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EDITORIAL

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Überlegungen zu dem Gesetz zur Änderung des IRG vom 5.1.2017
von Rechtsanwalt und Privatdozent Dr. Peter Rackow

Die zukünftige Strafbarkeit des Sportwettbetrugs
von Wiss. Mit. Dr. André Bohn

STELLUNGNAHMEN ZU GESETZENTWÜRFEN

Reformvorhaben der StPO
von Rechtsanwalt Dr. Eren Basar

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Schöffenrechts
von Wiss. Mit. Dr. Oliver Harry Gerson

Effektive Bekämpfung von Gaffern
von Prof. Dr. Martin Heger und Wiss. Mit. Michael Jahn, LL.M. (UMN)

Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung
von Rechtsanwalt Alexander Baur, M.A./B.Sc.

BUCHBESPRECHUNGEN

Oliver Harry Gerson: Das Recht auf Beschuldigung
von Prof. Dr. Anja Schiemann

Rebekka Popadiuk: Abrechnungsbetrug im GoÄ-Liquidationsbereich
von Rechtsanwältin Dr. Kerstin Stirner

Nico Herold: Whistleblower
von Rechtsanwalt Christian Heuking

Yvonne Conzelmann: Notwendigkeit einer Reform des § 238 StGB
von Prof. Dr. Anja Schiemann

TAGUNGSBERICHT

"Hass trifft Helfer" - Kriminologisches Forum in Mainz
von Tamara Großmann, Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel und Dr. phil. Matthias Rau

Editorial

 

Editorial als PDF Version

Unser zweites Heft in diesem Jahr beginnt mit Überlegungen zu dem Gesetz zur Änderung des IRG vom 5.1.2017. Rackow stellt einen neuen Abschnitt im IRG vor (§§ 91a bis 98e IRG), in dem mit Wirkung zum 22.5.2017 die Europäische Ermittlungsanordnung geregelt ist. Im Anschluss beschäftigt sich der Beitrag von Bohn mit den Vorschriften zum Sportwettbetrug und zur Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe, die zukünftig eine Strafbarkeit begründen werden. Der Bundestag hatte am 9.3.2017 diese Ergänzungen im materiellen Strafrecht beschlossen. Basar setzt sich in seinem Aufsatz kritisch mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens auseinander.

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Überlegungen zu dem Gesetz zur Änderung des IRG vom 5.1.2017

von Rechtsanwalt und Privatdozent Dr. Peter Rackow

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Abstract
Die Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3.4.2014 (im Folgenden RL EEA)
[1] ist durch die Mitgliedsstaaten bis zum 22.5.2017 in nationales Recht umzusetzen. Dieser Verpflichtung ist Deutschland vorfristig bereits in der ersten Woche des Jahres 2017 durch ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ vom 5.1.2017[2] nachgekommen, welches mit Wirkung zum 22.5.2017 neue Vorschriften der §§ 91a bis 98e in das IRG einfügt. Diese Regelungen bilden einen eigenen Abschnitt über die „Europäische Ermittlungsanordnung“.

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Die fortschreitende Ausweitung des materiellen Strafrechts am Beispiel der zukünftigen Strafbarkeit des Sportwettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe

von Dr. André Bohn

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Abstract

Nachdem die Bundesregierung den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben am 20.6.2016 in den Bundestag eingebracht hat,[1] hat der Bundestag dieses Gesetz am 9.3.2017 beschlossen.[2] Die Debatte um die Einfügung eines Straftatbestands des Sportbetrugs ist indes schon älter.[3]

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Reformvorhaben StPO – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“

von Dr. Eren Basar

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Abstract

Mit großen Schritten bewegen wir uns auch im Strafprozessrecht auf eine Reform zu. Dazu hat die Bundesregierung am 14.12.2016 das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ als eigenen Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Am 9.3.2017 wurde der Entwurf im Bundestag beraten und an den Rechtsausschuss verwiesen. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist für den 27.4.2017 geplant. Dem Entwurf liegt der Referentenentwurf des BMJV zu Grunde (vgl. ausführlich KriPoZ 2016, 177), der wiederum das Ergebnis der von Heiko Maas eingesetzten Expertenkommission war. Der jetzige Entwurf der Bundesregierung dreht das Rad an mehreren Stellen noch mal soweit „zurück“, dass von den ausgeglichenen Ansätzen der Expertenkommission und des ersten (Referenten-)Entwurfs nur die Vorschläge übrig bleiben, die (zumeist einseitig) die Strafverfolgung stärken. Das Herzstück der Reformüberlegungen, die audio-visuelle Dokumentation von Aussagen im Ermittlungsverfahren, wird auf ein Minimum begrenzt. Die Reformziele werden somit weitgehend verfehlt.

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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drs. 18/9534) Stellungnahme zur geplanten Änderung des Schöffenrechts

von Dr. Oliver Harry Gerson

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Abstract
Der Beitrag beleuchtet ausschließlich die geplanten Änderungen des Schöffenrechts. Die Modifikationen des Entwurfs der Bundesregierung laufen auf ein „ununterbrochenes“ Schöffenamt sowie eine strukturelle Reduktion der Auswahllisten für potentielle Kandidaten hinaus, was insgesamt als wenig nachvollziehbar und kontra-produktiv zu bewerten ist. Mit Blick auf die rechtlichen, demokratietheoretischen und sozial-psychologischen Implikationen der „Institution Schöffe“ ist zudem zu konstatieren, dass der „große Wurf“ durch die angedachten Änderungen jedenfalls nicht gelungen ist. Stattdessen verfängt sich das Vorhaben in inneren Widersprüchen und läuft darüber hinaus Gefahr, neue Asymmetrien im Strafverfahren zu verfestigen. Der Beitrag zeigt zudem auf, dass die erhofften Effekte von Laienrichtern auf das Strafverfahren oftmals hinter deren tatsächlicher Wirkung zurückbleiben.

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Anmerkungen zum Bundesratsentwurf „Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts“

von Prof. Dr. Martin Heger und Wiss. Mit. Michael Jahn, LL.M. (UMN)

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Abstract
„Der Bundesrat versucht, mit einem Gesetzentwurf der Problematik des sogenannten Gaffens bei Unglücksfällen Herr zu werden. Kern der Lösung soll ein neuer Tatbestand sein, der das Behindern von Rettungskräften unter Strafe stellt, ohne dass es dabei zur Anwendung von Gewalt oder Drohungen kommen muss. Ob für das Problem des sogenannten Gaffens grundsätzlich ein Bedarf nach neuen Strafgesetzen vorhanden ist und welche Probleme und Gefahren der Gesetzentwurf mitbringt, wird im folgenden Beitrag besprochen.”

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf extremistische Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht

von Dr. Alexander Baur, M.A./B.Sc.

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Abstract
Der Terrorismus ist im Sanktionenrecht angekommen: Unter dem Eindruck des jüngsten Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt plant die Bundesregierung, die 2013 in das Recht der Führungsaufsicht (§ 68b Abs.1 S. 1 Nr. 12 StGB) eingeführte Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) auf extremistische Straftäter auszudehnen. Da bei extremistischen Straftätern ein resozialisierungs- und besserungsorientiertes Strafrecht an seine Grenzen stößt, fügt sich das Vorhaben nicht ohne Friktionen in das Recht der Führungsaufsicht ein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein neuerliches Symptom einer sich verändernden Grundausrichtung des Sanktionenrechts. Diesen Paradigmenwechsel und andere Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben möchte der folgende Beitrag aufzeigen.

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Oliver Harry Gerson: Das Recht auf Beschuldigung. Strafprozessuale Verfahrensbalance durch kommunikative Autonomie

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2016, Verlag De Gruyter, Berlin, ISBN: 978-3-11-048980-4, S. 1084, Euro 179,95.

Die an der Juristischen Fakultät der Universität Passau bei Prof. Dr. Esser als Erstgutachter eingereichte Dissertation hat einen monumentalen Umfang von über 1000 Seiten, was für eine Dissertation doch eher ungewöhnlich ist. Der Umfang sollte den Leser aber nicht abschrecken, liest man sich doch – auch dank des flüssigen Schreibstils – sehr schnell in die Arbeit und das spannende Thema ein.

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Rebekka Popadiuk: Der Abrechnungsbetrug im GOÄ-Liquidationsbereich

von Dr. Kerstin Stirner

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2016, Verlag Dr. Kovač, Hamburg, ISBN: 978-3-8300-9068-7, S. 201, Euro 88,90.

Das Gesundheitswesen gehört zu den bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in unserer Gesellschaft. Nicht überraschend ist daher, dass sich Straftaten im Gesundheitswesen längst nicht mehr im Bereich der klassischen Körperverletzungs- und Tötungsdelikte bewegen, sondern in jüngerer Vergangenheit zunehmend Bedeutung im Wirtschaftsstrafrecht gewonnen haben. Der ärztliche Abrechnungsbetrug nimmt hierbei einen nicht unbeachtlichen Anteil ein. Lange hatten sich die Gerichte allerdings nur mit dem vertragsärztlichen Abrechnungsbetrug zu befassen. Erst mit der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 25.01.2012 (BGH, NJW 2012, 1377) ist auch der privatärztliche Abrechnungsbetrug in den Fokus von Rspr. und Lit. gerückt. Dieses Thema greift Rebekka Popadiuk in ihrer vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier 2016 als Dissertation angenommenen und von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Heiner Kühne betreuten Arbeit auf.

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