von Prof. Dr. Thomas Hestermann und Prof. Dr. Elisa Hoven
Abstract
An Straftaten entzündet sich die politische Debatte in besonderer Weise. Fragen nach Ursachen, Entwicklung und Bekämpfung von Kriminalität berühren verbreitete Ängste; wer sie zum Gegenstand macht, kann sich öffentlicher Aufmerksamkeit sicher sein. Der vorliegende Beitrag betrachtet 242 Pressemitteilungen der AfD aus dem Jahr 2018, die sich mit strafbaren Handlungen befassen. Es wird untersucht, welche Kriminalitätsphänomene die Meldungen beschreiben, welche Täter- und Opferbilder sie skizzieren und auf welche Weise eine Bedrohung durch Kriminalität und Zuwanderung formuliert wird.
I. Einführung
Die innere Sicherheit ist eines der umstrittensten politischen Reizthemen. Über sie werden Wahlkämpfe entschieden. Im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf 1997 griff die SPD einen Satz des britischen Premierministers Tony Blair auf und plakatierte: „Law and Order is a Labour Issue“. Reichte es seinerzeit noch knapp zum Machterhalt, kam es mit der folgenden Wahl zum Machtwechsel. Dabei errang der als „Richter Gnadenlos“ bekannt gewordene Jurist Ronald Schill fast ein Fünftel der abgegebenen Stimmen etwa mit dem Versprechen, die Kriminalität in der Hansestadt binnen hundert Tagen auf die Hälfte zu verringern.[1] Im Bundestagswahlkampf 2017 warnte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor überzogenen Erwartungen: „Im Rechtsstaat sind der Staatsgewalt Grenzen gesetzt. Das ist auch gut so. Es zeigt aber: Wer sich für Sicherheit einsetzt, muss mit Unsicherheit leben.“[2] Derartige Demut lässt weiten Raum für Forderungen nach einem harten Durchgreifen und die Verheißung absoluter Sicherheit. Die Alternative für Deutschland (AfD) forciert in Wahlkämpfen und nunmehr als größte im Bundestag vertretene Oppositionspartei das Thema Kriminalität insbesondere mit dem Fokus Zuwanderung[3], mit offensichtlichem Erfolg. Dieser Beitrag untersucht, welche thematischen Akzente diese Partei dabei setzt, welche Begründungen sie liefert und was sie daraus folgert. Weil die AfD damit erheblichen Druck auf die neuere Kriminalitätspolitik entfaltet, gilt ihr unser Forschungsinteresse – was nicht ausschließt, dass sich auch andere Parteien ähnlicher Deutungsmuster bedienen.
1. Kriminalitätsentwicklung
Vertreter der AfD warnen vielfach vor einer zunehmenden Bedrohung durch Kriminalität. So bekundete der rheinland-pfälzische AfD-Landesvorsitzende Uwe Junge: „Natürlich wird die Kriminalität und die terroristische Bedrohung steigen.“[4] Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 hat sich die Erwartung gewachsener Kriminalität allerdings nicht bestätigt. Im Gegenteil: Im zweiten Jahr in Folge gingen die Straftaten zurück. Im Verlauf der letzten zehn Jahre hat die Zahl der angezeigten Straftaten um 9,1 % abgenommen.[5]
In der politischen Debatte entscheidet aber womöglich nicht die messbare, sondern die gefühlte Kriminalität über Erfolg und Scheitern der Verantwortlichen, über Machtgewinn und Machtverlust. Überdies sät die AfD Zweifel, inwieweit den behördlichen Angaben zu trauen sei: „Statistiken über den Asyl- oder Migrationshintergrund der Tatverdächtigen bzw. Täter werden aus politischen Gründen kaum geführt, geheim gehalten oder geschönt. Teilweise verschweigen oder verharmlosen öffentliche Stellen und Medien die durch die Asylzuwanderung verursachten Probleme.“[6]
Wie sehr messbare und gefühlte Kriminalität auseinanderklaffen, erwies sich bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zum Hellfeld, die einherging mit der Präsentation des repräsentativen Viktimisierungssurveys 2017 zu Dunkelfeld, Kriminalitätsfurcht und verwandten Fragen. Danach ist der Anteil der Bevölkerung, der sich nachts in der Wohngegend unsicher fühlt, trotz sinkender Kriminalitätsbelastung von 17 % im Jahr 2012 auf 22 % gestiegen. Während Ostdeutsche ähnlich viele oder weniger Opfererfahrungen machen als Westdeutsche, fühlen sie sich in ihrer Wohnumgebung unsicherer und fürchten sich mehr vor Raubüberfällen und terroristischen Anschlägen. Unverändert bleibt das Anzeigeverhalten im Vergleich der Befragungen 2012 und 2017.[7]
2. Täterprofile
Im Zuge einer verschärften Debatte um Auswirkungen der Flüchtlingspolitik auf die Kriminalität in Deutschland richtet sich der Blick verstärkt auf die Nationalität von Tatverdächtigen. In den Verlautbarungen der AfD spielt das Narrativ vom straffälligen Ausländer eine zentrale Rolle. Dabei richten sich die Vorbehalte nicht gleichermaßen gegen alle Nichtdeutschen. Im Fokus stehen vor allem Zuwanderer, die in jüngerer Zeit in großer Zahl nach Deutschland eingereist sind, vor allem aus Afghanistan, Syrien und Irak. Gerade Zuwanderer aus muslimischen Ländern seien kaum zu integrieren und damit in besonderer Weise kriminalitätsanfällig. Dazu heißt es im Grundsatzprogramm der AfD: „Einwanderungsbedingte Kriminalität ist wegen ihrer Einbettung in Familien-, Clan- und kulturelle Strukturen und aufgrund der Sprachbarriere sehr schwer zu bekämpfen.“[8]
Tatsächlich sind 34,5 % aller 2018 registrierten Tatverdächtigen keine deutschen Staatsbürger. Dieser Anteil war vor zehn Jahren mit 20,9 % deutlich niedriger.[9] Nach dem Bundeslagebild 2018 stellen Zuwanderer 8,6 % aller Tatverdächtigen im Bundesgebiet dar. Asylsuchende aus Syrien, Afghanistan und Irak bilden zwar die Mehrheit der Zuwanderer, in Relation zu ihrem Anteil an der Gesamtgruppe der Zuwanderer sind sie jedoch deutlich weniger kriminalitätsbelastet.[10]
Eine – von mehreren – wissenschaftlichen Erklärungen für ein höheres Kriminalitätsrisiko von Nichtdeutschen sind die Unterschiede in den Sozialprofilen der Gruppen. Kriminalitätsbegünstigende Faktoren sind etwa: junges Alter, männliches Geschlecht, Wohnsitz in Großstädten und geringe Bildung.[11] Bei Zuwanderern spielen darüber hinaus die prekären Lebensverhältnisse in den Unterkünften, die fehlende soziale Einbindung durch ein Beschäftigungsverhältnis und traumatisierende Erlebnisse aus der Kriegszeit oder der Flucht eine Rolle.[12] Als bedeutsam hat sich auch ihr Aufenthaltsstatus herausgestellt – wer als wahrscheinlich erachten kann, auf längere Sicht in Deutschland leben zu können, wird tendenziell deutlich seltener straffällig als jene, die keine Bleibeperspektive für sich sehen.[13]
Ein politisch heikler Aspekt ist die Bedeutung herkunftskultureller Einflüsse für die Kriminalitätsgeneigtheit bestimmter Zuwanderergruppen. Kriminologische Studien zeigen, dass männliche Ehr- und Dominanzvorstellungen in einigen Gruppen – junge Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion[14] sowie Jugendliche aus muslimischen Familien[15] besonders stark ausgeprägt sind und den Einsatz von Gewalt aus Sicht der Täter legitimieren können.[16] Nicht zuletzt wirkt sich eine unterschiedliche Anzeigepraxis aus. Befragungen im Dunkelfeld zeigen, dass deutsche Opfer einen ausländischen Täter doppelt so häufig anzeigen wie einen deutschen.[17]
3. Antisemitische Straftaten
Straftaten, die sich gegen Menschen jüdischen Glaubens und ihre Einrichtungen richten, finden in der Bundesrepublik vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte besondere Aufmerksamkeit. 2018 wurden in Deutschland 1.799 antisemitische Straftaten verübt. 89,1 % dieser Delikte werden rechtsextremen Tatverdächtigen zugeordnet.[18] Die statistische Erfassung ist jedoch nicht verlässlich. So werden bislang Delikte wie Volksverhetzungen oder antisemitische Beleidigungen auch dann rechtsextremen Gruppen zugeschrieben, wenn ein Täter nicht ermittelt werden konnte.[19] Mehrere Studien verweisen hingegen auf einen unter Einwanderern aus muslimischen Ländern verbreiteten Antisemitismus, der religiös wie politisch mit Blick auf den Nahostkonflikt aufgeladen ist.[20] Vor einem in Deutschland zunehmenden Antisemitismus aufgrund von Zuwanderung warnt auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Die Mehrzahl derer, die 2015 in großer Zahl nach Deutschland geflüchtet seien, käme aus israelfeindlichen Staaten.[21]
Antisemitismus wird von der AfD als ein importiertes Problem bezeichnet, das vor allem nach Deutschland eingewanderten Muslimen zuzuschreiben sei. Der Antisemitismus in Deutschland sei ein „Kollateralschaden einer verfehlten Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“.[22]
In einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Erfassung antisemitischer Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik heißt es, dass die fast ausschließliche Zuordnung zu rechtsradikalen Kreisen von der Erfahrung vieler in Deutschland lebender Juden erheblich abweiche. Die Fraktion stützt sich dabei auf eine Studie, nach der rund 80 % der jüdischen Gewaltopfer Muslime als Täter bezichtigen.[23] Auch diese Zahl bedarf jedoch einer genaueren Betrachtung. 533 in Deutschland lebende, nicht repräsentativ ausgewählte Menschen jüdischen Glaubens älter als 16 Jahre wurden zu persönlichen Erfahrungen mit antisemitischen Vorfällen in den zurückliegenden zwölf Monaten befragt. 16 Befragte berichteten von körperlichen Angriffen. 13 dieser 16 Gewaltopfer gaben an, die jeweilige Tat sei von einer muslimischen Person oder Gruppe ausgegangen (81 %).[24] Von einer solchen geringen Zahl Befragter kann noch nicht auf die „Erfahrung vieler in Deutschland lebender Juden“ geschlossen werden. Um die Hintergründe antisemitischer Straftaten seriös beurteilen zu können, bedarf es einer besseren statistischen Erfassung sowie breit angelegter Dunkelfelduntersuchungen.
4. Tatmittel Messer und Debatten über „Messermigranten“
Die Verwendung des Tatmittels Messer bei Gewalttaten gehört zu den vieldiskutierten kriminalpolitischen Themen in Deutschland. Dabei sind die von der Polizei erhobenen Daten derzeit lückenhaft. In mehreren Bundesländern wie Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg stellt die Polizei eine Zunahme von Taten mit Stichwaffen fest. Dies wirkt sich allerdings im Rahmen der Gesamtkriminalität nur bedingt aus. Zahlen des niedersächsischen Landeskriminalamts zufolge sind 10,1 % der Raubtaten und 2,8 % aller erfassten Gewaltdelikte mittels Messern verübt worden.[25]
Einer Dunkelfeldbefragung zufolge führen vor allem männliche Jugendliche zunehmend Messer mit. Dabei sind die Unterschiede zwischen Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund gering. 2017 tragen in ihrer Freizeit 34 % der befragten männlichen deutschen Jugendlichen nach eigenem Bekunden Messer (2015: 29,6 %), männliche eingewanderte Jugendliche mit 30,5 % etwas seltener (27,1 %).[26]
Seit 2017 hat sich die Diskussion über Straftaten mittels Messern in Deutschland verschärft. Zunehmend stehen dabei Zuwanderer als Täter im Fokus; AfD-Politiker forcieren mit Wortschöpfungen wie „Messermigranten“ oder „Messereinwanderung“ die Debatte. Im Juni 2018 forderte die AfD-Bundestagsfraktion, die Richtlinien zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik „dahingehend zu erweitern, dass die Verwendung des Tatmittels Messer analog zum Gebrauch von Schusswaffen erfasst wird“.[27]
Im „Lagebild Stichwaffen- und Messervorfälle“ der saarländischen Polizei wurden vom 1.1.2016 bis 30.4.2018 insgesamt 1490 Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten erfasst. Als Tatverdächtige wurden 842 Deutsche und u.a. 122 Syrer und 36 Afghanen ermittelt. Eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion nach den häufigsten Vornamen deutscher Tatverdächtiger konnte Spekulationen, darunter hätten viele Migrationshintergrund, nicht bestätigen – die häufigsten Vornamen lauten Michael, Daniel und Andreas.[28]
5. Staatliches Handeln und Strafhärte
Diskussionen über Kriminalität stellen immer auch die Frage nach der Verantwortlichkeit des Staates. Schließlich gestaltet der Staat Präventionspolitik, formuliert die geltenden Strafgesetze und ist exklusiv für die Verurteilung von Straftätern zuständig. Mit der Vermutung eines Kriminalitätsanstiegs ist daher fast zwangsweise der Vorwurf verbunden, der Staat würde nicht mit der erforderlichen Härte gegen Straftaten vorgehen. So forderte etwa der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Michael Espendiller, im Bundestagswahlkampf 2017 ein „Ende des Kuscheljustiz“.[29]
Vielfach wird der Vorwurf erhoben, dass insbesondere Ausländer zu selten und zu milde bestraft würden.[30] Diese Annahme wird durch die kriminologische Forschung indes nicht bestätigt. Eine Vielzahl von Untersuchungen zeigt, dass die Nationalität des Täters keinen Einfluss auf die Verurteilungspraxis und die Strafhärte der Gerichte hat.[31] Zwar wurde beobachtet, dass Strafverfahren gegen nicht-deutsche Staatsangehörige häufigereingestellt werden als gegen deutsche Staatsangehörige.[32] Eine solche Praxis erklärt sich jedoch zum einen durch die höheren Verfolgungsschwierigkeiten bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland (die eine Verfahrenseinstellung notwendig machen können) und zum anderen als mögliches Korrektiv einer höheren Anzeigebereitschaft gegenüber ausländischen Personen auch bei Bagatelltaten.[33] Andere Studien gehen sogar davon aus, dass Nichtdeutsche strenger bestraft werden als Deutsche.[34]
Dass Laien zu einer härteren Sanktionierung ausländischer Täter tendieren, haben verschiedene Befragungen belegt.[35] Richter hingegen zeigen in experimentellen Designs keine Unterschiede bei der Bestrafung deutscher und nichtdeutscher Personen. Im Rahmen einer aktuellen Studie wurden Laien und Richtern Fallvignetten vorgelegt, wobei die Probanden – ohne ihr Wissen – in zwei Gruppen eingeteilt wurden; eine Gruppe erhielt eine Fallbeschreibung, in der ein Zuwanderer die Tat begangen hatte, der anderen Gruppe wurde ein deutscher Täter präsentiert (Between-Subject Design). Während die Laien den ausländischen Täter signifikant härter bestraften, zeigte sich zwischen den Gruppen der Richter kein Unterschied.[36] Die Annahme eines „Migrantenbonus“ kann als wissenschaftlich entkräftet gelten.
II. Untersuchungsanlage
Um zu erkunden, wie die AfD Kriminalität in Deutschland beschreibt und was sie fordert, um Kriminalität zu bekämpfen und zu verhüten, wurde die Inhaltsanalyse als die empirische Methode gewählt, die der Erfassung inhaltlicher und formaler Merkmale nach klaren und nachvollziehbaren Maßstäben dient.
Untersuchungsgegenstand sind die aktuellen Stellungnahmen der AfD zu strafbaren Handlungen im Inland, die zwischen dem 1.1. und 30.10.2018 vom Bundesverband und den Landesverbänden sowie von der Bundestagsfraktion und den Landtagsfraktionen der AfD online verbreitet und von der AfD als Pressemitteilung, Aktuelles oder ähnlich rubriziert wurden.
In die Stichprobe gingen pro Verband bzw. Fraktion chronologisch rückwärts maximal 12 Texte ein, soweit sie im Untersuchungszeitraum erschienen waren. Da die AfD in den Ländern unterschiedlich intensiv Öffentlichkeitsarbeit betreibt und zwei Landtagsfraktionen (Bayern und Hessen) zum Stichtag ihre Arbeit noch nicht aufgenommen hatten, differiert die Zahl verwendbarer Texte: In vier Bundesländern lag sie unter 10 (Bayern, Bremen, Hessen und Niedersachsen), in zehn Bundesländern zwischen 11 und 19 (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), und im Bund, in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen bei 24 Texten, gesamt 242.
Aus dem empirischen Vorwissen heraus wurde ein Codierbogen mit geschlossenen Fragen zu 200 Variablen sowie offenen Fragen für die quantitative und qualitative Inhaltsanalyse entwickelt. Sieben studentische Hilfskräfte der Universität Leipzig und der Hochschule Macromedia erfassten und codierten nach einer methodischen Einweisung und einem Pre-Test die Texte. Die Codierübereinstimmung wurde nach Holsti mit 92 % gemessen. Damit wurde ein Wert weit über dem Mindeststandard erreicht, den Rössler & Geise (2013) für inhaltliche Kategorien zu komplexen Konstrukten mit 80 % beziffern.[37] Durch eine finale Überprüfung der Codierungen mittels der Volltextsuche wurde die größtmögliche analytische Konsistenz erreicht.
III. Untersuchungsergebnisse
1. Kriminalitätsphänomene
a) Delikte und Tatorte
Im Fokus der AfD-Pressemitteilungen zu Kriminalität in Deutschland stehen im Untersuchungszeitraum Straftaten, durch die Individualrechtsgüter verletzt werden. Näher beschrieben werden dabei insgesamt 272 Delikte. Am häufigsten berichtet werden Delikte gegen höchstpersönliche Werte wie Leib und Leben. 72,0 % der Fälle sind Gewaltdelikte, darunter Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (33,1 %), Tötungsdelikte (18,7 %), Angriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung (14,3 %) und terroristische Handlungen (5,9 %). Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl und Betrug summieren sich auf 14 %, ausländerrechtliche Verstöße auf 5,9 % und Drogendelikte auf 8,1 %.
Abb. 1: Verteilung der Delikte nach AfD 2018[38]
Damit zeigt sich in der Analyse der AfD-Pressemitteilungen ein von der Polizeilichen Kriminalstatistik deutlich abweichendes Bild, das vor allem Gewaltdelikte in den Mittelpunkt rückt und zugleich mit Berichten über verschiedene Facetten von Kriminalität eine umfassende und alltägliche Bedrohung persönlicher Güter schildert. Dies zeigt sich beispielhaft an der Darstellung terroristischer Bedrohungen: „Jeden Tag müssen wir mit einem islamistischen Terroranschlag wie am Berliner Breitscheidplatz rechnen.“[39]
In 80 Pressemitteilungen werden konkrete Angaben zu Tatorten gemacht, dies sind zu 58,8 % der öffentliche Raum, zu 15,0 % öffentliche Gebäude und zu 26,2 % private Gebäude und Grundstücke. Unterstützt wird der Eindruck omnipräsenter Kriminalität durch Texte, die ein generelles Sicherheitsproblem im öffentlichen Raum umreißen, beispielsweise: „Bahnhöfe und Züge scheinen beliebte Orte für kriminelle Ausländer zu sein.“[40]
b) Extremistische Straftaten
Die Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen in Deutschland nimmt in den Pressemitteilungen der AfD einen breiten Raum ein. Unter den insgesamt 85 Bezügen zu Extremismus[41] geht es mehrheitlich (50,6 %) um linksextreme Bestrebungen. Hingewiesen wird etwa auf die Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit der linken Szene an Beispielen wie den Ausschreitungen am Rande des Hamburger G-20-Gipfels. So titelt die AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern: „Politische Gewalt: Ein Problem von Links!“ (sic)[42]
In 32,9 % der Fälle fokussiert die AfD auf religiös motivierten Extremismus. „Islamisten sind die mit Abstand größte Gefahr für den inneren Frieden unserer Stadt“, heißt es beispielsweise von der Berliner AfD-Fraktion. „Das bestätigen spektakuläre Verhaftungen wie die des Pankower Bombenbauers vor wenigen Tagen.“[43] Dabei wird eine Verbindung von terroristischer Gewalt zur Alltagskriminalität gezogen: „Weit über 100% Zuwachs bei ideologisch-religiös motivierten Straftaten sind eine direkte Folge der ungebremsten Einwanderung und der damit einhergehenden Islamisierung der Stadt. Dieser Trend wird indirekt auch bestätigt durch die um 32% massiv gestiegene Zahl der Sexualdelikte in Berlin“.[44]
Abb. 2: Extremismus nach AfD 2018[45]
An dritter Stelle der Aufmerksamkeit steht mit 16,5 % der Rechtsextremismus. Teilweise distanziert sich die AfD ausdrücklich von rechtsradikalen Gewaltdelikten: „Als äußerst erfreulich ist der deutliche Rückgang bei fremdenfeindlichen Gewalttaten zu bewerten, auch wenn der Abwärtstrend hier weitergehen muss.“[46] Überwiegend wird jedoch das Thema Rechtsextremismus aufgegriffen, um Rechtsextreme von Tatvorwürfen zu entlasten und den Blick auf andere zu richten. So werden aus Sicht der AfD antisemitische Straftaten häufig zu Unrecht der rechtsextremen Szene angelastet (s.u.). Verwiesen wird zudem darauf, dass die linksextreme Szene deutlich gefährlicher sei. „Auf jeden Rechtsextremisten kommen inzwischen fast zwei Linksextremisten. Hinzu kommt, dass das Gewaltpotential linker Verfassungsfeinde enorm hoch ist.“[47]
c) Antisemitische Straftaten
Die Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens und ihre Einrichtungen in Deutschland sind im Untersuchungszeitraum ein Randthema und werden in nur 2,9 % der AfD-Meldungen aufgegriffen. Dabei wird auf antisemitische Ressentiments unter muslimischen Zuwanderern fokussiert: „Antisemitismus ist heutzutage auch sehr stark zu einem importierten Problem geworden. Gerade bei Migranten aus arabischen Ländern sind antisemitische und judenfeindliche Ansichten weit verbreitet.“[48]
In Sachsen-Anhalt spekuliert die AfD aufgrund der Religionszugehörigkeit des Tatverdächtigen über antisemitische Hintergründe des Mordes an einem 14-jährigen Mädchen: „Insbesondere ist zu prüfen, ob neben der offenbar von jedwedem Respekt vor der Würde der Frau freien Mentalität der mutmaßlichen Mörder nicht auch Antisemitismus eine Rolle gespielt haben könnte.“ [49]
Auf der anderen Seite kritisiert die AfD, generell Rechtsextremisten zu verdächtigen, die Urheber antisemitischer Straftaten zu sein, wenn es keine gegenteiligen Erkenntnisse gebe. Mit der Stoßrichtung, antisemitische Straftaten in Deutschland neu zu bewerten, fordern die AfD-Fraktionen im niedersächsischen Landtag wie in der Hamburger Bürgerschaft die Berufung eines Beauftragten für Antisemitismus.[50]
d) Tatmittel Messer
Mit ihren Pressemeldungen zeichnet die AfD ein Bild, wonach das Tatmittel Messer mit der Zuwanderung nach Deutschland gekommen und grundsätzlich Ausdruck einer ausgeprägten Gewaltbereitschaft von Zuwanderern sei. So erklärt ein Landtagsabgeordneter: „Früher war es in Deutschland üblich, Probleme auszudiskutieren. Heute haben viele Zuwanderer schnell das Messer zur Hand.“[51] Dieses Stereotyp bildet sich auch in Begriffen wie „Massen- und Messereinwanderung“[52] und „Messermigration“[53] ab.
Abb. 3: Tatmittel nach AfD 2018[54]
Soweit in den untersuchten Meldungen der AfD zu Kriminalität im Inland Tatmittel konkret bezeichnet werden, sind dies vor allem Messer (66,7 %) und sonstige Tatmittel wie Steine, scharfkantige Gegenstände etc. (30 %). In nur 3,3 % der Meldungen werden Schusswaffen erwähnt.
Unterstellt wird eine drastische Zunahme der Straftaten, die mit Messern verübt werden: „Deutsche werden ermordet, Messerattacken steigen explosionsartig an und die Menschen im Land wissen nicht mehr, ob sie sich auf den Rechtsstaat noch verlassen können.“ (sic)[55]
Die Verwendung von Messern zur Begehung von Straftaten wird vor allem auf die derzeit besonders zuwanderungsstarken Nationalitäten zugespitzt: „Diese Messerstechereien sind überwiegend die Folgen der katastrophalen Flüchtlingspolitik. Immer wieder sind es Syrer und Afghanen, die in diese Straftaten verwickelt sind.“[56]
Demgegenüber wird geradezu als Besonderheit herausgestellt, wenn mutmaßlich ausländische Täter keine Messer einsetzen. „An einer Endhaltestelle haben 2 Männer (vermutlich wieder Goldstücke) einen Straßenbahnfahrer attackiert. Zum Glück wählten die Angreifer als Waffe ‚nur‘ Pfefferspray und Bierflasche – keine Messer.“[57]
2. Zweifel an Statistiken
Ihre Warnungen vor innerer Unsicherheit entfaltet die AfD vor allem narrativ aus der Kraft des spektakulären Einzelfalls, der pars pro toto ein generelles Kriminalitätsphänomen symbolisiert, oder durch das Panorama von jeweils drei Beispielen, die für eine schier unendliche Serie stehen. „Laut BKA sind 2017 im Bereich Mord und Totschlag 112 Deutsche einer Straftat zum Opfer gefallen, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Und in diesem Jahr setzt sich diese blutige Entwicklung ungebremst fort, wie unter anderem die tragischen Schicksale von Susanna F. in Wiesbaden, Daniel H. in Chemnitz oder erst am vergangenen Wochenende der Tod von Markus B. in Köthen auf traurige Art und Weise belegen.“[58] Dabei wird vielfach auf Statistiken[59] verwiesen, bei insgesamt 26,0 % der AfD-Pressemitteilungen im Untersuchungszeitraum.[60]
Soweit Bezüge zu statistischen Angaben hergestellt werden, werden in 73 % der Fälle Zahlen dazu herangezogen, um die Warnungen der AfD vor einer eskalierenden Gewalt von Zuwanderern zu untermauern. In 27 % der Fälle wird hingegen die Aussagekraft von Statistiken kritisiert.
So wird argumentiert, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik das tatsächliche Geschehen nicht adäquat abbilde – vorgetragen beispielsweise vom AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. „Stephan Brandner kritisiert, dass sogar die Polizeiliche Kriminalstatistik eher ein merkelsches Wunschbild der Sicherheitslage zu sein scheint, als sie die tatsächliche Lage in Deutschland widerspiegele.“ (sic)[61]
Bestimmte – und für die öffentliche Meinung relevante – Aspekte kriminellen Handelns würden von den Statistiken nicht oder unzutreffend erfasst. Erfassungsdefizite würden bewusst in Kauf genommen, um die bestehenden Probleme, insbesondere mit Blick auf Ausländerkriminalität, zu relativieren: „Es macht sich das Gefühl breit, als solle die Statistik gezielt sauber gehalten werden, um die Thematik der Messerstechereinwanderung herunterzuspielen.“[62]
Als weiterer Grund für Zweifel an der Kriminalstatistik wird die geringe Anzeigebereitschaft der Bevölkerung angeführt, die sich von Strafverfahren wenig verspreche oder Sorge vor weiteren Übergriffen habe. „Wenn Delikte wie Taschen- und Ladendiebstahl oder Drogenhandel, aber auch Sexualdelikte aus Scham der Betroffenen nicht mehr oder nur zu einem ganz geringen Bruchteil angezeigt und daher nicht registriert werden, fließen diese Straftaten auch nicht in die Statistik ein.“[63]
Weichen die Statistiken zu stark von der Kriminalitätswahrnehmung der Bevölkerung ab, sind nach Ansicht der AfD nicht etwa die Ängste unbegründet, sondern liegt das Problem in den Zahlen. „Damit macht sich die Bundesregierung nicht nur lächerlich, sie riskiert auch, das letzte Fünkchen Vertrauen der Deutschen zu verspielen!“[64] Statistische Aussagen zum Rückgang von Kriminalität werden verschiedene Einzelbeispiele entgegengesetzt: „Vor kurzem erst behauptete Innenminister Georg Maier, dass Thüringen ein sicheres Land sei. Das entspricht nicht der Wahrheit. Der Vorfall in Gotha reiht sich in eine lange Liste an ähnlichen Vorfällen ein. Erst kürzlich gab es in Meiningen, Apolda und insbesondere der Suhler Erstaufnahmeeinrichtung Schlägereien, bei denen Asylbewerber beteiligt gewesen sind. Diese Fälle zeigen, wie schlecht es um die Sicherheit im Freistaat bestellt ist.“[65]
Im Kampf um die Deutungshoheit wird eine Instrumentalisierung der Kriminalstatistiken durch andere politische Parteien kritisiert; während die AfD für sich selbst einen objektiven Blick auf die Daten in Anspruch nimmt: „Gerade in der aktuellen Situation dient die polizeiliche Kriminalstatistik, vor allem im politischen Bereich, auch immer wieder als Politikum oder als Argumentationslinie zur Verwirklichung linker Strategien. Eine korrekte und tatsachenbetonte Erfassung ist daher zwingend notwendig und eine Änderung der aktuellen Praxis mehr als überfällig.“[66]
3. Tatverdächtige
Die von der AfD in ihren Pressemitteilungen zur Kriminalität in Deutschland beschriebenen Tatverdächtigen sind meist männlich, jung und zugewandert.
a) Geschlecht
Bei 67 von insgesamt 203 Tatverdächtigen wird das Geschlecht genannt, davon sind 98,5 % männlich und 1,5 % weiblich. Zum Vergleich: Von allen 2018 polizeilich registrierten Tatverdächtigen waren 75,1 % männlich und 24,9 % weiblich.[67]
b) Alter
Bei 40 von der AfD beschriebenen Tatverdächtigen wird das Alter ersichtlich, davon sind 12,5 % Kinder, 25 % Jugendliche, 27,5 % Heranwachsende und 35 % Erwachsene – damit sind 65 % aller beschriebenen Tatverdächtigen jünger als 21 Jahre. Zum Vergleich: Von allen 2018 polizeilich registrierten Tatverdächtigen waren 21,1 % unter 21 Jahren alt.[68] Bei minderjährigen Tatverdächtigen werden allerdings die Altersangaben gelegentlich in Frage gestellt. So wird ein „angeblich zehnjähriger Afghane“[69] als gewalttätig beschrieben oder heißt es: „Sieht man die Bilder des mutmaßlichen Täters, so kann man auch im aktuellen Fall berechtigte Zweifel an der Minderjährigkeit des afghanischen ‚Flüchtlings‘ hegen.“[70]
c) Nationalität
Um die Perspektive der AfD auf die Nationalität von Tatverdächtigen einordnen zu können, wird hier nochmals auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verwiesen. Danach sind 65,5 % aller ermittelten Tatverdächtigen deutscher Nationalität (s.o.).
Abb. 4: Nationalität von Tatverdächtigen nach PKS 2018[71]
Die AfD zeichnet ein davon deutlich abweichendes Bild. Soweit in den untersuchten Texten Tatverdächtige konkret benannt werden, bleibt deren Nationalität mehrheitlich unbestimmt (50,7 %) oder geht es vorrangig um Ausländer (46,8 %). Nur 2,5 % der Tatverdächtigen sind Deutsche.
Abb. 5: Nationalität von Tatverdächtigen nach AfD 2018[72]
Die am häufigsten verwendeten Begriffe für Nichtdeutsche sind im Textmaterial[73] Asylbewerber (23,2 %), Migrant (22,7 %), Ausländer (20,7 %), Flüchtling (17 %) und Zuwanderer (10,8 %). Von Schutzsuchenden ist bei 3,4 % die Rede, dabei wird dieser Begriff durchweg in Anführungszeichen gesetzt, zudem werden Geflüchtete (0,6 %) ausschließlich distanzierend genannt (z.B. „sogenannter Geflüchteter“[74]). Es geht um Einwanderer (0,8 %), um Asylsuchende (0,6 %), oder es wird der Begriff „Goldstücke“[75] synonym für Ausländer verwendet (0,3 %).
Tabelle 1: Nationalität von Tatverdächtigen im Vergleich von PKS und AfD-Meldungen 2018[76]
Auffällig ist die von der Kriminalstatistik deutlich abweichende Verteilung der nichtdeutschen Nationalitäten. Mutmaßliche Straftäter aus Syrien, Afghanistan und Irak gehen mit insgesamt 5,2 % in die Kriminalstatistik ein, während sie bei der AfD 47 % der Nennungen ausmachen. Fünf der polizeilich am häufigsten registrierten Nationalitäten (Rumänien, Polen, Serbien, Italien und russische Föderation) werden in den untersuchten AfD-Texten nicht thematisiert.
Entsprechend wird eine erhöhte Tatverdächtigenbelastung unter bestimmten Zuwanderergruppen als geradezu zwangsläufig herausgestellt: „Merkel hat hunderttausende Männer aus frauenfeindlichen Mittelalter-Gesellschaften wie Irak, Eritrea, Pakistan und Afghanistan importiert, eine hohe signifikante Zahl ist jähzornig und gewalttätig.“ (sic)[77]
Soweit sich in 91 Fällen Angaben zur Zahl der Tatverdächtigen machen lassen, werden in 50,5 % der Fälle einzelne Tatverdächtige genannt, in 14,3 % zwei Tatverdächtige und in 35,2 % Gruppen von drei und mehr Tatverdächtigen. In 4,5 % der Pressemitteilungen werden Straftaten von Mitgliedern krimineller, ausländischer Clans thematisiert. „Vor allem türkische, arabische und kurdische Großfamilien kontrollieren in Städten wie Berlin, Essen, Duisburg oder Bremen inzwischen ganze Straßenzüge und Bezirke.“[78] Die Berichte über Clankriminalität zeichnen ein Bild mangelnder Integrationsbereitschaft, wachsender Parallelgesellschaften und der Schwächung des staatlichen Gewaltmonopols. Die Straftaten ausländischer Großfamilien werden meist auf eine „völlig verfehlte Migrationspolitik“[79] zurückgeführt.
Ostdeutsche Landesverbände warnen davor, dass ausländische Clans ihre kriminellen Aktivitäten von westdeutschen Großstädten in den Osten verlagern könnten. „Bisher kannten wir diese Auswirkungen einer seit Jahren fehlgeleiteten Einwanderungs- und Asylpolitik nur aus Westdeutschland und Berlin. Dort treiben arabische Clan-Großfamilien bereits seit über 30 Jahren ihr Unwesen und haben große Teile der organisierten Kriminalität unter ihrer Kontrolle. Nun breiten sich diese Krebsgeschwüre auch nach Sachsen aus und unterwandern mit Mafia-Methoden den Rechtsstaat.“[80]
Um deutsche Tatverdächtige geht es in nur 2,5 % der AfD-Pressemitteilungen, und soweit sie erwähnt werden, wird dieser Sachverhalt durchweg relativiert. Entweder wird darauf abgehoben, dass die Verdächtigten nicht originär deutsch seien, beispielsweise „eine aus dem Irak stammende Person mit deutscher Staatsangehörigkeit“[81]. An anderer Stelle wird betont, dass der Tatbeitrag von Deutschen gering war: „Von diesen 37 Tatverdächtigen hat lediglich einer die deutsche Staatsangehörigkeit“.[82]
4. Opfer
a) Geschlecht, Alter und Nationalität von Kriminalitätsopfern
Bei 90 von 153 Opfern wird das Geschlecht genannt, davon sind 53,3 % männlich und 46,7 % weiblich. (Zum Vergleich: Von allen 2018 polizeilich registrierten Kriminalitätsopfern waren 59,6 % männlich und 40,4 % weiblich.[83]) Dabei wird argumentiert, durch Zuwanderung aus muslimischen Ländern würden die dort herrschenden Vorstellungen von Ehre und einer untergeordneten Rolle der Frau nach Deutschland gebracht. Das Zusammentreffen der verschiedenen kulturellen Traditionen begünstige die Begehung von Straftaten, gerade gegenüber vulnerablen Gruppen wie Frauen und Mädchen. „Der hessische AfD Landessprecher Robert Lambrou, wohnhaft in Wiesbaden, wo das Opfer gefunden wurde, wies darauf hin: ‚Daß reihenweise Frauen wegen nichts umgebracht werden, wegen der ‘Ehre’, das gab es so früher in Deutschland nicht!’.“ (sic)[84]
Bei 41 von der AfD beschriebenen Opfern wird das Alter ersichtlich, davon sind 9,8 % Kinder, 39 % Jugendliche, 24,4 % Heranwachsende und 26,8 % Erwachsene – damit sind 73,2 % aller beschriebenen Kriminalitätsopfer jünger als 21 Jahre alt. Zum Vergleich: Von allen 2018 polizeilich registrierten Kriminalitätsopfern waren 23,8 % unter 21 Jahren alt.[85]
Bei 47 von der AfD beschriebenen Opfern wird explizit auf die Nationalität verwiesen, davon sind 80,9 % deutsch und 19,1 % ausländisch. Zum Vergleich: Von allen 2018 polizeilich registrierten Kriminalitätsopfern waren 22,6 % nichtdeutsch.[86] Ein Kontrast zwischen den bedrohlichen Fremden und den gefährdeten Deutschen wird jedoch vielfach angedeutet: „Das Abschieben krimineller Straftäter schützt die einheimische Bevölkerung.“[87] Dass der Anteil deutscher Opfer nicht noch höher liegt, ist daraus zu erklären, dass sich die deutsche Nationalität von Opfern zwar vielfach aus dem Kontext erschließt, aber nicht jeweils ausdrücklich genannt wird.[88] So geht es in 3,7 % aller Pressemitteilungen um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna. Obwohl in keinem der Texte ihre Nationalität explizit als deutsch angegeben wird, symbolisiert ihr Tod aber klar die Bedrohung der deutschen Bevölkerung: „Susanna ist tot, diese traurige Gewissheit haben nun die Eltern des jungen Mädchens und die Öffentlichkeit. Sie fiel mutmaßlich einem irakischen Flüchtling zum Opfer, der in Wiesbaden bereits mehrfach polizeidienstlich aufgefallen war (…). ‚Wann schützt unser Land endlich effektiv seine Kinder?‘“[89] An anderer Stelle heißt es entsprechend: „Das Martyrium der erst 14-jährigen Susanna aus Wiesbaden dauerte wohl einen ganzen Tag bis zu ihrer bestialischen Ermordung (…). 100 deutsche Kriminalitätsopfer der Willkommenskultur an jedem einzelnen Tag.“[90]
Während die Täterprofile, die sich in den untersuchten AfD-Pressemitteilungen zeigen, von der Polizeilichen Kriminalstatistik deutlich abweichen, entsprechen die Opferprofile weitgehend den statistisch gemessenen Werten.[91] Hier zeigt sich, dass das entscheidende Filterkriterium für eine Meldung Eigenschaften der Tatverdächtigen und nicht der Opfer sind. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zur Kriminalitätsberichterstattung der Medien. Wie eine Langzeitanalyse der Gewaltberichterstattung des Fernsehens zeigt, berichten Journalisten vor allem über Delikte, die bestimmte, vor allem junge und weibliche Opfer (worthy victims), erleiden. Dabei sind die Tätereigenschaften weniger selektiv.[92] Bei den untersuchten AfD-Pressemitteilungen verhält es sich umgekehrt: Hier werden Delikte vorrangig danach ausgewählt, dass die Tatverdächtigen ausländisch, männlich und jung sind; die Opfereigenschaften sind hingegen weniger selektiv.
b) Polizeibeamte als Opfer
Als besonders symbolträchtig für einen Angriff auf die deutsche Gesellschaft gelten auch Angriffe gegen Polizeibeamte, die in 8,3 % der Texte beschrieben werden, darunter in jedem zweiten Fall ausdrücklich als Angriffe von Ausländern. Der Beamte steht hier nicht als Person im Vordergrund, sondern als Vertreter der Staatsgewalt; die Tat wird als Ausdruck mangelnden Respekts gegenüber dem deutschen Staat und seinen Institutionen bewertet: „Aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung respektloser und krimineller Migranten verliert der Rechtsstaat seine Standhaftigkeit und offenbart seine Ohnmacht. Wenn Polizisten auf offener Straße von Ausländerbanden angegriffen, beleidigt und bedroht werden, Claqueure den Übergriff filmen und die Täter anfeuern, dann droht das Ende des staatlichen Gewaltmonopols in Deutschland.“[93]
c) Die AfD alsOpfer
Zu den am häufigsten explizit genannten Kriminalitätsopfern zählt die AfD selbst. 13,2 % der Meldungen greifen Angriffe auf Personen bzw. Einrichtungen der AfD auf. Dabei bleibt das Täterbild eher vage und ist am häufigsten von der Antifa die Rede: „Wieder einmal hat die Antifa mit menschenverachtender Demokratiefeindlichkeit unbescholtene Bürger zum Ziel eines ihrer terroristischen Angriffe gemacht.“[94] In 18,7 % der Meldungen zu diesem Thema werden die Angriffe den Regierenden angelastet: „Einige Mitglieder der Landesregierung und der Regierungsfraktionen leisten den Tätern durch verbale Ausfälle, Diffamierungen der AfD und Solidaritätsbekundungen mit Linksextremisten auch noch mentale Schützenhilfe, statt effektive Gegenmaßnahmen zu ergreifen.“[95] Halb so häufig wird kritisiert, die Polizei habe AfD-Mitglieder unzureichend geschützt: „Und die Staatsmacht, unsere Polizei? Stand daneben, hilflos, ohnmächtig, und rannte mit.“[96]
5. Staatliches Handeln und Strafhärte
a) Akteure
Als wesentliche Ursache für die gesellschaftliche Bedrohung durch Straftaten nennt die AfD die „verfehlte Flüchtlingspolitik“[97] der vergangenen Jahre. Sie habe zu einer „dramatischen Verschlechterung“ der Sicherheitslage[98] geführt. Als verantwortlich Handelnde werden in 20,2 % der AfD-Pressemitteilungen im Untersuchungszeitraum die übrigen Parteien genannt, in 19,0 % die Bundesregierung bzw. die Bundeskanzlerin, in 15,7 % namentlich genannte einzelne Politiker, in 9,9 % Behörden, in 8,3 % Medien und in 9,5 % sonstige Akteure.
Abb. 6: Verantwortliche Akteure nach AfD 2018[99]
Aus ihrer Kritik an der Zuwanderungspolitik entwickelt die AfD persönliche Schuldvorwürfe. „Meine Damen und Herren von den Altparteien, jedes Opfer der Messereinwanderung ist Ihr Opfer. Sie tragen persönlich die Verantwortung für jedes Gewaltdelikt und jede Straftat.“[100]
Die mit Abstand am häufigsten genannte Person ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (8,7 %). Die vielfach drastische Kritik an ihr ist verknüpft mit einer Reihe von Wortschöpfungen, so ist die Rede vom „Merkelregime“[101]oder von „Merkel-Deutschland“: „Heutzutage gehören Meldungen über Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe leider zum Alltag in Merkel-Deutschland.“[102]
Unter den übrigen namentlich genannten Politikern zeigt sich keine Verdichtung. Am häufigsten genannt werden Politiker der CDU/CSU (7,9 %) und der SPD (7,4 %). Mit Blick auf das Amt stehen die Innenminister der Länder im Fokus (4,5 %).
b) Kritik an der Justiz
In 7,9 % der untersuchten AfD-Pressemitteilungen spielt die Justiz eine Rolle. Dabei wird vor allem der Vorwurf eines zu milden Umgangs mit Straftätern erhoben. Die „gegenüber Gewalttätern geübte therapeutische Kuscheljustiz“[103] müsse ein Ende haben.
Vielfach wird über Delikte berichtet, die noch keiner strafrechtlichen Würdigung unterzogen wurden bzw. nicht einmal abschließend ermittelt sind. Daran wird zuweilen bereits die Erwartung von Strafmilde geknüpft. „Den Tätern droht jedoch, allen bisherigen Erfahrungen nach, eine lasche Strafe.“[104]
Damit wird das Bild einer schwachen Justiz gezeichnet, deren Strafen auf potentielle Täter nicht mehr abschreckend wirkten. Die als lax kritisierte Haltung gegenüber straffälligen Zuwanderern führe dazu, dass jene die geltenden Gesetze nicht mehr ernst nehmen würden. „Der rot-rot-grüne motivierte Kuschelkurs gegenüber gewalttätigen sogenannten ‚Schutzsuchenden‘ lässt diese doch über uns Deutsche und unsere Regeln nur lachen.“[105]
Dies gelte insbesondere bei der Verhängung einer Bewährungsstrafe, die nicht als spürbare Sanktion wahrgenommen werde. „Was mag in den Köpfen solcher Täter vorgehen, wenn sie als ‚Hilfesuchende‘ und Gäste kriminelle Taten begehen und nicht ausgewiesen werden und zudem mit der Lächerlichkeit einer Bewährungsstrafe davonkommen?“[106]
Unverständnis wird auch für die „großzügige Anwendung des Jugendstrafrechts“[107] geäußert. In einer Pressemitteilung wird etwa die Geltung des Erwachsenenstrafrechts für alle Fälle von „Messerattacken“ gefordert. Dass die erzieherische Funktion des Jugendstrafrechts der noch nicht abgeschlossenen Persönlichkeitsentwicklung des Täters Rechnung trägt und daher weder von dem vorgeworfenen Delikt noch von der Begehungsweise abhängen kann, wird nicht erörtert. „’In Fällen von Messerattacken sollte grundsätzlich kein Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen dürfen’, fordert Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz.“[108] Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass Straftäter nach Entdeckung ihrer Tat regelmäßig wieder „auf freien Fuß“[109] kämen.
Insbesondere Zuwanderer würden – auch im Vergleich zu deutschen Angeklagten – besondere Strafmilde erfahren: „Mörder und Vergewaltiger, insbesondere diejenigen, die zugewandert sind, werden oft nur symbolisch bestraft. Gleichzeitig wird beispielsweise eine Attacke auf eine Moschee, bei dem es keine Verletzten oder Toten gab, sondern die nur eine verschmutzte Fassade hinterließ, mit zehn Jahren Haft härter bestraft als der bestialische Mord an der jungen Deutschen.“[110] Die Praxis der Strafgerichte sei mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung nicht vereinbar. Der Justiz wird attestiert, „den letzten Rest gesunden Menschenverstandes über Bord geworfen zu haben“[111]und sich auf diese Weise von den Überzeugungen und Erwartungen der Bürger zu entfernen.
IV. Fazit
Kern populistischer Politik ist die Annahme eines Antagonismus zwischen dem einfachen Volk und den politischen Eliten.[112] Das Volk gilt als rechtschaffen und ethnisch homogen;[113] seine Interessen werden von den Regierenden jedoch verkannt oder bewusst ignoriert. Populistische Parteien sehen sich als Fürsprecher der Bevölkerung und ihrer Anliegen.[114] Populistische Politik ist damit immer auch Identitätspolitik.[115] Die Berufung auf einen wahren Volkswillen setzt gesellschaftliche Homogenität voraus und ist zwangsläufig antipluralistisch.[116]
Verbrechen und Strafe eignen sich in besonderer Weise als Betätigungsfeld für populistische Politik. Zunächst dient die propagierte Bedrohung der Bevölkerung durch Straftäter der Konstruktion gesellschaftlicher Homogenität. Denn eine Gemeinschaft konstituiert sich – auch – durch Ab- und Ausgrenzungsprozesse.[117] Mit der Forderung nach strenger Bestrafung werden klare Feindbilder formuliert: Der Straftäter verletzt grundlegende gesellschaftliche Verhaltensnormen und stellt sich damit gegen die Gemeinschaft der ehrlichen und rechtstreuen Bürger.[118] Besonderes Abgrenzungspotential bietet dabei der ausländische Straftäter. Er wird nicht nur wegen seines Handelns, sondern bereits aufgrund seiner nationalen, ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit nicht als Teil der Gemeinschaft angesehen. Die Straftat erscheint bei ihm nicht als einzelnes Ereignis, sondern als allgemeines Phänomen; der ausländische Täter bricht nicht nur die konkret verletzte Norm, er lehnt sich generell gegen die Werte der Rechtsgemeinschaft auf. Besondere Brisanz haben hier Straftaten ausländischer Großfamilien: Clankriminalität und Parallelgesellschaften werden als Angriff auf das staatliche Gewaltmonopol und damit als unmittelbare Bedrohung des deutschen Staats gesehen.
Populistische Kriminalitätsrhetorik überzeichnet die Gefahren für die Sicherheit des Einzelnen[119] und entwirft das Bild einer von Verbrechen bedrohten Gemeinschaft.[120] Dazu lassen sich durchaus, für sich genommen, richtige Einzelbefunde präsentieren. So bestätigen etwa die Zahlen des Bundeslagebildes eine überproportionale Kriminalitätsbelastung von Zuwanderern. Sie zu adressieren ist erforderlich, um ein klares Bild von den Herausforderungen von Migration zu zeichnen. Doch durch die Fokussierung auf Zuwanderer als Täter, gravierende Delikte und besonders bedrohliche Tatmittel, durch Verallgemeinerungen, einseitige Schuldzuweisungen und sprachliche Dramatisierung schürt sie überzogene Kriminalitätsängste und Vorbehalte gegenüber dem aus Sicht der AfD schwachen Staat. Gleichzeitig werden Berichte und Statistiken, die diese Sorgen relativieren, nicht thematisiert.
Unsere Inhaltsanalyse von 242 Pressemitteilungen der Verbände und Fraktionen der AfD auf Bundes- und Länderebene aus 2018 zu Kriminalität in Deutschland liefert hierfür Belege: soweit die Nationalität genannt wird, sind 95 % der darin beschriebenen Tatverdächtigen Nichtdeutsche (und nahezu ausschließlich Zuwanderer), nur 5 % sind Deutsche – und selbst bei den wenigen deutschen Tatverdächtigen wird durchweg auf einen Migrationshintergrund oder einen nur geringen Tatbeitrag hingewiesen. Die in Deutschland lange und zahlreich lebenden Ausländer werden nicht thematisiert: im Untersuchungszeitraum gibt es keinen einzigen Verweis auf polnische oder italienische Tatverdächtige. Fokussiert wird vielmehr auf Zuwanderer aus Syrien, Afghanistan und Irak, wodurch die zentrale Deutung der Grenzöffnung 2015 als fatales Staatsversagen gestützt wird. Indem die AfD die Regierungsparteien für die Straftaten von Zuwanderern verantwortlich macht, vertieft sie den für den Populismus wesentlichen Graben zwischen Volk und Eliten. Die politischen Eliten, so der Vorwurf, ignorieren die legitimen Sicherheitsbedürfnisse der Gemeinschaft, indem sie – aus falsch verstandenem „Gutmenschentum“, Naivität und ideologischer Verbohrtheit – die Täter mit Nachsicht behandeln. Durch eine milde Justiz und eine einseitige Berücksichtigung der Belange des Täters vernachlässige der Staat seine oberste Pflicht zum Schutz der eigenen Bürger.
Die von der AfD vielfach prognostizierte Explosion des Verbrechens ist allerdings nicht eingetreten. In den vergangenen zehn Jahren ist die polizeilich erfasste Kriminalität um 9,1 % zurückgegangen und erreicht geringere Zahlen als vor 2015.[121] Dieser positiven Gesamtschau stellt die AfD quasi mit dem Brennglas ausgewählte Trends und vor allem dramatische Einzelfälle entgegen. Damit bedient sie sich narrativer Techniken, die sich im Boulevardjournalismus bewährt haben, um zu emotionalisieren: Nicht die Statistik erschüttert, sondern das einzelne Schicksal – ganz gleich, wie untypisch es ist.[122]
Repräsentative Bevölkerungsumfragen stützen die Behauptung umfassender Verunsicherung allerdings nicht. Die große Mehrheit der Bevölkerung macht sich nur wenig Sorgen um Kriminalität – 41,9 % der Bundesbürger fühlen sich in ihrer Wohnumgebung eher sicher, und 36,7 % fühlen sich sehr sicher.[123] Mit dem Versprechen einer strengen Kriminalitäts- und Sicherheitspolitik trifft die AfD allerdings den Nerv ihrer eigenen Wähler: In einer Befragung nach dem Terroranschlag von Paris und der Kölner Silvesternacht zeigten sich Anhänger der AfD fast dreimal so anfällig für Ängste wie die Anhänger von Union und SPD.[124]
Die AfD präsentiert sich nicht nur als Fürsprecherin der Besorgten, sondern auch der selbst Betroffenen. 13,2 % der untersuchten Pressemitteilungen greifen Angriffe gegen Personen und Einrichtungen der AfD selbst auf. Damit werden Wähler und Unterstützer der AfD in die Viktimisierung einbezogen: Die Straftat richtet sich mittelbar auch gegen sie. Daraus folgert die Partei, dass sich die betroffenen Bürger von den politischen Eliten keinen Schutz versprechen könnten: ihre Belange und ihre Sicherheit würden für die Regierenden keine Rolle spielen. Politiker der anderen Parteien würden mit den Angriffen auf die AfD gar sympathisieren. Belege werden dafür nicht geliefert, mit Ausnahme des – tatsächlich völlig inakzeptablen – Aufrufs des stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ralf Stegner, „Positionen und Personal der Rechtspopulisten“ zu attackieren.[125] Auch die Auswahl der berichteten Straftaten unterstützt das Bild einer dramatischen Kriminalitätsgefahr durch Zuwanderer. Berichtet wird häufig über Delikte, bei denen Nichtdeutsche bzw. Zuwanderer als Beschuldigte überrepräsentiert sind, etwa sexuelle Übergriffe, Drogendelikte und terroristische Handlungen.[126] Die Tat folgt hier dem Täter: entscheidend scheint nicht in erster Linie die Straftat selbst, sondern die Täterschaft eines Zuwanderers. Mit dieser Vorgehensweise mag die auf den ersten Blick überraschend klare Positionierung gegen antisemitische Straftaten zu erklären sein. Hier verweist die AfD auf antisemitische Ressentiments muslimischer Einwanderer, um zugleich den generellen Tatverdacht gegen rechtsextreme Gewalttäter zu entkräften. Tatsächlich verweisen zahlreiche Studien auf einen unter muslimischen Einwanderern verbreiteten, von einer Israelkritik durchwirkten Antisemitismus.[127] Die empirischen Belege für daraus folgende Gewalttaten sind allerdings noch lückenhaft.
Besonders stark rücken die AfD-Pressemitteilungen Messer als Tatmittel in den Vordergrund – soweit Waffen erwähnt werden, zu 66,7 %. Tatsächlich registriert die Polizei verstärkt Straftaten, die mittels Messern verübt werden, und es zeigt sich, dass Jugendliche – mit und ohne Migrationshintergrund – zunehmend Messer bei sich tragen.[128] Der damit wachsenden Gefahr tödlicher Eskalation aus meist nichtigem Anlass ist mit konsequenter Prävention zu begegnen. So konnte etwa die Polizei von Glasgow in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern die Bewaffnung von jugendlichen Gangs eindämmen und damit Gewaltdelikte verringern.[129]
Die Sorge vor Straftaten durch Zuwanderer nimmt die AfD in ihren Pressemitteilungen allerdings nicht zum Anlass für Diskussionen über effektivere Präventionsmaßnahmen. Das Heil wird vielmehr in der Repression gesucht. Ziel ist eine konsequente „Law and Order“-Politik: strengere Strafen, insbesondere für Wiederholungstäter,[130] eine Einschränkung des Jugendstrafrechts[131] oder eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze[132]. In erster Linie dient die Kriminalpolitik der Partei jedoch ihrer Forderung nach einem härteren Vorgehen gegen Zuwanderer und in Deutschland lebende Ausländer vor allem muslimischen Glaubens. Die AfD präsentiert sich hier als einzige Partei, die bereit ist, den Kampf gegen Kriminalität mit den aus ihrer Sicht richtigen Mitteln zu führen: durch eine Schließung der Grenzen und eine umgehende Aus-weisung von Straftätern.[133]
Unsere Inhaltsanalyse zeigt, wie die Oppositionspartei AfD Kriminalitätsphänomene überzeichnet und andere ausblendet. Inwieweit ihre Themen und Thesen zur Kriminalitätsentwicklung medial oder unmittelbar in der Öffentlichkeit Widerhall finden, ist noch zu erforschen. Offen bleibt überdies, ob sich andere Parteien ähnlicher Argumentationsmuster bedienen, um ihre jeweiligen Positionen in der Kriminalpolitik zu untermauern – dies wäre mit einer vergleichenden Inhaltsanalyse zu erkunden.
Eine emotionalisierende und generalisierende strafrechtspopulistische Rhetorik kann erheblichen Einfluss auf die Verbrechensängste der Bevölkerung haben.[134] Studien verweisen darauf, dass die öffentliche Wahrnehmung von Kriminalität keinesfalls zwingend mit den statistischen Daten übereinstimmt, sondern stark durch politische Debatten und Medien geprägt wird.[135] Zugleich sind Wechselwirkungen zu beobachten: Soweit sich das Publikum an besonders emotionalisierenden Ereignissen interessiert zeigt, berichten Journalisten verstärkt.[136]
Eine übertriebene Kriminalitätsfurcht ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in hohem Maße schädlich; sie beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität des Einzelnen, sondern beschädigt den Gemeinsinn und führt zu einem Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen. Populistische Kriminalpolitik birgt zudem das Risiko, dass kriminologische Befunde ignoriert, Langzeitfolgen ausgeblendet und kurzfristige Lösungen komplexeren Konzepten vorgezogen werden.
* Die Verfasser danken herzlich den Studierenden Hannah Heuser, Johanna Moehl, Leonie Schmitz, Lotta Wiethe, Oskar Sasse, David Spiegel und Alexandra Witting für ihre wunderbare Unterstützung.
[1] Iken/Schuller,Ex-Innensenator: Ronald Schill und der große Irrtum der Hamburger, Hamburger Abendblatt v. 20.8.2014, http://bit.ly/2VfhkGK (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[2] de Maizière, Innenminister de Maizière: Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten, FAZ v. 3.1.2017, http://bit.ly/2DRnXV7 (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[3] In diesem Beitrag ist von Zuwanderern entsprechend der Definition in der Polizeilichen Kriminalstatistik die Rede. Dieser Begriff umfasst Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie Personen, die sich geduldet oder unerlaubt in Deutschland aufhalten, PKS 2018, S. 11.
[4] Dokumentation: Das wählen Sie, wenn Sie das Kreuz bei der AfD setzen, Rhein-Zeitung v. 3.3.2015, http://bit.ly/2E0eD14 (zuletzt abgerufen am 25.4.2019).
[5] PKS 2018, S. 26.
[6] AfD, Programm für Deutschland: Das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland, 2016, S. 127, http://bit.ly/2Wswjtw (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[7] Birkel/Church/Hummelsheim-Doss/Leitgöb-Guzy/Oberwittler, (hrsg. BKA), Der Deutsche Viktimisierungssurvey 2017: Opfererfahrungen, kriminalitätsbezogene Einstellungen sowie die Wahrnehmung von Unsicherheit und Kriminalität in Deutschland, 2019, S. 98 f., http://bit.ly/2H1C5vB (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[8] AfD, Programm für Deutschland: Das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland, 2016, S. 127, http://bit.ly/2Wswjtw (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[9] PKS 2018, S. 31. Hier wurden auch die ausländerrechtlichen Verstöße berücksichtigt, da sie für den Untersuchungsgegenstand relevant sind. Ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger 30,5 % in 2018, 18,9 % in 2008.
[10] Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, Bundeslagebild 2018, S. 9: „So lag der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den zuwanderungsstarken Staaten Syrien, Afghanistan und Irak insgesamt bei 39 %, während ihr Anteil an den Asylsuchenden bei 59 % lag.“
[11] Statt aller: Neubacher, Kriminologie, 3. Aufl. (2017), S. 158; Naplava, in: Dollinger/Schmidt-Semisch, Handbuch Jugendkriminalität: Interdisziplinäre Perspektiven, 3. Aufl. (2018), S. 325.
[12] Vgl. Hargasser, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sequentielle Traumatisierungsprozesse und die Aufgaben der Jugendhilfe, 3. Aufl. (2016); Hoven, in: Friedrichs/Gössl/Hoven/Steinbicker, Migration. Gesellschaftliches Zusammenleben im Wandel, 2018, S. 149.
[13] Pfeiffer/Baier/Kliem, Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, 2018, S. 77.
[14] Reich, Integrations- und Desintegrationsprozesse junger männlicher Aussiedler aus der GUS, 2005; Zdun, SociologicalFocus 2012, 143.
[15] Baier/Pfeiffer/Rabold/Simonson/Kappes, Kinder und Jugendliche in Deutschland: Gewalterfahrungen, Integration, Medienkonsum, KfN Forschungsbericht Nr. 109, 2010; Toprak, Unsere Ehre ist uns heilig: Muslimische Familien in Deutschland, 2012.
[16] Statt aller: Enzmann/Brettfeld/Wetzels, in: Oberwittler/Karstedt, Soziologie der Kriminalität, KZfSS Sonderheft 43, 2004, 264; Walburg, Die Polizei 2015, 287 (291); Strasser/Zdun, Soziale Probleme 2005, 5; Nisbett/Cohen, Culture of Honor: The Psychology of Violence in the South, 1996; Baier/Pfeiffer, Gewalttätigkeit bei deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen – Befunde der Schülerbefragung 2005 und Folgerungen für die Prävention, KfN Forschungsbericht Nr. 100, 2007.
[17] Pfeiffer/Baier/Kliem, Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, 2018, S. 75; kritisch, Hoven, in: Friedrichs/Gössl/Hoven/Steinbicker, Migration. Gesellschaftliches Zusammenleben im Wandel, 2018, S. 149.
[18] BMI, Politisch Motivierte Kriminalität im Jahr 2018: Bundesweite Fallzahlen, 2019, http://bit.ly/2VpwmF8 (zuletzt abgerufen am 14.5.2019).
[19] Reisin, Antisemitische Straftaten: Sind die Statistiken irreführend? tagesschau.de v. 26.4.18, http://bit.ly/2V4h4Fs (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[20] BT-Drs. 18/1197, S. 79 f.
[21] Flüchtlingskrise: Zentralrat der Juden fürchtet neuen Antisemitismus, Welt v. 28.6.2016, http://bit.ly/2VKnf5Z (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[22] BT-Prot. 19/29, 2623D.
[23] BT-Drs. 19/6708.
[24] Zick/Hövermann/Jensen/Bernstein, Jüdische Perspektiven auf Antisemitismus in Deutschland: Ein Studienbericht für den Expertenrat Antisemitismus, 2017, http://bit.ly/2J2RE9Y (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[25] Gensing/Halasz, Messerattacken in Deutschland: Defizitäre Statistiken, tagesschau.de v. 26.3.2018, http://bit.ly/2Y8YttS (zuletzt abgerufen am 6.5.2019). Der Anteil von 2,8 % bezieht sich auf die zumeist betroffenen Deliktsarten Mord und Totschlag, Körperverletzung, Bedrohung und Raub.
[26] Baier/Bergmann/Kliem, Kriminalistik 2018, 573.
[27] BT Parlamentsnachrichten, 28.11.2018, http://bit.ly/2PZkDfi (zuletzt abgerufen 12.5.2019).
[28] Polizeistatistik im Saarland: Die AfD fragt, welche Vornamen Messer-Angreifer haben, Welt v. 29.3.2019, http://bit.ly/2LpFmdJ (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[29] Zitiert nach Biermann/Geisler/Holzinger/Middelhoff/Polke-Majewski/Steffen, AfD-Fraktion. Rechts bis extrem im Bundestag, Zeit online v. 21.9.2017, http://bit.ly/2LnnOPi (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[30] Siehe zur Diskussion etwa Thomas Fischerim Interview, Focus online v. 24.9.2018, http://bit.ly/2Y8gVD0 (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[31] Siehe etwa Villmow, in: Cropley et al., Probleme der Zuwanderung. Band 1: Aussiedler und Flüchtlinge in Deutschland, 1994, S. 148 (161 ff.); Albrecht, in: Graduszewski/Vettermann, „Fremder, kommst Du nach Deutschland…“ Zum institutionellen Umgang mit Fremden in Staat und Gesellschaft, 2002, S. 108; Kubink, Verständnis und Bedeutung von Ausländerkriminalität, 1993, S. 60; Dittmann/Wernitznig, MSchKrim 2003, 195; Greger, MSchKrim 1987, 261; Albrecht/Pfeiffer, Die Kriminalisierung junger Ausländer. Befunde und Reaktionen sozialer Kontrollinstanzen, 1979 und Oppermann, Bewährungshilfe 1987, 83.
[32] Geißler/Marißen, KZfSS 1990, 663; Mansel/Albrecht, KZfSS 2003, 679.
[33] Mansel, in: Kaiser/Kury/Albrecht, Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, 1988, S. 1059 (1077); Geißler, Überblick (Zeitschrift des IDA-NRW) 2008, 3 (4); Pfeiffer/Baier/Kliem, Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, 2018, S. 75; Hoven, in: Friedrichs/Gössl/Hoven/Steinbicker, Migration. Gesellschaftliches Zusammenleben im Wandel, 2018, S. 149.
[34] Light, Social Forces 2015, 1385; Ludwig-Mayerhofer/Niemann, ZfS 1997, 35; Steinhilper, Definitions- und Entscheidungsprozesse bei sexuell motivierten Gewaltdelikten: eine empirische Untersuchung der Strafverfolgung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, 1986;Schott, ZJJ 2004, 385; Pfeiffer/Windzio/Kleimann,MSchKrim 2004, 415.
[35] Statt aller Häßler/Greve, Soziale Probleme 2012, 167; zur Erklärung dieses Phänomens siehe etwa van Prooijen, in: Oswald/Bieneck/Hupfeld-Heinemann, Social Psychology of Punishment of Crime, 2009, S. 211; Bohm, Criminal Justice and Behavior 1987, 380 (389); Ellsworth/Ross, Crime & Delinquency 1983, 116 (149).
[36] Noch nicht veröffentlichte Studie Hoven/Weigend; Ergebnisse liegen Verf. vor; siehe bereits Hoven/Weigend, in: Kaspar/Walter, Strafen ‘im Namen des Volkes’?, 2019 (im Erscheinen).
[37] Rössler/Geise, in: Möhring/Schlütz, Handbuch standardisierte Erhebungsverfahren in der Kommunikationswissenschaft, 2013, S. 269.
[38] N = 272 Delikte aus 242 Pressemitteilungen der AfD (2018) zu Kriminalität in Deutschland, Angaben in Prozent, Quelle: eigene Inhaltsanalyse.
[39] AfD BV, PM 2.10.2018.
[40] AfD LV Thüringen, PM 23.6.2018.
[41] Zum Vergleich: Politisch motivierte Gewalttaten rechnet die Polizei in 34,3 % Rechtsextremisten zu, 39,8 % Linksextremisten, 12,6 % ausländ. Ideologie, 1,7 % religiöse Ideologie, 11,5% nicht zuzuordnen, Quelle: BMI, Politisch Motivierte Kriminalität im Jahr 2018: Bundesweite Fallzahlen, 2019, http://bit.ly/2VpwmF8 (zuletzt abgerufen am 14.5.2019)
[42] AfD LV Mecklenburg-Vorpommern, PM 15.8.2018.
[43] AfD Fraktion im Abghs. v. Berlin, PM 28.8.2018.
[44] AfD Fraktion im Abghs. v. Berlin, PM 2.3.2018.
[45] N = 85 Bezüge zu Extremismus aus 242 Pressemitteilungen der AfD (2018) zu Kriminalität in Deutschland, Angaben in Prozent, Quelle: eigene Inhaltsanalyse.
[46] AfD LT-Fraktion Sachsen-Anhalt, PM 24.7.2018.
[47] AfD Fraktion im Abghs. v. Berlin, PM 28.8.2018.
[48] AfD LT-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, PM 11.9.2018.
[49] AfD LV Sachsen-Anhalt, PM 8.6.2018.
[50] AfD LT-Fraktion Niedersachsen, PM 29.8.2018; AfD LT-Fraktion Hamburg, PM 26.9.2018.
[51] AfD LV Sachsen, PM 15.10.2018.
[52] AfD BV, PM 18.9.2018.
[53] AfD LT-Fraktion Baden-Württemberg, PM 9.9.2018.
[54] N = 60 Nennungen von Tatmitteln aus 242 Pressemitteilungen der AfD (2018) zu Kriminalität in Deutschland, Angaben in Prozent, Quelle: eigene Inhaltsanalyse.
[55] AfD LT-Fraktion Baden-Württemberg, PM 3.9.2018.
[56] AfD LT-Fraktion Saarland, PM 15.4.2018.
[57] AfD LV Sachsen, PM 16.10.2018.
[58] AfD BV, PM 13.9.2018.
[59] Dies sind in 21,9 % Verweise auf Kriminalstatistiken, im Übrigen Statistiken zur Zuwanderung, Abschiebungen etc.
[60] N = 63 Bezüge zu statistischen Angaben aus 242 Pressemitteilungen der AfD (2018) zu Kriminalität in Deutschland, Angaben in Prozent, Quelle: eigene Inhaltsanalyse.
[61] AfD LV Thüringen, PM 23.9.2018.
[62] A.a.O.
[63] AfD Fraktion im Abghs. v. Berlin, PM 20.6.2018.
[64] AfD LV Thüringen, PM 23.9.2018.
[65] AfD LV Thüringen, PM 29.5.2018.
[66] AfD LT-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, PM 11.09.2018.
[67] PKS 2018, S. 32.
[68] PKS 2018, S. 32.
[69] AfD LT-Fraktion Brandenburg, PM 3.9.2018.
[70] AfD LT-Fraktion Rheinland-Pfalz, PM 3.1.2018.
[71] N = 2.051.266 Tatverdächtige bei allen Straftaten einschließlich ausländerrechtliche Verstöße, Quelle: Tabelle 62 zur PKS 2018. Hier wurden auch die ausländerrechtlichen Verstöße berücksichtigt, da sie in 5,9 % der untersuchten Pressemitteilungen relevant sind. Ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger 30,5 %.
[72] N = 203 Tatverdächtige aus 242 AfD-Meldungen zu Kriminalität in Deutschland, 2018, Angaben in Prozent,Quelle: eigene Analyse.
[73] N = 353 Begriffe für Nichtdeutsche aus 242 AfD-Meldungen zu Kriminalität in Deutschland, 2018,Angaben in Prozent, Quelle: eigene Analyse.
[74] AfD LT-Fraktion Saarland, PM 4.9.2018.
[75] AfD LV Sachsen, PM 16.10.2018.
[76] N1 = 2.051.266 Tatverdächtige, Quelle: Tabelle 62 zur PKS 2018. N2 = 100 Tatverdächtige, zu deren Nationalität Angaben gemacht wurden, aus 242 AfD-Meldungen zu Kriminalität in Deutschland, 2018, Angaben in Prozent,Quelle: eigene Analyse. Anmerkung: Der hohe Anteil an „Sonstigen“ erklärt sich u.a. dadurch, dass vielfach keine Nationalität genannt wird, aber über Angaben zum Status, etwa Asylbewerber, deutlich wird, dass es sich um nichtdeutsche Tatverdächtige handelt.
[77] AfD LV Rheinland-Pfalz, PM 12.6.2018.
[78] AfD BV, PM 6.8.2018.
[79] AfD LT-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, PM 7.3.2018.
[80] AfD LV Sachsen, PM 24.10.2018.
[81] AfD LT-Fraktion Rheinland-Pfalz, PM 10.7.2018.
[82] AfD LT-Fraktion Rheinland-Pfalz, PM 3.5.2018.
[83] N = 1.025.241 Opfer von Straftaten, soweit erfasst, Quelle: PKS 2018, S. 34.
[84] AfD LV Hessen, PM 9.6.2018.
[85] PKS 2018, S. 34.
[86] PKS 2018, S. 11.
[87] AfD LT-Fraktion Hamburg, PM 24.8.2018.
[88] Um inhaltsanalytisch größtmögliche Trennschärfe zu erreichen, dienen als Filterkriterium jeweils die unmittelbar und explizit einer Person zugeordneten Merkmale.
[89] AfD LT-Fraktion Rheinland-Pfalz, PM 7.6.2018.
[90] AfD LT-Fraktion Baden-Württemberg, PM 7.6.2018.
[91] Lediglich das Alter weicht ab: In den Pressemitteilungen der AfD werden überproportional viele junge Opfer erfasst.
[92] Hestermann, Fernsehgewalt und die Einschaltquote: Welches Publikumsbild Fernsehschaffende leitet, wenn sie über Gewaltkriminalität berichten, 2010.
[93] AfD BV, PM 22.8.2018.
[94] AfD LV Baden-Württemberg, PM 9.6.2018.
[95] AfD LT-Fraktion Thüringen, PM 18.4.2018.
[96] AfD LV Nordrhein-Westfalen, PM 20.9.2018.
[97] AfD LT-Fraktion Baden-Württemberg, PM 3.9.2018.
[98] AfD BV, PM 27.9.2018.
[99] N = 224 Nennungen von Akteuren (Mehrfachnennung möglich) aus 242 AfD-Meldungen zu Kriminalität in Deutschland, 2018, Angaben in Prozent, Quelle: eigene Analyse.
[100] AfD LT-Fraktion Brandenburg, PM 9.10.2018.
[101] AfD LV Sachsen-Anhalt, PM 8.6.2018.
[102] AfD LV Thüringen, PM 23.6.2018.
[103] AfD LT-Fraktion Schleswig-Holstein, PM 13.9.2018.
[104] AfD BV, PM 26.10.2018.
[105] AfD LT-Fraktion Brandenburg, PM 19.9.2018.
[106] AfD Fraktion im Abghs. v. Berlin, PM 14.3.2018.
[107] AfD LT-Fraktion Schleswig-Holstein, PM 13.9.2018.
[108] AfD LT-Fraktion Rheinland-Pfalz, PM 4.9.2018.
[109] AfD LT-Fraktion Brandenburg, PM 19.9.2018; AfD LV Saarland, PM 13.4.2018; AfD LT-Fraktion Saarland, PM 21.6.2018; AfD LT-Fraktion Saarland, PM 8.7.2018.
[110] AfD LT-Fraktion Baden-Württemberg, PM 3.9.2018.
[111] AfD BT-Fraktion, PM 8.8.2018.
[112] Richter, in: Brömmel/König/Sicking, Populismus und Extremismus in Europa – Gesellschaftswissenschaftliche und sozialpsychologische Perspektiven, 2017, S. 79.
[113] Müller, Was ist Populismus?, 2016, S. 19.
[114] Carini/Speit, Ronald Schill: der Rechtssprecher, 2002, S. 137; Betz, APuZ 1998, 3 (5).
[115] Becker/Reddig, in: Lautmann/Klimke/Sack, Punitivität, 8. Beiheft KrimJ 2004, 173 (174 f.); Puhle, in: Dubiel, Populismus und Aufklärung, 1986, S. 13; Ritter, in: Klein/Nullmeier, Masse – Macht – Emotionen, 1999, S. 219 (224).
[116] Müller, Was ist Populismus?, 2016, S. 19.
[117] Fuchs, in: Friedrichs/Jagodzinski, Soziale Integration, KZfSS Sonderheft 39, 1999, 147 (156).
[118] Cremer-Schäfer/Steinert, Straflust und Repression: zur Kritik der populistischen Kriminologie, 1998, S. 34.
[119] Nobis, StV 2018, 453 (453); Kunz/Singelnstein, Kriminologie, 7. Aufl. (2016), § 24 Rn. 60.
[120]Steinert, IPG 1998, 402 (406); Becker/Reddig, in: Lautmann/Klimke/Sack, Punitivität, 8. Beiheft KrimJ 2004, 173 (174).
[121] PKS 2018, S. 26.
[122] Hestermann, Fernsehgewalt und die Einschaltquote: Welches Publikumsbild Fernsehschaffende leitet, wenn sie über Gewaltkriminalität berichten, 2010.
[123] Birkel/Church/Hummelsheim-Doss/Leitgöb-Guzy/Oberwittler, (hrsg. BKA), Der Deutsche Viktimisierungssurvey 2017: Opfererfahrungen, kriminalitätsbezogene Einstellungen sowie die Wahrnehmung von Unsicherheit und Kriminalität in Deutschland, 2019, S. 46, http://bit.ly/2H1C5vB (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[124] Eine forsa-Umfrage im Auftrag der Zeit stellte die Frage: „Haben Sie aufgrund von Ereignissen wie den Terroranschlägen in Paris oder den Übergriffen in Köln Ihre Gewohnheiten geändert und verhalten sich im Alltag anders?“ Darauf antworteten Anhänger der SPD in 10 %, Anhänger der CDU/CSU in 11 % und Anhänger der AfD in 29 % mit Ja. Zeit online v. 28.1.2016, http://bit.ly/2WzDCzv (zuletzt abgerufen am 10.5.2019).
[125] Der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Stegnertwitterte am 8.5.2016: „Fakt bleibt, man muss Positionen und Personal der Rechtspopulisten attackieren,weil sie gestrig, intolerant, rechtsaußen und gefährlich sind!“ (sic), http://bit.ly/2JudXEN, (zuletzt abgerufen am 10.5.2019).
[126] Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (inkl. Zuwanderer) an Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und sexuellen Übergriffen im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge betrug 2018 38,5 %, der Anteil allein der Zuwanderer 16,4 %, PKS 2018, S. 14; Nichtdeutsche (inkl. Zuwanderer) machten 27,1 % der Rauschgiftdelikte aus, Zuwanderer isoliert betrachtet 8,4 %, PKS 2018, S. 21. Vgl. zudem Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, Bundeslagebild 2018, S. 20 ff., 40 ff. sowie Hörnle, KriPoz 2018, 218.
[127] Zick/Hövermann/Jensen/Bernstein, Jüdische Perspektiven auf Antisemitismus in Deutschland: Ein Studienbericht für den Expertenrat Antisemitismus, 2017, http://bit.ly/2J2RE9Y (zuletzt abgerufen am 6.5.2019); European Union Agency for Fundamental Rights, Experiences and perceptions of antisemitism: Second survey on discrimination and hate crime against Jews in the EU, 2018, abrufbar unter http://bit.ly/2HhES5r (zuletzt abgerufen am 11.5.2019).
[128] Gensing/Halasz, Messerattacken in Deutschland: Defizitäre Statistiken, tagesschau.de v. 26.3.2018, http://bit.ly/2Y8YttS (zuletzt abgerufen am 6.5.2019); Bergmann/Kliem/Krieg/Beckmann, Jugendliche in Niedersachsen: Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2017, KfN Forschungsbericht Nr. 144, 2019, 61 f.
[129] Violence Reduction Unit, Glasgow’s Community Initiative to Reduce Violence, Second Year Report, 2010, http://bit.ly/2VXfTwi (zuletzt abgerufen am 10.5.2019).
[130] AfD LV Thüringen, 25.9.2018. Siehe auch: Gesetzentwurf des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD, Entwurf eines Gesetzes zur Strafschärfung bei Rückfall, BT-Drs. 19/6371.
[131] AfD LT-Fraktion Rheinland-Pfalz, 4.9.2018.
[132] AfD LT-Fraktion Brandenburg, 3.9.2018.
[133] Beispielhaft: AfD BV, PM 13.9.2018; siehe auch: AfD, Programm für Deutschland: Das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland, 2016, S. 48, http://bit.ly/2Wswjtw (zuletzt abgerufen am 6.5.2019).
[134] Siehe hierzu Hoven, KriPoZ 2018, 276 (287).
[135] Statt aller: Albrecht, in: Walter/Kania/Albrecht, Alltagsvorstellungen von Kriminalität – Individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Kriminalitätsbildern für die Lebensgestaltung, 2004, S. 491 (506).
[136] Hestermann, Von Lichtgestalten und Dunkelmännern: Wie die Medien über Gewalt berichten, 2012.