Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und Straftaten aus Gruppen (§ 184j StGB)

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch 

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Schlechte Gesetze beschädigen das Ansehen des Rechts und des Rechtsstaats. Sie diskreditieren die Legislative und zwingen die Rechtsanwendenden zu Entscheidungen auf Grundlage von Gesetzen, denen – weil sie so schlecht sind – kein Respekt entgegengebracht wird. Adressaten solcher Gesetze, die diese übertreten, Mangel an Normtreue und Gesetzesgehorsam vorzuwerfen, ist nur mit schlechtem Gewissen möglich. § 184i StGB und § 184j StGB sind zwei Anschauungsobjekte aus der neueren Produktion der Legislative, die besser so nicht das Licht der Welt erblickt hätten. Im Folgenden wird die Mängelliste, die sich bereits in StGB-Kommentaren und anderen Publikationen findet, um einige Punkte erweitert.

weiterlesen …

Schon wieder: Der „Gaffer“ im Blickpunkt des Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums vom 9. September 2019

von Dr. Maximilian Lenk 

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Das Bundesjustizministerium hat am 9. September 2019 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes von Verstorbenen“ veröffentlicht, mit dem erneut dem Phänomen des „Gaffens“ begegnet werden soll. Der folgende Beitrag beleuchtet die geplanten Neuerungen, arbeitet die damit einhergehenden Probleme heraus und zeigt zum Schluss einen alternativen Regelungsvorschlag auf.

weiterlesen …

Strafbarkeit der Bildaufnahmen des Intimbereichs durch sog. Upskirting

von Prof. Dr. Jörg Eisele und Wiss. Mit. Maren Straub 

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Die Strafbarkeit des Anfertigens von Bildaufnahmen des Intimbereichs durch sog. Upskirting ist ein Phänomen, das in jüngerer Zeit aufgrund medialer Berichterstattung zum Thema breiter öffentlicher Debatten wurde. Inzwischen wurden über den Bundesrat sowie durch die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe für einen neuen Straftatbestand vorgelegt. Der nachfolgende Beitrag setzt sich nicht nur kritisch mit diesen Gesetzentwürfen auseinander, sondern bettet solche Verhaltensweisen in einen größeren Kontext ein.

weiterlesen …

Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung audio-visueller Aufzeichnungen in Strafprozessen (BT-Drs. 19/11090)

von RA und Fachanwalt für Strafrecht Prof. Dr. Jan Bockemühl 

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Das über eine Sitzung in Strafsachen zu erstellende Hauptverhandlungsprotokoll entfaltet gemäß § 274 StPO sowohl negative als auch positive Beweiskraft. Inhaltlich werden nach der lex lata allerdings lediglich die wesentlichen Förmlichkeiten protokolliert. Eine (wörtliche) Dokumentation des Inhalts von Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten findet nicht statt. Nunmehr liegen zwei Gesetzesentwürfe vor, die eine wörtliche Protokollierung der strafrechtlichen Sitzungen zumindest in erstinstanzlichen Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten vorschlagen.

weiterlesen …

Sächsisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Vollzug für das 21. Jahrhundert. Symposium anlässlich des 300-jährigen Bestehens der Justizvollzugsanstalt Waldheim

von Prof. Dr. Anja Schiemann 

Beitrag als PDF Version 

2019, Nomos, Baden-Baden, ISBN: 978-3-8487-4787-0, S. 129, Euro 42,00.

Der Tagungsband gibt die Vorträge wieder, die anlässlich des Symposiums „Vollzug für das 21. Jahrhundert“ in der JVA Waldheim gehalten worden sind.

weiterlesen …

Defence Counsel at the International Criminal Tribunals 

von RAin Pia Bruckschen 

Beitrag als PDF Version 

Am 26. Januar 2019 fand auf Einladung des „ICDL Germany e.V.“, einem Zusammenschluss von Strafverteidigern und Wissenschaftlern mit Interesse für das Wirken der internationalen Strafjustiz, die bereits 13. Auflage der Konferenz „Defence Counsel at the International Criminal Tribunals“ in den Räumlichkeiten des Hotels Intercontinental in Berlin statt. Die Veranstaltung wurde gefördert von der RAK Berlin. Wissenschaftler und Praktiker aus dem In- und Ausland fanden sich zur Diskussion und Analyse aktueller Probleme und Erfahrungen in Zusammenhang mit den Entwicklungen und Verfahren vor den Internationalen Gerichtshöfen zusammen. Auch dieses Jahr war die Konferenz von einem intensiven Erfahrungsaustausch mit an den Tribunalen praktizierenden Juristen als auch von der Diskussion erheblicher verfahrensrechtlicher und tatsächlicher Problematiken – neuer oder altbekannter Art – geprägt.

weiterlesen …

Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Harmonisierung von § 252 Strafgesetzbuch

Gesetzentwürfe: 

 

Die Fraktion der AfD hat am 8. November 2019 einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Harmonisierung von § 252 StGB in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 19/14764). 

Hintergrund ist die mit dem 6. StrRG (BT Drs. 13/7164) in die Tatbestände der §§ 242, 249 StGB eingefügte Drittzueignungsabsicht. Im Vergleich dazu sieht § 252 StGB für den subjektiven Tatbestand neben dem Vorsatz, der sich auf den Diebstahl und die Nötigung beziehen muss, nur die Absicht der Sicherung des Eigenbesitzes vor. Die reine Drittzueignungsabsicht reicht hier gerade nicht aus. Die Fraktion sieht darin eine Strafbarkeitslücke, die aufgrund der Nähe des Räuberischen Diebstahl zum Raub geschlossen werden müsse. 

Bereits am 15. Januar 2020 hat der Rechtsausschuss zu einer Ablehnung des Entwurfs der AfD geraten (BT Drs. 19/16541). Ein gleichlautender Beschluss wurde am 23. Juni 2021 durch den Bundestag ohne weitere Aussprache in einer abschließenden Beratung gefasst. 

 

 

 

Betäubungsmittel für den Eigengebrauch

Gesetzentwürfe: 

 

Die Fraktion Die Linke hat am 8. November 2019 einen Antrag zur Festlegung einer bundeseinheitlichen geringen Drogenmege und zur Erleichterung von Harm Reduction in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 19/14828). Eine Reform des Drogenstrafrechts sei aus verfassungsrechtlicher, strafrechtstheoretischer und gesundheitswissenschaftlicher Sicht dringend erforderlich. Dir Drogenprohibition sei mit dem Feiheitspostulat der Verfassung nicht vereinbar und verletzte das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Schließlich habe die Vergangenheit gezeigt, dass der Drogenkonsum durch Repression nicht reduziert werde und die beabsichtigte generalpräventive Wirkung des Betäubungsmittelstrafrechts nicht eingetreten ist. Bei 77 Prozent der polizeilich erfassten Rauschgiftdelikte handele es sich um konsumnahe Delikte. Dazu komme, dass die Bundesländer die Grenzwerte für die geringe Menge (§ 31a BtMG) selbst festlegen und die Vorgaben des BVerfG selbst nach 25 Jahren noch nicht umgesetzt wurden. Dies führe zu einer uneinheitlichen Anwendungspraxis, die mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung beendet werden soll. 

Die Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der u.a.: 

  • in § 31a BtMG das Absehen von der Strafverfolgung vorsieht, wenn der Konsument die BtM „lediglich zum Eigengebrauch anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt und folgende Bruttomengen nicht überschritten werden: drei Gramm bei Heroin, Kokain, Speed, MDMA in Pulverform, Methamphetamin und Crack, zehn Pillen Ecstasy (MDMA) und 15 Gramm getrocknete psychotrope Pilze. LSD soll zum Eigenbedarf ohne konkrete Grenzwertfestlegung entkriminalisiert werden“ und
  • die Möglichkeit des drug-checking in § 31a BtMG schafft. 

Am 26. Mai 2021 hat der Ausschuss für Gesundheit in seiner Beschlussempfehlung zu einer Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke geraten (BT Drs. 19/30042). Ein entsprechender Beschluss des Bundestage erging schließlich am 23. Juni 2021 ohne weitere Aussprache in einer abschließenden Beratung.  

 

Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten

Gesetzentwürfe: 

 

Der Freistaat Bayern hat am 15. Oktober 2019 einen Gesetzesantrag zur Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten in den Bundesrat eingebracht (BR Drs. 498/19). 

Laut einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage aus Januar 2019, seien es 61 Prozent der Deutschen, die Antisemitismus für ein wachsendes Problem halten und damit mehr, als in den übrigen europäischen Ländern. Die Zunahme antisemitischer Tendenzen lasse sich aber auch objektiv belegen. Die PMK-Statistik weise für das Jahr 2018 bundesweit 1.799 antisemitische Straftaten aus, ein Anstieg im Vergleich zum Jahr 2013 um ca. 40 Prozent. Insbesondere stelle die Zunahme strafbarer antisemitischer Äußerungen im Internet durch die schnelle Verbreitung und große Reichweite ein Problem neuerer Zeit dar. Mit den Taten werde zugleich eine symbolische Botschaft der Einschüchterung und Verunsicherung übermittelt, die sich gegen ein friedliches Zusammenleben der Gesellschaft richtet. Dies dürfe ein demokratischer Rechtsstaat nicht hinnehmen und sei darum zum Handeln aufgerufen. Er müsse sich nicht nur schützend vor die jüdischen Mitbürger stellen, sondern auch Sorge dafür tragen, dass eine nachdrückliche Strafverfolgung antisemitischer Straftaten stattfindet. Dies sei nicht zuletzt auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten von Bedeutung. 

Bislang ermöglicht § 46 StGB rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe oder Ziele des Täters bei der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen. Antisemitische Beweggründe seien dabei zwar grundsätzlich auch unter menschenverachtende Beweggründe zu subsumieren, werden aber im Gegensatz zu rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründen, die ebenfalls menschenverachtend sind, nicht genannt. Damit seien sie im Gesetz nur unzureichend abgebildet. 

Der Entwurf sieht daher vor, § 46 Abs. 2 S. 2 StGB um die antisemitischen Beweggründe und Ziele, als ein weiteres Beispiel für menschenverachtende Tatmotive zu ergänzen. 

Der Gesetzentwurf wurde am 8. November 2019 im Bundesrat vorgestellt und im Anschluss an den Rechts- und den Innenausschuss überwiesen. Diese sprachen sich in ihrer Empfehlung (BR Drs. 498/1/19) dafür aus, den Entwurf in den Bundestag einzubringen. Dies wurde in der Plenarsitzung am 29. November 2019 im Rahmen einer Abstimmung beschlossen. Am 13. Januar 2020 brachte der Bundesrat den Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BT Drs. 19/16399), nachdem die Bundesregierung Stellung genommen hatte. Diese unterstützt zwar das Anliegen des Entwurfs, verweist aber auch darauf, dass sie bereits eine entsprechende Regelung  in einem eigenen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Näheres dazu finden Sie hier

 

 

 

Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Beschluss der Bundesregierung vom 30. Oktober 2019: 

 

Am 30. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. 

Dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Von Hass und Drohungen Betroffene werden künftig besser geschützt, auch durch Änderungen im Melderecht. Wir müssen zudem unter allen Umständen verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten gelangen. Deshalb führen wir im Waffenrecht die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, für den ich mich schon lange eingesetzt habe.“

Das geschnürte Maßnahmenpaket soll

  • die Identifizierung bei Hasskriminalität im Netz verbessern,
  • die Strafbarkeit von Cyber-Stalking, Hetze und aggressiver Beleidigung anpassen,
  • den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern verbessern (so auch schon der Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz: BR Drs. 418/19), 
  • die Bearbeitung des Rechtsextremismus im Verfassungsschutzverbund intensivieren und den Austausch mit der Polizei verstärken,
  • das Waffen- und Sprengstoffrecht schärfen,
  • den Schutz des medizinischen Personals verbessern,
  • das Recht der Melderegister anpassen, 
  • die Präventionsarbeit ausweiten und verstetigen und
  • Ressourcen stärken. 

 

 

 

 

 

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen