2. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste – Reform der Nachrichtendienste zwischen Vergesetzlichung und Internationalisierung

von Mareike Neumann 

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Am 15. und 16. März 2018 fand das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundeskanzleramt veranstaltete 2. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ zum Thema „Reform der Nachrichtendienste zwischen Vergesetzlichung und Internationalisierung“ in Berlin statt.[1] Die Tagung stand unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich (Hochschule des Bundes), Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Universität Bonn), RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Kurt Graulich, Prof. Dr. Christoph Gusy (Universität Bielefeld) und RD Dr. Gunter Warg (Hochschule des Bundes). Ziel des Symposiums war es, eine Plattform für den fachlichen Diskurs zwischen Rechtswissenschaft und Praxis zum Recht der Nachrichtendienste zu schaffen, wobei sowohl zivilgesellschaftliche als auch Erfordernisse aus der behördlichen Praxis Berücksichtigung finden sollten.

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Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst – Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und internationale Datenkooperation

von Richter am BVerwG a.D. Dr. Kurt Graulich

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Abstract
Das BNDG ist im Jahr 2016 grundlegend reformiert worden. Thematische Schwerpunkte lagen auf der Normierung der sog. Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung sowie der internationalen Kooperation mit dem Ziel des Informations- und Datenaustauschs. Die Arbeit des deutschen Auslandsnachrichtendienstes wird sich dadurch im Wesentlichen nicht verändern. Der Gesetzgeber ist vielmehr der Erwartung gerecht geworden, der für notwendig erachteten Tätigkeit tragfähige gesetzliche Grundlagen zu verschaffen. Damit sind Defizite ausgeräumt worden, die der deutschen Nachkriegssituation noch über die Vereinigung hinaus geschuldet waren.

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