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Maßnahmenpaket des Landes Baden-Württemberg zum Kinderschutz

Gesetzentwürfe:

Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg: BR Drs. 361/20

Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg: BR Drs. 362/20

 

Das Land Baden-Würrtemberg hat im Bundesrat mehrere Anträge zur Verbesserung des Schutzes von Kindern gestellt.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung der Führungsaufsicht soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Maßnahmen der Führungsaufsicht in § 145a S. 1 StGB von drei auf fünf Jahre erhöht werden. Zudem soll die Möglichkeit zur Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Anlegung der elektronischen Fußfessel in § 68a Abs. 3 StGB eingefügt werden.

Mit diesen Maßnahmen erhofft sich Baden-Württemberg, dass Weisungen der Führungsaufsicht besser von den Probandinnen und Probanden eingehalten werden.

Mit einem weiteren Entschließungsantrag möchte das Land erreichen, dass der Bundesrat folgende Maßnahmen trifft:

  1. „Der Bundesrat fordert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund der Empfehlungen der Kommission Kinderschutz auf, eine wissenschaftliche Evaluierung der Kinderschutzverfahren zu veranlassen, durch die – insbesondere aufgrund von Verlaufsstudien – die Wirksamkeit familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erforscht wird.

  2. Der Bundesrat stellt fest, dass die anhaltende Aktualität der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexuellen Missbrauch, der von einschlägig vorbestraften Personen mit pädophilen Neigungen verübt werden könnte, es erfordert, das Schutzniveau für Minderjährige zu erhöhen.

  3. Der Bundesrat setzt sich weiterhin für einen umfassenden Schutz von Minderjährigen vor sexuellen Übergriffen ein.

  4. Der Bundesrat erinnert den Bundestag daher an den durch Beschluss vom 14. Februar 2020 in den Bundestag eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis“ (Bundesratsdrucksache 645/19 [Beschluss] [neu]; Bundestagsdrucksache 19/18019) und bittet, sich mit dem Gesetzentwurf zeitnah zu befassen.“

Die Anträge wurden am 3. Juli 2020 im Bundesrat vorgestellt und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. 

 

 

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