Antrag der Fraktion der FDP zur Datenschutz-Grundverordnung

Gesetzentwürfe: 

 

Am 14. Juni 2018 brachte die Fraktion der FDP einen Antrag zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Bundestag ein. Sie fordert den Bundestag auf, festzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen die seit dem 25. Mai 2018 gelten zu „großer Verunsicherung der deutschen Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch bei Vereinen, ehrenamtlich Tätigen und anderen Privatpersonen geführt“ habe. 

Besonders große Besorgnis bestehe vor missbräuchlichen Abmahnungen bei Bagatellverstößen. Der deutsche Gesetzgeber sei in der letzten Legislaturperiode punktuell über die europäischen Vorgaben hinausgegangen. Dies habe zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft geführt (z. B. bei der Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten).

In dem Antrag wird die Bundesregierung in 12 Punkten zu einem Eingreifen aufgefordert. Unter anderem soll sie dafür sorgen, dass missbräuchliche Abmahnungen verhindert werden und bei den Bußgeldern, die die DSGVO vorsieht, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Geltung verschafft wird. Dazu soll unabhängig von der DSGVO ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen und der unverhältnismäßigen Folgen bei Abmahnungen wegen Bagatellverstößen vorgelegt werden. Ferner soll das deutsche Recht unverzüglich an die DSGVO angepasst werden, insbesondere die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Telemediendiensten.

Der Antrag wurde schon in der ersten Beratung am 14. Juni 2018 abgelehnt.

Am 3. April 2019 hat das Land Niedersachsen einen Entschließungsantrag zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in den Bundesrat eingebracht (BR Drs. 144/19). Die bestehenden Unsicherheiten bei der Umsetzung der DSGVO sollen damit beseitigt werden. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten entlastet und bei geringfügigen Verstößen nicht abgemahnt werden. Die DSGVO enthalte im Gegensatz zu anderen EU-Ländern zusätzliche Auflagen. So müsse ein Unternehmen, sobald 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten vorhalten. Diese Mindestzahl soll angehoben werden. Die gleiche Problematik stelle sich auch für eingetragene Vereine, die darüber hinaus meist auf die Arbeit von Ehrenamtlichen angewiesen sind. Des Weiteren kritisiert das Land Niedersachen die Meldefrist von 72 Stunden für eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und eine mangelnde Ausnahme für Erprobungs- und Testzwecke. 

Am 12. April 2019 wurde der Antrag im Bundesrat vorgestellt und im Anschluss zwecks weiterer Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Diese beschäftigen sich seit Ende April damit. 

Am 17. Mai 2019 hat der Bundesrat den Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen wieder kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. 

 

 

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