Gesetzentwürfe:
Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen und die Europäische Fernteilnahmeanordnung Stellung genommen. Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, die grenzüberschreitende Erhebung von Beweismitteln zu erleichtern, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu verbessern. Die seit Mai 2017 angewandte Europäische Ermittlungsanordnung soll hierzu aktualisiert und ihre Verfahren präzisiert werden. Anlass sind unter anderem unterschiedliche Auslegungen und Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten bei der Verwendung von Beweismitteln, der Telekommunikationsüberwachung, dem Einsatz technischer Aufzeichnungsgeräte und der Nutzung zuvor ausgetauschter Informationen als Beweismittel. Der Vorschlag sieht außerdem die Einführung einer Europäischen Fernteilnahmeanordnung vor. Diese soll es Verdächtigen, beschuldigten Personen und Opfern von Straftaten ermöglichen, an strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Vorgesehen sind zudem Verbesserungen beim sicheren elektronischen Austausch von Formularen und bei der offiziellen Kommunikation über ein dezentrales IT-System. Die Umsetzung soll durch jährliche statistische Daten zu erlassenen, anerkannten, vollstreckten oder abgelehnten Anordnungen sowie zu Rechtsbehelfen und Verfahrensdauern begleitet werden. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, die grenzüberschreitende Beweiserhebung zu erleichtern und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Zugleich bittet er die Bundesregierung, sich im weiteren Rechtsetzungsverfahren für Präzisierungen bei der grenzüberschreitenden Observation einzusetzen. Dies betrifft insbesondere mögliche Versagungs- oder Aufschubgründe bei entgegenstehenden Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die Rechtsstellung und Befugnisse ausländischer Strafverfolgungsbeamter sowie das Verhältnis der Europäischen Ermittlungsanordnung zur grenzüberschreitenden Observation nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur Verwendung ausgetauschter Informationen als Beweismittel mit der Richtlinie (EU) 2023/977 abgestimmt und die Rechtsfolgen einer nachträglichen Versagung von Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere für bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen und Haftbefehle, geklärt werden. Der Richtlinienvorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission, das außerdem Vorschläge zur Stärkung der Mandate von Eurojust und Europol sowie Änderungen der Datenschutzverordnung für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union umfasst. Nach Einschätzung der Kommission sollen die Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen europäischen Agenturen und nationalen Behörden verbessern, gemeinsame Ermittlungen unterstützen und den Informationsaustausch erleichtern.


1 Kommentar zu „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen und die Europäische Fernteilnahmeanordnung“