Reform der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Gesetzentwürfe:

Am 18. Juli 2024 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze auf den Weg gebracht. Ursprung des Vorhabens ist einerseits eine 2017 durchgeführte Studie der Kriminologischen Zentralstelle e.V., die zu dem Ergebnis gelangte, dass das derzeitige Entschädigungsverfahren im Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen verbesserungswürdig sei. Andererseits wurden bereits bei der letzten Anhebung der Haftentschädigungspauschale im Jahr 2020 zahlreiche anderweitige Änderungen vorgeschlagen und diskutiert. Mit dem Entwurf soll die materielle Besserstellung und Unterstützung von Personen, die zu Unrecht eine Freiheitsentziehung erlitten haben, erzielt werden. Dadurch soll auch die Versöhnung der Betroffenen mit dem Recht gefördert werden. 

Hierzu sollen verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Die Haftentschädigungspauschale soll auf 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung  und ab einer sechsmonatigen Haftdauer auf 200 Euro für jeden angefangenen Hafttag angehoben werden. Die Anrechnung von durch die Freiheitsentziehung ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung soll ausgeschlossen werden. Zudem sollen Personen im Betragsverfahren einen Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung erhalten.

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