von OStA Dieter Kochheim
Beitrag als PDF Version
2017, Nomos Verlag, Baden-Baden, ISBN 978-3-8487-3978-3, S. 193, Euro 49.
Die von Prof. Dr. Cornelius Prittwitz und Prof. Dr. Dres. hc Spiros Simitis betreute Studie (S. 7)[1] nimmt den Beschluss des BVerfG vom 17.2.2009[2] zum Anlass, die verfassungs- und europarechtliche Anwendungsweite der Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO[3] zu prüfen, die die Staatsanwaltschaft zu „Ermittlungen jeder Art ermächtigt, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln“. Ihm liegt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verdachts des Sich-Verschaffens kinderpornografischer Abbilder im Zusammenhang mit einem kostenpflichtigen Internetangebot aus dem Jahr 2006 zugrunde (Aktion Mikado):[4] „Für den Zugang zu der Internetseite mussten 79,99 $ per Kreditkarte gezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft … schrieb daher die Institute an, die Master Card- und Visa-Kreditkarten in Deutschland ausgeben, und forderte sie auf, alle Kreditkartenkonten anzugeben, die seit dem 1. März 2006 eine Überweisung von 79,99 $ an die philippinische Bank aufwiesen, über die der Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite abgewickelt wurde. Anschließend teilte die Staatsanwaltschaft noch die zwischenzeitlich bekannt gewordene „Merchant-ID“, die dem Zahlungsempfänger durch die Bank zugewiesene Ziffernfolge, für den Betreiber der Internetseite mit. Die Unternehmen übermittelten der Staatsanwaltschaft daraufhin die erbetenen Informationen … Insgesamt wurden so 322 Karteninhaber ermittelt.“ Hierzu mussten – laut Kahler – die Kreditkartenkartenunternehmen auf „rund 22 Mio. Kreditkartenkonten zugreifen, um Verdächtige nach bestimmten Suchkriterien auszusondern“ (S. 17[5]).
weiterlesen …