Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Gesetzentwürfe: 

 

Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 4. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in den Bundestag eingebracht. Dunkelfeldbefragungen hätten gezeigt, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer physischer oder sexualisierter Gewalt geworden ist. Laut Lagebild des BKA wurden im Berichtsjahr 2023 jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, wobei nahezu jeden zweiten Tag ein Fall tödlich endete.  Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 % an. Dabei sind 79,2 % der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 % der Opfer häuslicher Gewalt weiblich. Die Zahlen zeigen aber, dass auch Jungen und Männer in beträchtlichem Maß betroffen sind. Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folge nicht nur ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern auch die Verpflichtung des Staates, das Leben und die körperliche Unversehrtheit jedes Einzelnen vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu schützen, wenn der Grundrechtsberechtigte selbst nicht dazu in der Lage ist. Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sei ein strukturelles gesamtgesellschaftliches Problem massiven Ausmaßes. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei jedoch nicht flächendeckend genug oder es fehlten dort Kapazitäten. Ebenso fehle es an passgenauen Angeboten für Menschen mit besonderen Bedarfen und die Kostenübernahme sei nicht immer einfach zu klären. Der Gesetzentwurf sieht daher eine bundeseinheitliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Es soll für jeden Mensch, der von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen ist, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bundesweit zur Verfügung gestellt werden. Damit soll letztlich auch der Umsetzung der Istanbul-Konvention Rechnung getragen werden.

Am 20. Dezember 2024 hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf der Fraktionen beschäftigt und entsprechend der Empfehlungen der Ausschüsse Stellung genommen (BR-Drs. 289/24(B)). Am 2. Januar 2025 hat die Bundesregierung einem dem Fraktionsentwurf gleichlautenden Entwurf in den Bundestag eingebracht. 

 

 

 

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