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EDITORIAL

ALLGEMEINE BEITRÄGE

Reformbedürftigkeit der Strafvorschriften betreffend die Prostitution
von Prof. Dr. Jörg Eisele

Was von der großen StPO-Reform übriggeblieben ist
von Prof. Dr. Anja Schiemann

Drei Überlegungen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
von Wiss. Mit. Henning Lorenz, M.mel. und Sascha Sebastian, M.mel.

Die Reform der §§ 232 ff. StGB
von Prof. Dr. Joachim Renzikowski

Die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas
von Wiss. Mit. Maren Wegner und Wiss. Mit. Dr. Daniela Hunold

Sozial-psychologische Reibungsverluste des "digitalisierten Strafprozesses"
von Wiss. Mit. Dr. Oliver Harry Gerson

AUSLANDSRUBRIK

Über die Relation zwischen Straftat und Strafsanktion
von Dr. Dagmara Gruszecka

BUCHBESPRECHUNGEN

Johannes Kaspar (Hrsg.): "Sicherungsverwahrung 2.0"
von Prof. Dr. Alexander Baur

Lisa Tuchscherer: Stadtpolizei statt Polizei
von Polizeirätin Anke Arkenau

TAGUNGSBERICHT

Medien - Kriminalität - Kriminalpolitik 
Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle

von Wiss. Mit. Fredericke Leuschner und Wiss. Mit. Dr. Matthias Rau

 

 

Editorial

 

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Heft 6 der KriPoZ stellt zum Ende des Jahres sieben Beiträge für Sie bereit – davon einen in der Auslandsrubrik. Das Heft beginnt mit einem Aufsatz von Eisele zu der Reformbedürftigkeit der Strafvorschriften betreffend die Prostitution. Der Autor geht der Wertung des ProstSchG nach, das Prostitution bzw. die Nachfrage nach Prostitution in Deutschland nicht schlechthin verbietet, sondern unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig und da-mit nicht strafbar erklärt. Die Ausführungen Eiseles beruhen auf Überlegungen, die der Autor als Mitglied der Reformkommission zum Sexualstrafrecht in einem Impulsreferat vorgestellt hat und die von der ganz großen Mehrheit der Kommission als Empfehlung beschlossen wurden.

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Reformbedürftigkeit der Strafvorschriften betreffend die Prostitution

von Prof. Dr. Jörg Eisele

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Abstract
Die Straftatbestände der §§ 180a und 181a StGB sind nicht mehr zeitgemäß. Verstärkt wird die Problematik durch die Neufassung der §§ 232 bis 233b StGB, die einen Teilausschnitt der Prostitution regeln und ihrerseits teilweise inkonsistent sind. Weitere Wertungswidersprüche sind durch die Schaffung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) entstanden. Es wird vorgeschlagen, das Prostitutionsstrafrecht grundlegend zu reformieren. Dazu sollte zunächst der Tatbestand der Zwangsprostitution (§ 232a StGB) in den 13. Abschnitt (rück-)überführt werden. Ferner sollte ein allgemeiner Ausbeutungstatbestand geschaffen, die dirigistische Zuhälterei unter Berücksichtigung des ProstG und des ProstSchG neu geregelt und ein stimmiges Jugendschutzkonzept geschaffen werden.

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Effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens? Was von der großen StPO-Reform übriggeblieben ist

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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Abstract
Am 24.8.2017 ist das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens in Kraft getreten. Dieses beinhaltet nicht nur den – im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens stetig „geschrumpften“ – Entwurf des gleichnamigen Gesetzes, sondern vereint diesen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze. Zudem sind – verfassungsrechtlich fragwürdig – nach der ersten Lesung im Bundestag Vorschriften zur Einführung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung hinzugekommen, die nun ebenfalls mit dem Gesetz in Kraft getreten sind

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Drei Überlegungen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

von Wiss. Mit. Henning Lorenz, M.mel. und Sascha Sebastian, M.mel

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Abstract
Der Umgang mit wiederholt auffällig werdenden Bagatelltätern ist kein Ruhmesblatt für die Justiz.[1] Von den jährlich ca. 50.000 Personen, welche eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, kann vielen nicht mehr zur Last gelegt werden, als die unbefugte Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels. Die Kosten für die Staatskasse sind beachtlich. Der Beitrag untersucht die Hintergründe dieses unbefriedigenden Zustandes und zeigt mögliche Auswege auf.

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Die Reform der §§ 232 ff. StGB

von Prof. Dr. Joachim Renzikowski

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Abstract
In der letzten Legislaturperiode hat der Gesetzgeber die §§ 232 ff. StGB völlig umgekrempelt. Die gute Nachricht: Die Strafverfolgung von Menschenhandelsdelikten ist nicht schwieriger geworden. Ob die Neuregelung in sich stimmig und vor allem mit den internationalen Vorgaben vereinbar ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

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Die Transformation der Sicherheitsarchitektur – die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas

von Wiss. Mit. Maren Wegner und Wiss. Mit. Dr. Daniela Hunold

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Abstract
Mit der Neustrukturierung des BKA-Gesetzes wurde eine Vorschrift eingefügt, die die elektronische Aufenthaltsüberwachung zum Gegenstand hat.[1] Das BKA erhält durch den neu eingefügten § 56 BKAG – der am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird – die Befugnis, im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus den Aufenthaltsort von Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat i.S.v. § 5 Abs. 1 S. 2 BKAG ausgeht, elektronisch zu überwachen.

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Sozial-psychologische Reibungsverluste des „digitalisierten Strafprozesses“ – Kritische Überlegungen zu „Gerichtsfernsehen“, audiovisueller Vernehmungsdokumentation und „Big Data-Ermittlungen“

von Wiss. Mit. Dr. Oliver Harry Gerson

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Abstract
Der Beitrag untersucht aus interdisziplinärer Perspektive die in der deutschen Diskussion noch weitgehend unterrepräsentierten sozial-psychologischen Vor- und Nachteile der „Digitalisierung“ des Strafprozesses. Die Meilensteine auf dem Weg dorthin – „Gerichtsfernsehen“, au-diovisuelle Vernehmungsdokumentation und „Big Data-Ermittlungen“ – verfangen bislang nahezu ausschließlich in rechtspolitischen Fäden. Neben spezifisch strafprozessualen Problemen müssen sich alle Verantwortlichen noch weitaus intensiver mit der Wissenschaft der Wahrnehmung, verborgenen psychodynamischen Unwägbarkeiten und der darin verhafteten Wirkmächtigkeit(en) beschäftigen, um die notwendige Modernisierung des Strafverfahrens nicht in der Wiederholung alter Fehler münden zu lassen.

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Über die Relation zwischen Straftat und Strafsanktion – Strafrechtsdogmatische und -theoretische Überlegungen vor dem Hintergrund der jüngsten Änderungen des polnischen Strafgesetzbuches

von Dr. Dagmara Gruszecka

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Abstract
Die Frage nach einer ausgewogenen und verantwortungsbewussten Kriminalpolitik hat nicht zuletzt in Polen, wegen der systematischen Verschärfung der Strafsanktionen, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Leichtigkeit, mit der der Strafgesetzgeber zu solchen Maßnahmen greift, weckt ernsthafte Zweifel, ob es trotz eingehender kriminologischer, philosophischer, verfassungs- und völkerrechtlicher Analysen über den Sinn und Zweck der Strafe und zu den unantastbaren Grenzen der Strafgerechtigkeit im Rechtsstaat möglich ist, auf der dogmatischen Ebene eine messbare und prognostizierbare Relation zwischen den Modalitäten der Tatbestände und den Modalitäten der Strafsanktionen zu bestimmen. Eine solche Relation würde uns über die notwendige Kongruenz der Straftat zur Strafsanktion zu entscheiden erlauben und könnte dadurch als Mittel zur sinnvollen Begrenzung der staatlichen Strafgewalt dienen. Ein deutliches Beispiel für die Dringlichkeit dahingehender konzeptioneller Analysen sind die jüngsten Änderungen des polnischen Strafgesetzbuches.

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Johannes Kaspar (Hrsg.): „Sicherungsverwahrung 2.0“

von Prof. Dr. Alexander Baur

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2017, Verlag Nomos, Baden-Baden, ISBN 978-3-8487-3767-3, S. 319, Euro 79,00.

1. Das Urteil des BVerfG vom 4.5.2011 zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung war die Zäsur, der der von Kaspar (Universität Augsburg) herausgegebene Sammelband seinen Titel verdankt: Mit dem Urteil begann eine Entwicklung, die es nahelegt, von einer „Sicherungsverwahrung 2.0“ zu sprechen. Folgen und Änderungen im Bereich der Sicherungsverwahrung seit dem „Paukenschlag“ (Kaspar) des BVerfG beleuchtet der vorliegende Sammelband und trägt dabei die Ergebnisse einer Augsburger Tagung zusammen.

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