Strafprozessrechtliche Vorhaben im Koalitionsvertrag

von Prof. Dr. Karsten Altenhain 

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Abstract
In der 18. Legislaturperiode vom 22.10.2013 bis zum 24.10.2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag insgesamt 32 Gesetze, durch welche die StPO geändert wurde, darunter zuletzt insbesondere das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017. Für die 19. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD weitere Gesetzesvorhaben vereinbart, mit denen sie „die Strafprozessordnung modernisieren und Strafverfahren beschleunigen“ wollen, um „das Vertrauen in den Rechtsstaat“ zu stärken.[1] Mag diese Zielsetzung noch berechtigt erscheinen, jedenfalls wenn man einer Umfrage aus dem Frühjahr 2018 folgt, wonach 43 % der Bevölkerung überhaupt kein oder nur ein eher geringes Vertrauen in die Justiz haben,[2] so ist doch fraglich, ob Ursache hierfür das Strafverfahrensrecht ist, das die Koalitionäre allein in den Blick nehmen, und ob die geplanten Gesetzesänderungen irgendetwas zur Wiedergewinnung verlorenen Vertrauens beitragen könnten.

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Kriminalpolitische „Lücken“ im Koalitionsvertrag?

von Prof. Dr. Anja Schiemann

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Abstract
Obwohl der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD auch in der 19. Legislaturperiode zahlreiche Änderungen im strafrechtlichen Bereich vorsieht, werden doch einige dringend notwendige Reformen nicht angestoßen. Der Beitrag wird exemplarisch einige wenige Aspekte beleuchten, die nicht Eingang in den Koalitionsvertrag erhalten haben.

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