prof., Prof. h.c., Doctor habil. in Law, Doctor of Theology Yevgen L. Streltsov 

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Abstract
Der strategische Kurs der Ukraine auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union erfordert nicht nur weitreichende politische und sozioökonomische Reformen, sondern auch eine wirksame Eindämmung gesellschaftlich destruktiver Phänomene, die geeignet sind, das Funktionieren des Staates zu beeinträchtigen. Korruption nimmt in diesem Zusammenhang eine besonders herausragende Stellung ein, da ihre negativen Auswirkungen einen systemischen Charakter aufweisen und nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erfassen können. Der Beitrag geht von der Prämisse aus, dass Korruption heute nicht mehr lediglich als Gesamtheit einzelner rechtswidriger Praktiken verstanden werden sollte, sondern als ein systemisches Phänomen, das geeignet ist, die Staatlichkeit zu erodieren, die öffentliche Governance zu deformieren, den Gesellschaftsvertrag zu unterminieren und das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen zu beeinträchtigen. Ihre axiologische Dimension sowie ihre Auswirkungen auf die institutionelle Leistungsfähigkeit und Legitimität des Staates bedürfen daher einer weitergehenden dogmatischen Ausarbeitung. Ziel des Beitrags ist es, ein systematisches und konzeptionell kohärentes Verständnis der modernen Korruption zu entwickeln, ihre systemischen und destruktiven Auswirkungen auf die Staatlichkeit, den Gesellschaftsvertrag, die institutionelle Reputation sowie die Effektivität öffentlicher Governance und Verwaltung herauszuarbeiten und geeignete rechtliche und institutionelle Reaktionsmechanismen zu bestimmen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Notwendigkeit, herkömmliche Ansätze der Antikorruptionspolitik neu zu bewerten und wirksamere Mechanismen zur Eindämmung von Korruption und zur Gewährleistung der Verantwortlichkeit für korruptes Verhalten zu entwickeln. Die Untersuchung bewegt sich im europäischen und nationalen Bezugsrahmen der antikorruptionsrechtlichen Politik und berücksichtigt die sich aus der im April 2026 verabschiedeten Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption ergebenden Anforderungen sowie die maßgeblichen ukrainischen Rechts- und Regelungsinstrumente auf diesem Gebiet. Der Beitrag begründet die Notwendigkeit einer weiteren Fortentwicklung der ukrainischen antikorruptionsrechtlichen Politik unter Berücksichtigung europäischer Standards, nationaler Besonderheiten und der gegenwärtigen Herausforderungen des Staatsaufbaus.

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Ron-Jo Koenen: Die Strafbarkeit des Upskirtings. Eine phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung des sog. Upskirtings anlässlich der Einführung von § 184k StGB durch das 59. StRÄndG

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2026, Verlag Duncker & Humblot GmbH, ISBN: 978-3-428-19747-7, S. 579, Euro 109,90

Die Strafbarkeit des sog. Upskirtings wurde am 1.1.2021 als „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ gem. § 184k StGB ins Strafgesetzbuch eingeführt. Die Dissertation widmet sich neben der Phänomenologie des Upskirtings u.a. der verfassungsrechtlichen Perspektive der Legitimität einer Inkriminierung sowie einer kriminalpolitischen Auseinandersetzung mit den kontrovers diskutierten Fragen, welches das primär geschützte Rechtsgut der Strafnorm ist und wo der Straftatbestand am sinnvollsten verortet werden sollte. Eine Untersuchung der Norm-anwendung und -ausgestaltung öffnet den Raum für Überlegungen zum etwaigen reformpolitischen Handlungsbedarf.

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Digitale Ermittlungsmaßnahmen

Hier finden Sie folgende Stellungnahmen: 

Öffentliche Anhörung im Innenausschuss vom 21. September 2026: 

Zum Regierungsentwurf

 

 

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Gezerre um Vermögensabschöpfung

von Folker Bittmann

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Abstract
Strafrecht ist ein unvermeidlich mit Emotionen besetztes Minenfeld. Die Erregung steigt zusätzlich, trifft Strafrecht mit finanziellen Folgen zusammen. Zum 1.7.2017 wurde die Vermögensabschöpfung zur 3. Säule des Strafverfahrens neben Strafe und Maßregel ausgebaut und unter das Motto gestellt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen!“. Dieser weniger justitiable als moralisierende Leitspruch sollte die schon zuvor bestehenden Vorschriften in neuem Gewande aus ihrem Dornröschenschlaf erwecken. Das ist in wohl einmaliger Weise gelungen. Schon Ende 2017 setzte die seitdem nicht abebbende Flut an Entscheidungen ein, sich quantitativ sogar steigernd und qualitativ zuweilen als Sturmflut scheinbar unüberwindliche Grenzmauern schleifend. Wie das halt so ist: Altes muss weichen, ohne dass das Neue bereits durchstrukturiert ist. Dass manches fehlen und anderes übertrieben werden könnte, war den „Eltern“ der Reform 2017 durchaus bewusst. Dass es sich tatsächlich so entwickelt hat, ist daher weder überraschend noch Basis für Kritik am seinerzeitigen Ergebnis. Die Nachjustierung ist daher unvermeidlich. Nur wo und wie?

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§ 140 StGB im Spiegel obergerichtlicher Rechtsprechung: Schutz oder Gefährdung des öffentlichen Friedens?

von Dr. Erik Weiss und Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski

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Abstract
Der Straftatbestand der Belohnung und Billigung von Straftaten gem. § 140 StGB erlebt seit seiner Reform im Jahr 2021 und u.a. wegen prorussischer Äußerungen im Kontext des Ukraine-Kriegs eine Renaissance. Der Beitrag nimmt zwei obergerichtliche Entscheidungen, die mit unterschiedlichen Begründungen eine Strafbarkeit entsprechender Äußerungen nach § 140 StGB bejaht haben, zum Anlass, die Legitimation dieser Vorschrift und ihrer praktischen Anwendung einer Revision zu unterziehen.

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Kriminalitätsbekämpfung auf Kosten der Freiheitsrechte? Zur Zulässigkeit einer vollständigen Bargeldabschaffung zur effektiven Geldwäschebekämpfung

von Dr. Amir Katanbafteh

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Abstract
Die Diskussion um die Zukunft des Bargelds hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob Bargeldbeschränkungen oder sogar eine vollständige Abschaffung zur effektiveren Geldwäschebekämpfung beitragen können. Deutschland gilt trotz bestehender Regelungen weiterhin als anfällig für illegale Finanzströme. Gleichzeitig hat Bargeld in der Bevölkerung eine hohe Bedeutung. Es steht für Freiheit und Datenschutz. Der Beitrag geht der Frage nach, ob der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht zu weitergehenden Eingriffen berechtigt wäre und welche Folgen dies für die Freiheitsrechte der Betroffenen hätte.

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Sicherung, Speicherung, Identifizierung – Der RegE vom 22.4.2026 und die strafprozessuale Neustrukturierung digitaler Ermittlungsdaten

von RA Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M. (London), MBA (Oxford)

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Abstract
Der Regierungsentwurf zur IP-Adressspeicherung ordnet die strafprozessuale Datenerhebung nicht punktuell, sondern strukturell neu. Seine Leitfigur ist nicht das klassische Quick-Freeze-Modell, sondern ein Kombinationsmodell aus dreimonatiger IP-Adressspeicherung, anlassbezogener Sicherungsanordnung und neu justierten Erhebungsbefugnissen für Verkehrs-, Nutzungs- und Bestandsdaten.

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