Der Wutbürger aus der zweiten Reihe – Überlegungen zur Einschränkung des Notwehrrechts durch die Versammlungsfreiheit

von Prof. Dr. Christian Rückert 

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Abstract
Blockieren Klimaaktivist:innen Verkehrswege und wenden betroffene Autofahrer:innen Gewalt an, um die Aktivist:innen von der Straße zu entfernen, stellt sich die Frage, ob das gewaltsame Wegreißen und Wegtragen durch Notwehr gem. § 32 StGB gerechtfertigt ist. Besonders problematisch ist die Frage, ob trotz Vorliegens einer von Art. 8 GG geschützten Protestform ein rechtswidriger Angriff auf die Allgemeine Handlungsfreiheit der Autofahrer:innen vorliegt und ob das „scharfe Schwert“ des Notwehrrechts aufgrund einer mittelbaren Drittwirkung der Versammlungsfreiheit auf Ebene der Gebotenheit eingeschränkt werden muss. Diesen und weiteren Fragestellungen im Zusammenhang mit Notwehr gegen Klimaproteste widmet sich der folgende Tagungsbeitrag.

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Die Rechtswidrigkeit des Angriffs als Voraussetzung des Notwehrrechts

von Prof. Dr. Volker Erb 

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Abstract
Die „Rechtswidrigkeit“ des Angriffs im Sinne von § 32 StGB wirft grundlegende Fragen auf, die bis heute nicht abschließend geklärt sind. In der Entwicklung der Diskussion spiegelt sich dabei in gewisser Weise der allgemeine Perspektivenwechsel der Strafrechtsdogmatik vom Erfolgsunrecht zum Handlungsunrecht wider. Eine genaue Betrachtung zeigt jedoch, dass auch die heute verbreitete Betrachtung der Rechtswidrigkeit des Angriffs aus der Handlungsperspektive zu Verzerrungen führen kann.

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Das deutsche Notwehrrecht – Ein knapper Blick von außen

von Prof. Dr. Felix Bommer

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Abstract
Der Beitrag soll einen Überblick über die Notwehr im schweizerischen Strafrechtecht geben. Sie wird in ihren Grundlagen und Streitfragen anhand der gesetzlichen Vorgaben mit Blick auf Lehre und Rechtsprechung untersucht. So eröffnet sich die Möglichkeit, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Pendant zu erkennen.

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Der neueste Stand des Reformvorschlags zur Notwehr

von Prof. Dr. Thomas Weigend 

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Die Reformarbeit ist nie zu Ende… Im Anschluss an den Workshop, der in diesem Heft dokumentiert ist, traf sich die Arbeitsgruppe „Allgemeiner Teil“ des Kriminalpolitischen Kreises erneut, um über den Entwurf zu einer Formulierung des Notwehrrechts im Lichte der verschiedentlich geäußerten Kritik zu beraten.

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Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG zu § 362 Nr. 5 StPO

von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch 

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Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der 2. Senat des BVerfG die im Dezember 2021 durch „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ eingeführte Vorschrift § 362 Nr. 5 StPO für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Erwartungsgemäß waren die Reaktionen auf diese Entscheidung nicht nur zustimmende. Die vorliegende Anmerkung wendet sich nicht gegen das Ergebnis, setzt sich aber − auch kritisch − mit einigen Teilen der Entscheidungsbegründung sowie den Erwiderungen der beiden abweichend votierenden Senatsmitglieder auseinander.

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Die Rechtsprechung und der Widerstand mit Gewalt – Plädoyer gegen eine fortschreitende begriffliche Entkonturierung – Zugleich Besprechung von KG, NJW 2023, 2792 („Letzte Generation“)

von Prof. Dr. Fredrik Roggan 

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Es entspricht einer Tradition der bundesrepublikanischen Rechtsprechung, den in verschiedenen Straftatbeständen existierenden Begriff der Gewalt extensiv auszulegen. So soll ein Autofahrer, der an einem anderen, blockierten Kfz nicht ohne Gefahr für die eigene Gesundheit vorbeifahren kann, Opfer einer Gewalthandlung und damit von den Blockierenden genötigt sein. Die jüngste Judikatur meint, dass auch ein Polizeibeamter, der die auf dem Straßenbelag festgeklebte Hand eines Klimaaktivisten mit einem Lösungsmittel übergießt und dann beispielsweise mithilfe eines Fadens möglichst behutsam löst, ein Gewaltopfer darstellt. Hierbei soll es sich um einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 1 StGB handeln (können). Der Beitrag kritisiert diese weitestgehende Loslösung des Gewaltbegriffs vom natürlichen Wortsinn.

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BVerfG zu Gewicht und Reichweite der Forschungsfreiheit

BVerfG, Beschl. v. 25.9.2023 – 1 BvR 2219/20 – Volltext 

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[…]

Gründe:

I.

 1    Der Beschwerdeführer, ein Universitätsprofessor, ist Inhaber eines Lehrstuhls an einem Institut für Psychologie. Er forscht in Projekten der empirischen Sozialforschung.

2    Im Rahmen eines Forschungsprojekts zur „Islamistischen Radikalisierung im Justizvollzug“ wurden im Justizvollzug Inhaftierte interviewt. Vorab wurden die Interviewpartner informiert, und es wurde ihnen Vertraulichkeit zugesichert. Im Informationsschreiben heißt es:

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Ralf Kölbel (Hrsg.): Whistleblowing. Bd. 1. Stand und Perspektiven der empirischen Forschung

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2022, Verlag C.F. Müller, ISBN: 978-3-8114-5418-7, S. 308, Euro 89,00. 

Im Vorwort heißt es, dass sich dieser Band um eine „umfassende Zusammenführung des empirischen Wissens zum Whistleblowing“ bemüht, wobei es nicht nur um die Aufbereitung vorhandener Literatur, sondern auch um die Darstellung eigener Forschungsprojekte geht (S. V). Interessant ist dieser Band daher schon deshalb, weil das Hinweisgeberschutzgesetz im Juli 2023 in Kraft getreten ist und man sich von der Lektüre insoweit eine Art Grundlegung verspricht sowie ein Grünbuch, an dem man die gesetzliche Umsetzung messen kann.

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Johannes Makepeace: Der Polygraf als Entlastungsbeweis

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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2023, Verlag Mohr Siebeck, ISBN: 978-3-16-161813-0, S. 203, Euro 74.

Der Einsatz des Polygrafen als Entlastungsbeweis gehört zu einer der umstrittensten Fragen sowohl unter Psychologen als auch Juristen. Während der BGH in Strafsachen dem Polygrafen jeglichen Beweiswert abspricht, kommt er gerade bei familiengerichtlichen Verfahren durchaus zum Einsatz. Makepeace weist einleitend auf die Sexualstrafrechtsreform hin, durch die es in der Folge zu vermehrten Verurteilungen kam.

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