Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes

Gesetzentwürfe: 

 

Die Länder Niedersachsen und Bremen haben sich mit einem Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes (BR Drs. 207/19) für ein Waffenverbot an öffentlichen Plätzen ausgesprochen. Angriffe mit Messen oder mit Waffen seien weiterhin in großer Anzahl verübt worden. Dies beeinträchtige insbesondere das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Darum soll durch eine gesetzliche Maßnahme das Tragen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit und insbesondere an stark frequentierten Orten untersagt werden. Dazu soll die Verordnungsermächtigung der Länder entsprechend erweitert werden, damit umfangreiche Waffenverbotszonen eingerichtet werden können. Für Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 6 cm soll ein komplettes Mitführungsverbot in der Öffentlichkeit bestimmt werden. 

Der Bundesrat beschäftigte sich in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2019 mit dem Antrag der Länder. Im Anschluss wurde er zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Dieser beschäftigt sich am 23. Mai 2019 damit. Entsprechend seiner Empfehlung entscheidet der Bundesrat dann darüber, ob er den Entwurf in den Bundestag einbringen will. 

 

 

 

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

 

Gesetzentwürfe:

19. Wahlperiode

Plenarantrag des Landes Hessen: BR Drs. 58/2/18

 

18. Wahlperiode

Empfehlung der Ausschüsse: BR Drs. 357/1/16

Mehr öffentliche Sicherheit – Für eine bessere Begrenzung und Kontrolle von Schusswaffen
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/8710
 
Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/9674
 
Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränken
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BT Drs. 18/7654

 

weiterführende Materialien:

 

Am 2. März 2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzantrag des Landes Niedersachen zur Verschärfung des Waffenrechts (BR Drs. 39/18) in den Bundestag einzubringen. Gleichzeitig wurde eine Vorlage aus Hessen vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Beide Entwürfe sehen vor der Erteilung eines Waffenscheins eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden vor. Dies soll verhindern, dass bekannte Extremisten legal an Waffen kommen. In der vergangenen Wahlperiode gab es bereits einen ähnlichen Vorstoß nach den Anschlägen in Brüssel und Paris. Alle Entwürfe knüpfen an die geforderte Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in § 5 WaffG an.

Der Gesetzesantrag aus Niedersachsen basiert auf den Ermittlungsergebnissen im Zusammenhang mit der „Zwickauer Terrorzelle“. Zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind die Behörden bislang lediglich zur Überprüfung des BZRG und des staatsanwaltlichen Verfahrensregisters verpflichtet. Zusätzlich wird eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststellen eingeholt. Eine Pflicht zur Abfrage von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden besteht für die Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht. Dazu sollen die Waffenbehörden nun verpflichtet werden. Grund zur erneuten Diskussion des Entwurfs gaben aktuell einige „Reichsbürger“, die über legale Waffenarsenale verfügen. 

Der Gesetzentwurf stand nun zum dritten Mal auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Antrag wurde bereits 2013 in den Bundesrat eingebracht (BR Drs. 744/12 (B)), jedoch  bis zum Ende der Legislaturperiode nicht weiter verfolgt. Am 25. März 2014 beschloss die Niedersächsische Landesregierung die erneute Einbringung in den Bundesrat (BR Drs. 115/14). Zwei Monate später, am 28. Mai 2014, wurde der Gesetzentwurf entsprechend in den Bundestag eingebracht (BR Drs. 18/1582), jedoch auch hier bis zum Ende der Legislaturperiode nicht weiter verfolgt. Einen ähnlichen Entwurf des Bundesrates aus dem Jahr 2016 (BT Drs. 18/10262) lehnte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ab. Sie bezweifelte die Gebotenheit solcher Abfragen und hielt die nach geltender Rechtslage zur Verfügung stehenden Instrumente für ausreichend.

Der Antrag aus Hessen (BR Drs. 58/18) sieht neben der Einführung einer Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden eine Regelung vor, wonach Personen, die bereits vom Verfassungsschutz überwacht werden, auch regelmäßig keine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts besitzen. Er stand am 23. März 2018 auf der Tagesordnung zur 966. Sitzung des Bundesrates, wurde dann jedoch kurzfristig wieder abgesetzt. 

Am 25. April 2018 hat der Bundestag den Entwurf aus Niedersachsen in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 19/1715). Dieser hat noch nicht über den Vorschlag entschieden. 

Am 6. Juli 2018 hat der Bundesrat nun auch über den Gesetzesantrag aus Hessen debattiert. In der Abstimmung erhielt er jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit.


18. Wahlperiode

Die unter dem Eindruck der Terroranschläge in Brüssel und Paris sowie der Verübung tödlicher Übergriffe mithilfe von Waffen durch Extremisten vorangetriebene Forderung nach Verschärfung des Waffenrechts bildet den Inhalt dieses Gesetzentwurfs.  Nach dem Willen des Bundesrates soll vermieden werden, dass Extremisten legal Waffen besitzen. Dieses Vorhaben soll dadurch realisiert werden, dass die zuständigen Behörden bei den Verfassungsschutzbehörden personenbezogene Informationen über Personen abfragen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Der Bundesrat hat dazu auf Initiative des Landes Hessen am 23. September 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Ergänzung im Waffengesetz vorschlägt. Extremisten, die dem Entwurf zufolge dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Waffenbehörden die Erlaubnis dann versagen. Die Bundesrats-Vorlage präzisiert dazu die Vorschriften der sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf den Bundesratsvorschlag zur Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden ab. Sie bezweifelt die Gebotenheit solcher Abfragen und hält die nach geltender Rechtslage zur Verfügung stehenden Instrumente für ausreichend, um den Informationsfluss in der gebotenen Weise zu verbessern.

Die Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beschäftigen sich inhaltlich mit Änderungen im Umgang mit Explosivstoffen im Waffenrecht. In einem wird das Bedürfnis nach einer Beschränkung der Abgabe von „anschlagsfähigen Ausgangsstoffen“ focusiert. Die Bedrohung durch politisch motivierte Anschläge gehe dem Antrag zufolge zunehmend auch von radikalisierten Einzeltätern aus, die zur Durchführung ihrer Taten Unterstützung durch bewusst wenig institutionalisierte, „fluide“ Netzwerke erhalten. Zudem wird die Verschärfung des Waffenrechts gefordert – die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen, der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und Kontrollen vorsieht. Zu diesen Anträgen fand am 28. November 2016 einen öffentliche Anhörung im Innenausschuss statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen, die die Änderungen unterschiedlich bewerteten, finden Sie hier.

 

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