KONTAKT
schriftleitung@kripoz.de

Herausgeber
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Anja Schiemann

Schriftleitung
Wiss. Mit. Sabine Horn
Stellv.: Wiss. Mit. Florian Knoop

Redaktion (national)
Prof. Dr. Alexander Baur
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Prof. Dr. Sabine Gless
Prof. Dr. Bernd Hecker
Prof. Dr. Martin Heger
Prof. Dr. Bernd Heinrich
Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub
Prof. Dr. Florian Knauer
Prof. Dr. Michael Kubiciel
Prof. Dr. Otto Lagodny
Prof. Dr. Carsten Momsen
Prof. Dr. Helmut Satzger
Prof. Dr. Anja Schiemann
Prof. Dr. Edward Schramm
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel 
Prof. Dr. Mark Zöller

Redaktion international
Prof. Dr. Wolfgang Schomburg
Prof. Dr. Lovell Fernandez
Prof. Dr. Dres. h.c. Makoto lda
Prof. Neha Jain
Prof. Dr. Doaqian Liu
Prof. Dr. Dr. h.c. Francisco Munoz-Conde
Prof. Dongyiel Syn PhD
Prof. Dr. Davi Tangerino
Prof. Dr. Sheng-Wei Tsai
Prof. Dr. Merab Turava
Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver

 

 

 

 

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Herausforderungen und Hindernisse einer evidenzbasierten Kriminalpolitik 
von Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier

Der Einfluss der Kriminologie auf die Strafgesetzgebung 
von Prof. Dr. Jörg Kinzig

Herausforderungen evidenzbasierter Strafgesetzgebung 
von Prof. Dr. Johannes Kaspar

Fauler (Wort-)Zauber im Strafzumessungsrecht
Plädoyer gegen die ausdrückliche Einfügung "antisemitischer Beweggründe" als Strafzumessungstatsache in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB
von Dr. iur. Oliver Harry Gerson 

Effektivität, Effizienz und Pragmatismus: Eine rechtsvergleichende Analyse staatsanwaltlicher Strafverfolgung in den Niederlanden und in Deutschland 
von Dr. Robin Hofmann 

BUCHBESPRECHUNGEN

Justine Diebel: Cannabis auf Rezept - Zur Legitimation betäubungsmittelstrafrechtlicher Restriktionen
von Wiss. Mit. Jan-Martin T.W. Schneider 

Markus Abraham: Sanktion, Norm, Vertrauen. Zur Bedeutung des Strafschmerzes in der Gegenwart
von Prof. Dr. Anja Schiemann 

Michael Kilchling: Opferschutz innerhalb und außerhalb des Strafrechts. Perspektiven zur Übertragung opferschützender Normen aus dem Strafverfahrensrecht und anderen Verfahrensordnungen 
von Prof. Dr. Anja Schiemann

TAGUNGSBERICHTE 

Bericht zur 65. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes - Innere Sicherheit weiterdenken: Ausgrenzung, Hass und Gewalt - Herausforderungen für den Rechtsstaat und die Sicherheitsbehörden
von Ltd. Kriminaldirektor a.D. Prof. Ralph Berthel 

3. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste - Nachrichtendienste in vernetzter Sicherheitsarchitektur 
von Wiss. Mit. Mareike Neumann

 

 

 

 

 

 

 

Herausforderungen und Hindernisse einer evidenzbasierten Kriminalpolitik

von Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Der Koalitionsvertrag vom 19.3.2018 beeindruckt mit einer klaren Aussage zur Kriminalpolitik: „Wir treten für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik ein. Wir wollen, dass kriminologische Evidenzen sowohl bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen als auch bei deren Evaluation berücksichtigt werden.“[1] So klar und sympathisch die Aussage auf den ersten Blick erscheint, so sehr mag sich das Bild doch beim genaueren Hinsehen verunklaren: Was genau muss man sich unter einer „evidenzbasierten Kriminalpolitik“ vorstellen? Was ergibt sich aus der Selbstverpflichtung der Koalitionsparteien auf eine evidenzbasierte Kriminalpolitik für die Rolle der Kriminologie bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und deren Evaluation? Diesen und weiteren Fragen zum Verhältnis von Kriminologie und Kriminalpolitik soll im Folgenden genauer nachgegangen werden.

weiterlesen …

Der Einfluss der Kriminologie auf die Strafgesetzgebung

von Prof. Dr. Jörg Kinzig

Beitrag als PDF Version 

Abstract
Der Aufsatz, der auf dem Eröffnungsvortrag einer Tagung des Kriminalpolitischen Kreises im Bundesjustizministerium beruht, geht dem (fehlenden) Einfluss der Kriminologie auf die Strafgesetzgebung nach. Eine Ursache dafür liegt in ungünstigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört, dass die notorische Strafrechtsskepsis der Kriminologie heutzutage auf eine ungebrochene Strafrechtslust des Gesetzgebers trifft. Auch wenn diverse Formate existieren, mit denen die Kriminologie an die kriminalpolitischen Akteure herantreten kann, ist sie mit der Vermittlung ihrer Erkenntnisse derzeit nicht besonders erfolgreich. Man kann sich sogar des Eindrucks nicht erwehren, dass ein zu großes Maß an kriminologischer Expertise für den Mainstream der Kriminalpolitik eher störend ist. Dessen ungeachtet könnte eine wichtiger werdende Aufgabe der Kriminologie in Zukunft darin liegen, dabei mitzuhelfen, die Berechtigung eines moderaten Strafrechts einer breiteren Öffentlichkeit zu erklären.

weiterlesen …

Herausforderungen evidenzbasierter Strafgesetzgebung

von Prof. Dr. Johannes Kaspar

Beitrag als PDF Version 

Abstract
„Evidenzbasierte Kriminalpolitik“ verspricht der aktuelle Koalitionsvertrag; „kriminologische Evidenzen“ sollen bei der Erarbeitung und Evaluation von Gesetzentwürfen berücksichtigt werden. Das klingt vielversprechend – und doch zeigen sich bei genauer Betrachtung gerade im Bereich der Strafgesetzgebung große (inhaltliche wie organisatorische) Probleme, wenn das Postulat der „Evidenzbasierung“ ernsthaft in die Tat umgesetzt werden soll. Der folgende Beitrag geht diesen Problemen anhand aktueller Gesetzentwürfe nach und versucht, Lösungswege aufzuzeigen.

weiterlesen …

Fauler (Wort-)Zauber im Strafzumessungsrecht – Plädoyer gegen die ausdrückliche Einfügung „antisemitischer Beweggründe“ als Strafzumessungstatsache in § 46 Abs. 2 S. 2 (1.Gruppe) StGB

von Dr. iur. Oliver Harry Gerson

Beitrag als PDF Version

Abstract
§ 
46 StGB Abs. 2 S. 2 (1. Gruppe) StGB bestimmt seit seiner Erweiterung im Jahr 2015, dass „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe oder Ziele des Täters bei der Strafzumessung „besonders“ zu berücksichtigen sind. Durch diese Trias werden alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erschöpfend erfasst. Gleichwohl seien „antisemitische Tatmotive“ nach Auffassung des Gesetzentwurfs zur Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten (ursprünglich BR-Drs. 498/19 v. 15.10.201, inzwischen BT-Drs. 19/16399 v. 8.1.2020) in § 46 Abs. 2 StGB weiterhin nur unzureichend abgebildet. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, die Aufzählung um „antisemitische“ Beweggründe und Ziele zu erweitern. Dieser Vorschlag mag gute Absichten verfolgen; in der Sache missachtet er jedoch die Grundlagen der juristischen Methodenlehre und setzt dadurch die Verwässerung der Strafzumessungstatsachen des § 46 Abs. 2 StGB fort. Der Beitrag belegt mit Hilfe des „juristischen Handwerkszeugs“, dass es dieser Änderung unter keinem Gesichtspunkt bedarf. Die Modifikation kann allenfalls außerstrafrechtlichen, plakativen Zwecken dienen. Sie ist dadurch weder effektiv noch lösungsorientiert. Zugleich plädiert der Beitrag gegen den Trend, strafrechtliche Vorschriften für „Signale“, „Symbole“ und sonstige Betroffenheitslyrik zu entfremden.

weiterlesen …

Effektivität, Effizienz und Pragmatismus: Eine rechtsvergleichende Analyse staatsanwaltlicher Strafverfolgung in den Niederlanden und in Deutschland

von Dr. Robin Hofmann

Beitrag als PDF Version 

Abstract
In Deutschland wie in den Niederlanden wird eine effektive Strafverfolgung zunehmend als wichtiger Indikator für einen funktionsfähigen Rechtsstaat betrachtet. In beiden Länder ist die staatsanwaltliche Strafverfolgung, im Hinblick auf dieses „Effektivitätsdogma“ unterschiedlich ausgestaltet. Im europäischen Vergleich gilt die niederländische Strafverfolgungspraxis als effizient und pragmatisch. Der Beitrag untersucht relevante Aspekte der Strafverfolgung in den Niederlanden und vergleicht diese mit der Strafverfolgung in Deutschland, respektive der Nordrhein-Westfalens. Dafür werden verschiedene Effizienzindikatoren wie die personelle Ausstattung, Verfahrenserledigungen und Verfahrensdauer der Staatsanwaltschaften beider Länder empirisch untersucht. Zudem fließen Besonderheiten des niederländischen Strafrechtspraxis, wie die Auslegung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes und des Opportunitätsprinzips, die Arbeitsstrafe sowie kurze Freiheitsstrafen in die Analyse mit ein. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass die niederländische Strafverfolgung in vielerlei Hinsicht bemerkenswert pragmatisch ist. Pragmatismus ist jedoch nicht mit Effektivität gleichzusetzen. Dies gilt insbesondere, zieht man das Vertrauen der Bürger in eine Strafverfolgung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in Betracht.

weiterlesen …

Justine Diebel: Cannabis auf Rezept – Zur Legitimation betäubungsmittelstrafrechtlicher Restriktionen

von Wiss. Mit. Jan-Martin W.T. Schneider 

Beitrag als PDF Version 

2019, Logos Verlag, Berlin, ISBN: 978-3-8325-4908-4, S. 170, Euro 37,00.

Die von Puschke[1] betreute und in Strafrechtliche Fragen der Gegenwart (Hrsg. Zieschang) publizierte, im Wintersemester 2018/19 fertiggestellte Dissertation (leider nicht als E-Book) befasst sich mit dem als ältestem Arzneimittel der Menschheitsgeschichte bezeichneten Stoff Cannabis.

weiterlesen …

Markus Abraham: Sanktion, Norm, Vertrauen. Zur Bedeutung des Strafschmerzes in der Gegenwart

von Prof. Dr. Anja Schiemann 

Beitrag als PDF Version 

2018, Duncker & Humblot, Berlin, ISBN: 978-3-428-15528-5, S. 280, Euro 79,90.

Kriminalstrafe im herkömmlichen Sinne definiert man als intentionale Übelszufügung, die von einer staatlich zuständigen Stelle für eine Straftat gegenüber dem Täter in einem rechtlichen Verfahren verhängt wird. Durch diese Sicht wird laut Verfasser der Dissertation eine wesentliche Komponente der Strafe verdeckt, da gerade in den letzten Jahren Strafe als im Wesentlichen kommunikativer Vorgang herausgearbeitet worden sei. Dies sei die im Schuldspruch zum Ausdruck kommende Missbilligung der Tat, die den Verurteilten als verantwortlichen Urheber eines strafbaren Verhaltens identifiziert und ihm die Tat zuschreibt (S. 16 f.).

weiterlesen …

Michael Kilchling: Opferschutz innerhalb und außerhalb des Strafrechts. Perspektiven zur Übertragung opferschützender Normen aus dem Strafverfahrensrecht und anderen Verfahrensordnungen

von Prof. Dr. Anja Schiemann 

Beitrag als PDF Version 

2018, Duncker & Humblot, Berlin, ISBN: 978-3-428-15196-7, S. 164, Euro 30,00.

 Der schmale Band geht auf eine explorative Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zurück, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Zeitraum zwischen Herbst 2016 und Frühjahr 2017 erarbeitet wurde. Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang und auf welche Weise die seit vielen Jahren im Strafprozessrecht etablierten und bewährten Opferschutzstandards auch in andere gerichtliche Verfahrensordnungen übertragen werden könnten und sollten. Der veröffentlichte Band geht dabei über die auch auf der Webseite des BMJV abrufbare Ursprungsversion hinaus, da er um einen Gesetzesanhang aller wesentlichen Normen mit Opferrelevanz erweitert wurde. Zudem ist er insoweit aktualisiert worden, als in der käuflichen Buchversion die Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mitberücksichtigt worden sind.

weiterlesen …

Bericht zur 65. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes – Innere Sicherheit weiterdenken: Ausgrenzung, Hass und Gewalt – Herausforderungen für den Rechtsstaat und die Sicherheitsbehörden

von Ltd. Kriminaldirektor a.D. Prof. Ralph Berthel 

Beitrag als PDF Version 

Die 65. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes fand am 27. und 28. November 2019 in Wiesbaden statt. Mit der Thematik Hasskriminalität griff das Bundeskriminalamt im Rahmen dieser traditionsreichen Tagungsreihe ein politisch hoch aktuelles und für die Sicherheitsbehörden herausforderndes Thema auf. Dem übergreifenden Betrachtungsansatz der vergangenen Jahre folgend, kamen auch bei dieser Veranstaltung Referenten aus der Polizeipraxis, kriminalwissenschaftlichen und angrenzenden Disziplinen sowie der Zivilgesellschaft zu Wort.

weiterlesen …

Unsere Webseite verwendet sog. Cookies. Durch die weitere Verwendung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen.
Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hier können Sie der Verwendung von Cookies auch widersprechen.

Schließen