Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
Die Empfehlung der Kommission vom 1.3.2018 für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten finden Sie hier.
Kriminalpolitische Zeitschrift
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
Die Empfehlung der Kommission vom 1.3.2018 für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten finden Sie hier.
Gesetzentwürfe:
Viele Diensteanbieter im Internet spielen in der digitalen Wirtschaft eine zentrale Rolle. Sie verbinden Unternehmen und Bürger miteinander oder tragen zu öffentliche Debatten sowie zur Verbreitung und den Erhalt von Informationen, Meinungen und Ideen bei. Diese Dienste werden jedoch auch von Dritten für illegale Aktivitäten im Internet ausgenutzt. So werden z.B. Inhalte verbreitet, die Terrorismus, den sexuellen Missbrauch von Kindern, Hetze oder Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften zum Gegenstand haben. Die Verfügbarkeit illegaler Online-Inhalte hat schwerwiegende negative Folgen, nicht nur für die Nutzer, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt. Darum sieht die Kommission die Anbieter von Online-Diensten in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung dafür, bei der Beseitigung illegaler Inhalte zu helfen. Sie sollten daher zügig über mögliche Maßnahmen in Bezug auf illegale Online-Inhalte entscheiden und wirksame und geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorsehen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und Hostingdiensteanbieter auf, „wirksame, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um im Einklang mit den in ihrer Empfehlung aufgeführten Grundsätzen und in voller Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte, insbesondere mit dem Recht auf Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung, und anderen einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts, unter anderem in den Bereichen Schutz personenbezogener Daten, Wettbewerb und elektronischer Geschäftsverkehr, gegen illegale Online-Inhalte vorzugehen.“
Damit die Kommission die Wirkungen ihrer Empfehlung überprüfen kann, sollen die Mitgliedstaaten und Hostingdiensteanbieter nun auf Anfrage alle relevanten Informationen übermitteln.
Der Deutsche Anwaltverein hat zu der öffentlichen Konsultation über Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Bekämpfung illegaler Online-Inhalte Stellung genommen. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
zum Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren in der EU im Allgemeinen:
Die Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 finden Sie hier.
Gesetzentwürfe:
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls wurde am 4. November 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sie soll die Effektivität des in der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleisten. Durch eine Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften soll das Vertrauen der Mitgliedstaaten in die jeweilige Strafrechtspflege der anderen Mitgliedstaaten gestärkt und auf diese Weise die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen erleichtert werden.
Am 11. Dezember 2009 verabschiedete der Europäische Rat hierzu bereits einen Fahrplan — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger (Nummer 2.4) — und machte ihn zum Bestandteil des Stockholmer Programms. Der Rat betonte, dass der Fahrplan nicht abschließend sei. Bisher wurden fünf Maßnahmen zu Verfahrensrechten in Strafverfahren gemäß dem Fahrplan angenommen:
Die vorliegende Richtlinie betrifft den nun mit der Prozesskostenhilfe den zweiten Teil der Maßnahme C des Fahrplans und ist bis zum 25. Mai 2019 umzusetzen.
Die Strafverteidigervereinigungen haben hierzu ein Policy Paper (Neurodnung der Pflichtverteidigerbestellung) vorgelegt und einen eigenen Regelungsvorschlag unterbreitet. Das Strategiepapier finden Sie hier.
Die Richtlinie überschneidet sich mit der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016, die Maßnahmen zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren vorsieht und ist bis zum 11. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen ist. Näheres zu dieser Richtlinie finden Sie hier.
Hier finden Sie folgende Stellungnahmen:
Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 27. Juni 2018:
Gesetzentwürfe:
Am 14. Juni 2018 brachte die Fraktion der FDP einen Antrag zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Bundestag ein. Sie fordert den Bundestag auf, festzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen die seit dem 25. Mai 2018 gelten zu „großer Verunsicherung der deutschen Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch bei Vereinen, ehrenamtlich Tätigen und anderen Privatpersonen geführt“ habe.
Besonders große Besorgnis bestehe vor missbräuchlichen Abmahnungen bei Bagatellverstößen. Der deutsche Gesetzgeber sei in der letzten Legislaturperiode punktuell über die europäischen Vorgaben hinausgegangen. Dies habe zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft geführt (z. B. bei der Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten).
In dem Antrag wird die Bundesregierung in 12 Punkten zu einem Eingreifen aufgefordert. Unter anderem soll sie dafür sorgen, dass missbräuchliche Abmahnungen verhindert werden und bei den Bußgeldern, die die DSGVO vorsieht, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Geltung verschafft wird. Dazu soll unabhängig von der DSGVO ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen und der unverhältnismäßigen Folgen bei Abmahnungen wegen Bagatellverstößen vorgelegt werden. Ferner soll das deutsche Recht unverzüglich an die DSGVO angepasst werden, insbesondere die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Telemediendiensten.
Der Antrag wurde schon in der ersten Beratung am 14. Juni 2018 abgelehnt.
Am 3. April 2019 hat das Land Niedersachsen einen Entschließungsantrag zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in den Bundesrat eingebracht (BR Drs. 144/19). Die bestehenden Unsicherheiten bei der Umsetzung der DSGVO sollen damit beseitigt werden. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten entlastet und bei geringfügigen Verstößen nicht abgemahnt werden. Die DSGVO enthalte im Gegensatz zu anderen EU-Ländern zusätzliche Auflagen. So müsse ein Unternehmen, sobald 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten vorhalten. Diese Mindestzahl soll angehoben werden. Die gleiche Problematik stelle sich auch für eingetragene Vereine, die darüber hinaus meist auf die Arbeit von Ehrenamtlichen angewiesen sind. Des Weiteren kritisiert das Land Niedersachen die Meldefrist von 72 Stunden für eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und eine mangelnde Ausnahme für Erprobungs- und Testzwecke.
Am 12. April 2019 wurde der Antrag im Bundesrat vorgestellt und im Anschluss zwecks weiterer Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Diese beschäftigen sich seit Ende April damit.
Am 17. Mai 2019 hat der Bundesrat den Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen wieder kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Gesetzentwürfe:
Am 14. Juni 2018 brachte die Fraktion der AfD einen Antrag zur Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik (BT Drs. 19/2731) in den Bundestag ein.
In den letzten Monaten habe nach Ansicht der AfD die Wahrnehmung von Messerangriffen auf Personen in der Öffentlichkeit zugenommen. Die GdP in NRW spreche sogar von einem „neuen gefährlichen Trend“ der Verbreitung von Messern unter Jugendlichen.
Derzeit gibt es keine einheitliche Erfassung von Messerangriffen durch die PKS. Um dies zu ermöglichen, sollen die Erfassungsmodalitäten der PKS verändert werden. Die Zuständigkeit zur Erstellung der Kriminalstatistik liegt gem. § 2 Abs. 6 Nr. 2 BKAG beim Bundeskriminalamt als Zentralstelle. Die Erfassung der Daten durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern wird durch bundeseinheitlichen Richtlinien für die Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik verbindlich geregelt. Es sei daher geboten, die Richtlinien dahingehend anzupassen, dass das Tatmittel Messer ebenso erfasst wird, wie der Gebrauch von Schusswaffen. Dies sei „angesichts neuer Herausforderungen, vor denen der deutsche Staat steht“ dringend geboten.
Am 14. Juni 2018 beriet der Bundestag in erster Lesung über den Antrag. Nach 45-minütiger Debatte wurde er zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort wurde am 28. November 2018 über den Antrag debattiert und von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass bereits die Innenministerkonferenz mit der Thematik befasst sei und es darum keinen Antrag im Bundestag brauche.
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Anhörung vom 13.6.2018 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Gesetzentwürfe:
Die Fraktion Die Linke brachte am 11. Juni 2018 einen Antrag zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland in den Bundestag ein (BT Drs. 19/2592).
Seit der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie komme es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die FIU (Financial Intelligence Unit). Nach Angaben des BMF waren am 30. November 2017 bereits 83 % der neu eingegangenen Meldungen unbearbeitet. Im Fachgespräch des Finanzausschusses des Bundestages vom 21. März 2018 wurde dies u.a. auf den derzeitigen Personalmangel bei BKA, LKA und dem Zoll zurückgeführt. Hinzu komme die steigende Anzahl an Verdachtsmeldungen und die bei Start der FIU vorliegenden Problem der IT-Infrastruktur.
Eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung im Einklang mit den Anforderungen der OECD, dem EU-Recht und der nationalen Gesetzgebung sei derzeit so nicht gewährleistet. Deutschland sei damit nicht nur dem Risiko eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens ausgesetzt, sondern setze sich auch erheblichen Sicherheitsrisiken aus.
Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf:
„1. Sofortmaßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass ein reibungsloser Ablauf der Bearbeitung und Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen gewährleistet ist und Geldwäscheverdachtsmeldungen mithilfe einer frühzeitigen Einbeziehung der Landeskriminalämter unter Berücksichtigung aller relevanten polizeilichen, kriminalistischen und weiteren Erkenntnisse innerhalb der vorgesehenen Fristen sach- und fachgerecht geprüft bzw. erstbewertet und erforderlichenfalls an zuständige Ermittlungsstellen weitergeleitet werden;
b) der derzeitige Rückstau bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen unter Einhaltung erforderlicher Analysestandards unverzüglich abgebaut wird;
c) ausreichendes und für die Geldwäschebekämpfung qualifiziertes Personal eingesetzt wird und für dessen Rekrutierung einschließlich der hierfür notwendigen höheren Besoldung und Einstufung die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden;
2. den Finanzausschuss sowie den Innenausschuss des Bundestags laufend über den Fortschritt der getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;
3. zeitnah eine Reform des Rechtsrahmens der Geldwäschebekämpfung einzuleiten, um sicherzustellen, dass Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie vollumfänglich nachkommt und eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland gesichert ist.“
Am 29. Mai 2018 fand an der Bucerius Law School, Hamburg, der vierte Medizinstrafrechtsabend statt. Die von der Zeitschrift medstra, WisteV, dem Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreis der Bucerius Law School und dem neu gegründeten Medizinrechtlichen Institut der Bucerius Law School organisierte Veranstaltung befasste sich mit dem Thema „Palliativmedizin und Sterbefasten – Strafbare Suizidförderung?“. Die Vortragsreihe richtete sich auch in diesem Jahr an Juristen und Mediziner gleichermaßen. Sie möchte auf diesem Wege den interdisziplinären Austausch im Schnittstellengebiet des Medizinstrafrechts fördern.
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