von Mareike Neumann
Am 15. und 16. März 2018 fand das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundeskanzleramt veranstaltete 2. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ zum Thema „Reform der Nachrichtendienste zwischen Vergesetzlichung und Internationalisierung“ in Berlin statt.[1] Die Tagung stand unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich (Hochschule des Bundes), Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Universität Bonn), RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Kurt Graulich, Prof. Dr. Christoph Gusy (Universität Bielefeld) und RD Dr. Gunter Warg (Hochschule des Bundes). Ziel des Symposiums war es, eine Plattform für den fachlichen Diskurs zwischen Rechtswissenschaft und Praxis zum Recht der Nachrichtendienste zu schaffen, wobei sowohl zivilgesellschaftliche als auch Erfordernisse aus der behördlichen Praxis Berücksichtigung finden sollten.